Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21. Januar 2011

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/04635 - Das Urteil des EGMR vom 21.01.2011 verurteilt Belgien und Griechenland wegen Menschenrechtsverstößen im Umgang mit Schutzsuchenden. DIE LINKE fordert bereits seit Jahren einen Überstellungsstopp Asylsuchender nach Griechenland. Das Urteil erfordert auch Konsequenzen für deutsches Recht. Asylsuchende müssen effektiven Rechtsschutz erhalten bei Abschiebungen in andere EU-Mitgliedstaaten und "sichere Drittstaaten". Hierauf zielen die Fragen der Kleinen Anfrage ab.

Das Urteil des EGMR vom 21.01.2011 verurteilt Belgien und Griechenland wegen Menschenrechtsverstößen im Umgang mit Schutzsuchenden. DIE LINKE fordert bereits seit Jahren einen Überstellungsstopp Asylsuchender nach Griechenland. Das Urteil erfordert auch Konsequenzen für deutsches Recht. Asylsuchende müssen effektiven Rechtsschutz erhalten bei Abschiebungen in andere EU-Mitgliedstaaten und "sichere Drittstaaten". Hierauf zielen die Fragen der Kleinen Anfrage ab.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/04827 vor.

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