PID - Präimplantationsdiagnostik

Ergebnis der Abstimmung über PID

K. Vogler zeigt sich enttäuscht

Nach abschließender Beratung entschieden sich heute 326 Abgeordnete für folgenden Antrag: "Die Präimplantationsdiagnostik soll in Ausnahmefällen zulässig sein. Um Rechtssicherheit für die betroffenen Paare und die Ärzte herzustellen, ist das Embryonenschutzgesetz um eine Regelung zu ergänzen, die die Voraussetzungen und das Verfahren einer PID festlegt."

Damit ist der Antrag auf ein komplettes PID-Verbot, für den sich auch Kathrin Vogler monatelang eingesetzt hat und für den sie in ihrer heutigen Rede nochmals intensiv geworben hat, leider abgelehnt. ( 260 Abgeordnete)

Hören Sie hier ihre erste Stellungnahme: Audio-Statement

Was sagen eigentlich die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE dazu?

Dazu gibt es ein Streitgespräch mit Kathrin Vogler und Petra Sitte in der Rubrik "Im Wortlaut" unter dem Titel "Darf man künstlich befruchtete Embryonen auf Erbkrankheiten testen?" auf der Seite der Bundestagsfraktion.


Zitat aus dem Querblick Nr. 18 / 2011

Kathrin Vogler: »Es gibt nur ein eindeutiges Verbot oder eine schrittweise, letzten Endes aber unaufhaltsame Freigabe. Wenn PID zunächst nur für eine kleine Liste von Erkrankungen und Behinderungen zugelassen wird, so beginnt sehr bald die öffentliche Diskussion über die Liste mit dem Ziel, sie auszuweiten.«

Kirsten Tackmann: »Eine sehr eng begrenzte PID ermöglicht Familien mit schweren genetischen Erkrankungen die Erfüllung eines Kinderwunsches, den sie sich sonst selbst verwehren würden. Außerdem hat jede Schwangere das Recht auf Selbstbestimmung. Es wäre grotesk, dieses Recht nicht auch vor der Schwangerschaft zu gewähren.«

Ilja Seifert: »Es wird der Eindruck vermittelt, dass Erbkrankheiten verhindert werden könnten. Stattdessen werden die Träger von Erbkrankheiten verhindert, Menschen. Es muss darum gehen, das Leben mit Behinderungen im Alltag zu ermöglichen, nicht, es schon in der Petrischale zu verhindern.«

Petra Sitte: »Man darf weder die betroffenen Eltern in schwerster Entscheidung allein lassen, noch sollte man die PID völlig freigeben. Listen oder Screenings für unbekannte Krankheiten kommen für mich nicht in Frage, doch wo das Risiko der Vererbung feststeht, sollten Paare im Einzelfall die Möglichkeit zur PID bekommen.«

Umfassendes Verbot der PID zum Schutz vor gesellschaftlicher Diskriminierung von Behinderung gefordert

Pressekonferenz

Heute Vormittag hat Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, gemeinsam mit Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein umfassendes gesetzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) vorsieht. Dazu erklärt Vogler (DIE LINKE):
"Nur ein umfassendes Verbot der PID kann davor schützen, dass ein medizinisches Optimierungsstreben immer weiter um sich greift und Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen stigmatisiert.

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