Anerkennung der Jenischen als nationale Minderheit in Deutschland
Drucksache Nr.20//8307 - Anders als in der Schweiz steht in Deutschland die Anerkennung der Jenischen als nationale Minderheit nach dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten (BGBl. II 1997, S. 1406 f.) bislang noch aus. Ziel ist es, dass mit den Vertreter*innen der Jenischen einen Dialog über ihren Antrag auf Anerkennung als nationale Minderheit aufgenommen wird.
Anders als in der Schweiz steht in Deutschland die Anerkennung der Jenischen als nationale Minderheit nach dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten (BGBl. II 1997, S. 1406 f.) bislang noch aus. Ziel ist es, dass mit den Vertreter*innen der Jenischen einen Dialog über ihren Antrag auf Anerkennung als nationale Minderheit aufgenommen wird.