Arbeitsweise und Ermittlungstätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Gesine Lötzsch

Drucksache Nr.20//5952 - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist dafür zuständig, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Bei Kontrollen werden unterschiedliche Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten geprüft, die sich sowohl gegen Arbeitgeber*innen als auch gegen Beschäftigte richten können. Die Fragestellenden wollen sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild von der Arbeitsweise und Ermittlungstätigkeit der FKS machen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist dafür zuständig, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Bei Kontrollen werden unterschiedliche Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten geprüft, die sich sowohl gegen Arbeitgeber*innen als auch gegen Beschäftigte richten können. Die Fragestellenden wollen sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild von der Arbeitsweise und Ermittlungstätigkeit der FKS machen.

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