Deckungslücke bei privat krankenversicherten ALG-II-Beziehenden nach dem Urteil des Bundessozialgerichts

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17//04709 - Das Bundessozialgericht hat die Auffassung der LINKEN vollumfänglich bestätigt. Die Deckungslücke bei privat krankenversicherten ALG-II-Beziehenden widerspricht dem Recht auf Sicherung des verfassungsmäßigen Existenzminimums. Was dieses Urteil nun konkret für die Betroffenen bedeutet, fragt diese Kleine Anfrage ab.

Das Bundessozialgericht hat die Auffassung der LINKEN vollumfänglich bestätigt. Die Deckungslücke bei privat krankenversicherten ALG-II-Beziehenden widerspricht dem Recht auf Sicherung des verfassungsmäßigen Existenzminimums. Was dieses Urteil nun konkret für die Betroffenen bedeutet, fragt diese Kleine Anfrage ab.

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