Forschung und Aufklärung: Ideologie statt Kindeswohlorientierung in der Praxis von Familiengerichten und Jugendämtern

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.20//4562 - Die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, den Kinderschutz zu stärken. Kinderschutz muss in der Praxis von Familiengerichten und Jugendämtern oberste Priorität haben. Ein erster Schritt sind hierbei Datenerhebungen, Rechtstatsachenforschung und Forschungsarbeiten zu den in der Hammer-Studie erhobenen Tatsachen.

Die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, den Kinderschutz zu stärken. Kinderschutz muss in der Praxis von Familiengerichten und Jugendämtern oberste Priorität haben. Ein erster Schritt sind hierbei Datenerhebungen, Rechtstatsachenforschung und Forschungsarbeiten zu den in der Hammer-Studie erhobenen Tatsachen.

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