Kreis Steinfurt: Ein Viertel der SGB-II-Empfänger:innen muss für die Miete draufzahlen

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„Im Kreis Steinfurt muss jeder vierte Haushalt im SGB-II-Bezug (25,1 Prozent) für das Grundbedürfnis „Wohnen“ draufzahlen. Im Schnitt sind es 115 Euro, die diese Haushalte vom künstlich klein gerechneten Existenzminimum abzweigen müssen und damit 4 Euro mehr als letztes Jahr“, sagt Kathrin Vogler, Bundestagsabgeordnete der LINKEN aus Emsdetten.

Eigentlich gehört eine angemessene Wohnung zum Existenzminimum. Daher werden die Kosten für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (umgangssprachlich HartzIV, bald Bürgergeld) übernommen. Doch was, wenn das Jobcenter der Ansicht ist, die Wohnung sei unangemessen teuer? Dann müssen Familien umziehen oder den nicht übernommenen Teil der Unterkunftskosten von anderen Bereichen des Existenzminimums abknapsen, also Kleidung oder Nahrungsmittel einsparen. Im Kreis Steinfurt betrifft dieses Problem auffällig viele Menschen, wie Vogler empört berichtet. Sie hat eine Anfrage der LINKEN im Deutschen Bundestag und die Antwort der Bundesregierung für den Kreis ausgewertet. Sie erklärt:

„Der Kreis Steinfurt sticht im Vergleich mit den Nachbarkreisen deutlich hervor. Hier behält das Jobcenter besonders vielen Hartz-IV-Beziehenden Geld vor, weil deren Wohnungen angeblich zu teuer sind. In der Summe waren es 2021 über 3 Millionen Euro. Diese Werte sind umso erschreckender, wenn man einpreist, dass es sich dabei nur um „Altfälle“ handelt. Für neuere Fälle sind die Regelungen zur Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten aufgrund der Corona-Pandemie bis Ende des Jahres ausgesetzt.

Besonders schlimm wird es im Herbst, wenn die Nachforderungen für die gestiegenen Gaspreise fällig werden, für viele der Haushalte, bei denen bereits jetzt nicht die kompletten Heizkosten übernommen werden. Im Kreis Steinfurt waren das im Jahr 2021 bereits über 350 Bedarfsgemeinschaften. Bei ihnen werden im Jahresdurchschnitt 170 Euro der tatsächlichen Kosten nicht übernommen.

Diese alarmierenden Zahlen sind allerdings leider nicht neu. Seit Jahren weigert sich der Kreis Steinfurt sein Konzept für die Angemessenheit von Unterkunftskosten an die realen Begebenheiten anzupassen. Wenn jede vierte Bedarfsgemeinschaft es nicht schafft, eine Wohnung zu finden, die dem Jobcenter passt, liegt der Schluss nahe, dass die Vorgaben falsch sind, weil es schlicht nicht genug Wohnungen in der veranschlagten Preiskategorie gibt.

Leider wird auch das sogenannte Bürgergeld-Gesetz, dass die Ampelkoalition jüngst zur Beratung vorgelegt hat, hier keine wesentlichen Besserungen bringen. Eine Karenzzeit von zwei Jahren für erstmalig Leistungsbeziehende wird das Unrecht für die aktuell Betroffenen nicht abstellen und verfehlt das selbst gesteckte Ziel, den Schutz des Grundbedürfnisses „Wohnen“.

Insgesamt ist festzustellen, dass das Hartz-IV-Regime gescheitert ist. Es braucht nun keine Reförmchen, sondern einen grundlegenden Neuanfang für soziale Garantien. DIE LINKE will eine Arbeitsmarktpolitik, die gute Arbeitsbedingungen und auskömmliche Löhne in den Mittelpunkt stellt, eine bessere Erwerbslosenversicherung und eine bedarfsgerechte individuelle Mindestsicherung ohne Sanktionen.

Gerade hat DIE LINKE vor dem Hintergrund explodierender Heizkosten und einer rasant steigenden Inflation ein Entlastungspaket vorgelegt, das wirklich bei den Menschen ankommen würde. Da Wohnen und Wohnnebenkosten einen erheblichen Teil des Einkommens auffressen, ist es falsch, die Energieunternehmen mit einer Gasumlage zu retten, statt mit einer Übergewinnsteuer Kriegs- und Krisenprofite zugunsten der Menschen abzuschöpfen.“ Die jüngsten Vorschläge der Bundesregierung nennt Vogler hingegen einen „Entlastungsfake“, der bei vielen nicht oder erst zu spät ankommen wird.