Anstieg des ALG II-Eckregelsatzes um 10 Euro zum Jahresbeginn 2012

Zahl des Monats Januar

Mit dem 1. Januar des Jahres 2012 sind die Eckregelsätze für HARTZ IV-Empfänger angestiegen: Singles und Alleinerziehende erhalten von nun an zehn Euro mehr, Partner in der Bedarfsgemeinschaft neun Euro, Kinder zwischen 18 und 24 Jahren acht Euro und Kinder bis einschließlich fünf Jahren vier Euro mehr.

Für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr hat sich nichts verändert – das hatte die Bundesregierung bereits angekündigt, da im Zuge der allem Anschein nach verfassungswidrigen Neuberechnung 2011 die Bezüge in dieser Altersspanne hätten gesenkt werden müssen.

Die Situation für HARTZ IV-Empfänger hat sich damit nicht verbessert; die Erhöhungen können gerade einmal die Inflation von durchschnittlich 2,5% in den zwölf vergangenen Kalendermonaten ausgleichen.

Bis heute ist die Bundesregierung ebenfalls eine plausible und nachvollziehbare Berechnung des tatsächlichen Bedarfs von Empfängern von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch schuldig geblieben, so dass aller Wahrscheinlichkeit nach auch der Entwurf von 2011 – wir erinnern uns: er kam fast zwei Monate nach Ablauf der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist – in Karlsruhe nicht bestehen wird.

HARTZ IV ist nicht nur Armut per Gesetz, es ist zugleich Demütigung, Nötigung zur Annahme jeglicher Arbeit, zur Aufdeckung von Bankdaten, der Zwang, Rechenschaft über die eigenen Lebensverhältnisse abzulegen, und politisch motiviertes Lohndumping.

Sozialstaat und HARTZ IV sind ein Widerspruch. HARTZ IV muss weg!