Umgang mit sichergestellten „Krypto-Werten“ durch die Strafverfolgungsbehörden

André Hahn

Drucksache Nr.20//12631 - Strafverfolgungsbehörden stellen vor allem im Zusammenhang mit Ermittlungen mit Bezug zu "Cybercrime" vermehrt Kryptogeld wie "Bitcoin" sicher. Der Umgang der Behörden und ihre rechtlichen Grundlagen sind aber nicht vollkommen klar. Zudem stellt sich anders als bei anderen sichergestellten oder eingezogenen Sachwerten das Problem, dass Kryptowährungen hohen Wertschwankungen ausgesetzt sind - der Verkauf einer großen Menge hat unter Umständen Auswirkungen auf ihren Preis.

Strafverfolgungsbehörden stellen vor allem im Zusammenhang mit Ermittlungen mit Bezug zu "Cybercrime" vermehrt Kryptogeld wie "Bitcoin" sicher. Der Umgang der Behörden und ihre rechtlichen Grundlagen sind aber nicht vollkommen klar. Zudem stellt sich anders als bei anderen sichergestellten oder eingezogenen Sachwerten das Problem, dass Kryptowährungen hohen Wertschwankungen ausgesetzt sind - der Verkauf einer großen Menge hat unter Umständen Auswirkungen auf ihren Preis.

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