Rede im Bundestag: Der Tod gehört zum Leben, aber er sollte nicht auf dem freien Markt gehandelt werden

Reden

Menschen, die nicht mehr leben wollen, sind besonders verletzlich und müssen vor Beeinflussung geschützt werden, auch weil Suizidgedanken oft ambivalent und kurzfristig sind. Deshalb muss der §217 StGB durch eine Ausnahmeregelung ergänzt werden.

 

 

 

Rede nach Protokoll:

Sehr geherzter Präsident! Meine Damen und Herren!

Menschen, die nicht mehr leben wollen, befinden sich oft in einer Ausnahmesituation. Sie leiden am Leben, so wie es gerade ist, sei es durch Krankheit, Depression, Einsamkeit, den Verlust von geliebten Menschen oder eine soziale Notlage, und in dem Moment sehen sie keinen Ausweg. In dieser Situation sind sie besonders verletzlich und müssen vor Beeinflussung geschützt werden, auch deshalb, weil Suizidgedanken oft ambivalent und kurzfristig sind.

(Beifall des Abg. Friedrich Straetmanns (DIE LINKE))

Als ich am 2. Juli 2015 den Gesetzentwurf mit eingebracht habe, den das Hohe Haus später mit großer Mehrheit verabschiedet hat, ging es mir vor allem darum, das Treiben selbsternannter Sterbehelfer zu unterbinden, die aus dem Sterbewunsch von Menschen ein zynisches Geschäftsmodell machen. Damals hat mich ein Video besonders berührt, in dem eine Mitarbeiterin eines dieser Vereine einen alten Mann regelrecht bedrängte, seine eigenen Bedenken gegen seinen vorher geäußerten Suizidwunsch beiseitezulegen. Dieses Video ist inzwischen von der Website verschwunden. Dafür hat sich der Mindestpreis für die Dienstleistung Suizid von damals 1 000 auf heute 2 000 Euro erhöht. Das allein finde ich schon abstoßend und empörend genug. Die Suizidforschung sagt aber ganz klar, dass allein die Existenz solcher Angebote und die Werbung, die dafür gemacht wird, die Zahl der Suizide erhöhen kann.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU und der FDP und des Abg. Norbert Kleinwächter (AfD))

Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil grundsätzlich bestätigt, dass der Staat die hochrangigen Verfassungsgüter Leben und Autonomie auch mit dem Strafrecht schützen kann. Jedoch müsse er sicherstellen, dass im Einzelfall ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real eröffnet bleibt. Deswegen werbe ich dafür, den § 217 StGB mit einer Ausnahmeregelung genau für solche Einzelfälle zu ergänzen. Geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid sollte nur straffrei bleiben, wenn die freiverantwortliche Entscheidung gesichert ist und trotz Beratung über mögliche Alternativen bestehen bleibt. Das bedeutet auch, dass Minderjährigen und Personen, die nicht in der Lage sind, einen freien Willen zu bilden, keine Mittel zur Selbsttötung verschafft werden dürfen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Gerade vor dem Hintergrund unserer Geschichte darf nie wieder möglich sein, dass Dritte darüber entscheiden, ob ein Leben wert ist, gelebt zu werden oder nicht,

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

oder dass Menschen dazu gedrängt, genötigt oder auch nur ermuntert werden, den Weg in den Tod zu wählen.

In unserer kapitalistischen Gesellschaft scheint ja alles einen Preis zu haben, aber fast nichts mehr einen Wert. Ich wünsche mir eine Gesellschaft, in der jedes Leben wertvoll ist und bis zum Ende gelebt werden darf. Der Tod gehört dazu. Aber wenigstens sollte er nicht auf dem freien Markt gehandelt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

 

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