26. Oktober 2011 Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB

FDP verrät Patienteninteressen für die Profitinteressen der IT-Industrie - Daniel Bahr muss auch als Gesundheitsminister zu seiner Kritik an der e-Card stehen

Zu dem gestern von der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag eingebrachten Antrag „Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte“ erklärt Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages:

„Die FDP verrät die Interessen von Patienten für die Profitinteressen der IT-Industrie. Daniel Bahr muss auch als Gesundheitsminister zu seiner Kritik an der e-Card stehen. Leider will Herr Bahr davon als Minister nichts mehr wissen. Dabei sind seine Kritikpunkte von 2009 weiterhin gültig: Keine der aufgeworfenen Zweifel an dem Konzept ist beantwortet worden. Insbesondere ist eine Überprüfung durch unabhängige Sachverständige nicht erfolgt.“

Bahr forderte damals zu Recht: ‚Deswegen darf hier nicht mit Druck an der Umsetzung gearbeitet werden. Wir sollten uns vielmehr so viel Zeit für die Umsetzung lassen, bis alle offenen Fragen geklärt sind.‘ (http://www.daniel-bahr.de/Reden-Vortraege/20610c2i/index.html)

Vogler weiter: „Darum hat die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag heute einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der inhaltsgleich mit dem Antrag der FDP (Drucksache 16/11245) von 2008 ist. Gegen die damaligen Forderungen der FDP zur e-Card lässt sich auch heute nichts einwenden:

·         Das Konzept der elektronischen Gesundheitskarte ist unzureichend. Vor ihrer Einführung muss ein ausreichender Datenschutz unbedingt sichergestellt sein. Weder Kostenträger noch staatliche Stellen oder Industrieunternehmen dürfen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben.

·         Die e-Card darf nur mit einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis umgesetzt werden. Ein Milliardengrabes zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen muss verhindert werden.

·         Die Freiwilligkeit der Nutzung muss auch auf Dauer gewährleistet werden.

·        Ohne eine vorherige Prüfung durch unabhängige Sachverständige wird die elektronische Gesundheitskarte abgelehnt.“