Wo bleibt der Härtefallfonds für Behandlungsfehler?

Fragestunde

Kathrin Vogler hat sich in der Fragestunde des Bundestages am 14. Dezember 2022 beim Gesundheitsministerium erkundigt, wann mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Stärkung der Patient*innenrechte zu rechnen ist.

„Das Gesundheitsministerium schiebt die Patient*innenrechte auf die lange Bank. Fast ein Drittel der Legislatur ist vorbei, und für den Härtefallfonds für Behandlungsfehler gibt es noch nicht einmal ein Eckpunktepapier“, erklärt Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag. Vogler weiter: „Dabei ist klar, dass bei diesem Thema die Abstimmung mit den anderen Ministerien viel Zeit kosten wird. Auch bei der Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung drängt die Zeit. Vollmundige Ankündigungen aus dem Gesundheitsministerium helfen den Patient*innen nicht."

Die Bundesregierung hatte auf eine parlamentarische Anfrage von Kathrin Vogler keinen Zeitplan für den im Koalitionsvertrag erneut vereinbarten Härtefallfonds für Behandlungsfehler benennen können:

Frage Kathrin Vogler: Inwieweit sind die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Pläne zur Einführung eines Härtefallfonds im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern auf dem Wege zu einer gesetzlichen Regelung, und plant die Bundesregierung, um die Stellung der Patientinnen und Patienten bei Behandlungsfehlern zu stärken, weitere Maßnahmen wie zum Beispiel die Einführung von Beweiserleichterungen bzw. Beweislastumkehr?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Sabine Dittmar: Im Koalitionsvertrag wurde die Stärkung der Stellung der Patientinnen und Patienten bei Behandlungsfehlern im bestehenden Haftungssystem sowie die Einführung eines Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen vereinbart. Die Komplexität und Bedeutung dieses Thema erfordert eine sorgfältige Prüfung durch die zuständigen Ministerien. Das Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt, innerhalb seiner Zuständigkeit zeitnah ein Eckpunktepapier als Grundlage für die weiteren Schritte zu erarbeiten.

 

Schon im Koalitionsvertrag von 2017 hatten Union und SPD einen Härtefallfonds vorgesehen: "Wir werden Patientenrechte stärken. Dazu werden wir Vorschläge für einen Patientenentschädigungsfonds für Schäden in Härtefällen, bei denen die bestehenden Haftungsregelungen nicht greifen, prüfen." Geschehen ist nichts. Im Koalitionsvertrag von 2021 wird das Thema von SPD, Grünen und FDP wieder aufgegriffen: "Bei Behandlungsfehlern stärken wir die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungssystem. Ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen wird eingeführt." Dass die weitergehende Formulierung des Ampel-Koalitionsvertrags wirklich umgesetzt wird, erscheint nach der ausweichenden Antwort aus dem Gesundheitsministerium zweifelhaft. Was eine Stärkung der Stellung von Patient*innen bei Behandlungsfehlern konkret bedeuten soll, bleibt unklar.

 

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