Keine Arzneimittel aus Deutschland für Hinrichtungen in den USA!

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB
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„Ich fordere die Bundesregierung auf, ihrem Bekenntnis gegen die Todesstrafe Taten folgen zu lassen. Sie und die Arzneimittelhersteller müssen schnell handeln, damit Betäubungsmittel aus deutscher Produktion nicht für Hinrichtungen verwendet werden“, kommentiert Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheits­ausschuss des Deutschen Bundestages, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Kathrin Vogler weiter:

„Die Bundesregierung sollte sich in der EU dafür einsetzen, auch den Wirkstoff Propofol in die Liste der Anti-Folter-Verordnung aufzunehmen. Da die bisher bei Todesspritzen verwendeten Narkosemittel in den USA knapp werden, gibt es in einigen Bundesstaaten Überlegungen, auf diesen Wirkstoff auszuweichen.

Ich erwarte von der Bundesregierung auch, dass sie bei sämtlichen Herstellern Druck macht. Bisher wurde laut Antwort auf unsere Kleine Anfrage nur ein einziger Hersteller kontaktiert. Dass wenigstens dieser Hersteller jetzt erklärt hat, den Export dieses Narkosemittels in die USA schärfer überprüfen zu wollen, ist zu begrüßen. Ich hoffe, unsere Aktivitäten und die von Menschenrechtsorganisationen bewirken auch bei anderen deutschen Konzernen, dass sie ihre Produkte von den Todeskammern fern halten.“

Der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN ist zu entnehmen, welche Firmen Propofol-Arzneimittel herstellen oder dafür eine Zulassung haben: