Gesundheitsversorgung im Basistarif
Drucksache Nr.17//04592 - Seit dem 1. Januar 2009 sind im Zuge einer allgemeinen Versicherungspflicht alle privaten Krankenversicherungen verpflichtet, ihren Versicherten einen Vertrag im Basistarif anzubieten, dessen Leistungen mit denen der gesetzlich Versicherten vergleichbar sein soll. Die Versicherten im Basistarif berichten über große Schwierigkeiten, behandelt zu werden und nicht mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden. Die KA soll Fragen um den Basistarif klären und öffentlich machen.
Seit dem 1. Januar 2009 sind im Zuge einer allgemeinen Versicherungspflicht alle privaten Krankenversicherungen verpflichtet, ihren Versicherten einen Vertrag im Basistarif anzubieten, dessen Leistungen mit denen der gesetzlich Versicherten vergleichbar sein soll. Die Versicherten im Basistarif berichten über große Schwierigkeiten, behandelt zu werden und nicht mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden. Die KA soll Fragen um den Basistarif klären und öffentlich machen.