Alte Versichertenkarte: Kassen müssen zahlen

DAZ

Der GKV-Spitzenverband hat jetzt klargestellt, dass alle Verordnungen auf Grundlage der alten Versichertenkarte von den gesetzlichen Kassen erstattet werden. Kathrin Vogler: „Krankenkassen dürfen Leistungen nicht ablehnen, bloß weil ein Patient keine elektronische Gesundheitskarte hat und beim Arzt wie gewohnt eine gültige Krankenversicherungskarte vorlegt.“

Berlin - Der GKV-Spitzenverband hat jetzt klargestellt, dass alle Verordnungen auf Grundlage der alten Versichertenkarte von den gesetzlichen Kassen erstattet werden. „Allein die vertrags-(zahn-)ärztliche Verordnung einer Leistung auf Grundlage der KV-Karte kann nicht dazu führen, dass die Krankenkasse die Leistung ablehnt oder den Vergütungsanspruch des Leistungserbringers nicht erfüllt“, heißt es in einem aktuellen Rundschreiben an alle Kassen. [...]

Die für Arzneimittel zuständige Politikerin der Fraktion Die Linke, Kathrin Vogler, begrüßte die Reaktion des GKV-Spitzenverbandes: „Krankenkassen dürfen Leistungen nicht ablehnen, bloß weil ein Patient keine elektronische Gesundheitskarte hat und beim Arzt wie gewohnt eine gültige Krankenversicherungskarte vorlegt.“ Seit den Meldungen über Vorfälle, dass Versicherten ohne eCard Kassenleistungen verweigert wurden, hat sich Kathrin Vogler nach eigener Darstellung um eine Klarstellung des Kassendachverbandes bemüht.