Geschäftsmäßige Suizidhilfe neu regeln!
Der interfraktionelle "Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung ...", an dem Kathrin Vogler mitgeschrieben hat, wurde schon Anfang März veröffentlicht; nun ist auch der Antrag dazu online: "Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen!"
Die Abgeordnetengruppe um Kathrin Vogler - mit Lars Castellucci (SPD), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Benjamin Strasser (FDP) und Ansgar Heveling (CDU) - fordert gemeinsam mit 85 Abgeordneten aller Fraktionen (mit Ausnahme der AfD) in ihrem Gesetzentwurf zur Sterbehilfe, dass die kommerzielle Suizid-Förderung „grundsätzlich unter Strafe“ gestellt werden soll. Eine Ausnahme, so heißt es im Antrag, der Anfang März vorgestellt wurde, sollen assistierte Selbsttötungen sein, denen eine frei verantwortete Entscheidung vorausgeht. Die Forderung "Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen" wird jetzt im dazu gehörigen Antrag der Schreibgruppe erläutert, der am 22. März veröffentlicht wurde.
- Download des Antrags vom 22. März 2022 "Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen"
- Artikel auf "Heute im Bundestag" am 09. März 2022 "Gesetzentwurf zur geschäftsmäßigen Suizidhilfe vorgelegt"
- Download des Gesetzentwurfs vom 7. März 2022 "Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung"