Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Assistenzpflege auf Einrichtungen der stationären Vorsorge- und Rehabilitation
Drucksache Nr.17//03746 - Mit dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30.07.2009 wurde Menschen mit Behinderungen, die ihre Assistenzkräfte nach dem Arbeitgebermodell beschäftigen, die Mitnahme dieser bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ermöglicht. Diese Regelung greift jedoch zu kurz. Ein Kritikpunkt ist die fehlende Berücksichtigung notwendiger Assistenzleistungen für diesen Berechtigtenkreis auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Dies soll der GE sicherstellen.
Mit dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30.07.2009 wurde Menschen mit Behinderungen, die ihre Assistenzkräfte nach dem Arbeitgebermodell beschäftigen, die Mitnahme dieser bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ermöglicht. Diese Regelung greift jedoch zu kurz. Ein Kritikpunkt ist die fehlende Berücksichtigung notwendiger Assistenzleistungen für diesen Berechtigtenkreis auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Dies soll der GE sicherstellen.