Der Atomwaffenverbotsvertrag und das Bekenntnis der Bundesregierung zu nuklearer Abrüstung

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.20//1807 - Die erste Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV), an der die Bundesregierung als Beobachter teilnehmen will, soll vom 21. bis 23. Juni 2022 in Wien stattfinden. Trotz ihres Bekenntnisses zu atomarer Abrüstung will sie der historischen Abrüstungsinitiative nicht beitreten und an der nuklearen Teilhabe festhalten. Der rechtlichen Einschätzung des AVV durch die letzte Bundesregierung haben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einem Gutachten widersprochen.

Die erste Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV), an der die Bundesregierung als Beobachter teilnehmen will, soll vom 21. bis 23. Juni 2022 in Wien stattfinden. Trotz ihres Bekenntnisses zu atomarer Abrüstung will sie der historischen Abrüstungsinitiative nicht beitreten und an der nuklearen Teilhabe festhalten. Der rechtlichen Einschätzung des AVV durch die letzte Bundesregierung haben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einem Gutachten widersprochen.

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