BGH-Urteil mit Signalwirkung: Rüstungsfirmen dürfen mit ihren illegalen Waffengeschäften nicht davonkommen!

Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe über die Revision im Fall illegaler Kleinwaffenexporte der Rüstungsfirma SIG Sauer nach Kolumbien, erklärt Kathrin Vogler, friedenspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute das Urteil des Landgerichts Kiel im Fall illegaler Kleinwaffenexporte von SIG Sauer nach Kolumbien weitgehend bekräftigt, nach dem der gesamte Verkaufserlös aus dem illegalen Waffenhandel, ca. 11 Millionen Euro, eingezogen wird. Das ist ein Meilenstein in unserem Kampf gegen die verbrecherischen Praktiken aller Rüstungsfirmen, die ihre totbringenden Produkte über Tochterfirmen im Ausland in Kriegs- und Bürgerkriegsländer exportieren. Mein Dank geht deshalb an die ‚Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!‘, die das verbrecherische Vorgehen von SIG Sauer 2014 aufgedeckt und zur Anzeige gebracht hat. Dass nun der BGH weitgehend gegen die Revision entschieden hat, ist nicht nur eine Lektion für SIG Sauer, sondern auch eine Warnung an die deutsche Waffenindustrie insgesamt: Illegale Waffengeschäfte lohnen sich nicht!“

Zum Hintergrund des Prozesses: SIG Sauer hatte zwischen April 2009 und Juni 2012 insgesamt 36.628 in Deutschland produzierte Pistolen vom Typ SP2022 - laut Anklage mit Wissen der Führungsetage - zunächst an die US-Tochterfirma ausgeliefert. Diese wurden dann von den USA aus weiter in das vom Bürgerkrieg geschundene Kolumbien verkauft. Die Kinderschutzorganisation Terre des Hommes konnte belegen, dass die SIG Sauer-Waffen dort von Drogenbanden, Guerillagruppen sowie auch von kriminellen Polizisten und Militärs eingesetzt wurden, die damit schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Das Landgericht Kiel hatte im April 2019 festgestellt, dass SIG Sauer damit wissentlich gegen das deutsche Außenwirtschaftsgesetz verstoßen hat. Verurteilt wurden zwei ehemalige Führungskräfte von SIG Sauer Deutschland und ein Manager von SIG Sauer USA zu Freiheitsstrafen auf Bewährung. Außerdem wurde verfügt, dass der gesamte Erlös aus dem Waffendeal eingezogen wird. Gegen die Höhe dieses Einzugs hatte SIG Sauer Widerspruch eingelegt, weshalb der BGH das Kieler Urteil noch einmal geprüft hat.

Kathrin Vogler abschließend: „Am Fall von SIG Sauer wird einmal mehr die Schwäche der deutschen Rüstungsexportpolitik deutlich, die der kriminellen Energie international agierender Rüstungsunternehmen kaum etwas entgegenzusetzen hat. Deutsche Waffenproduzenten versuchen, sich mit Tochtergesellschaften im Ausland rechtsfreie Räume für illegale Waffendeals zu schaffen; eine verbindliche Kontrolle, wo die exportierten Waffen letztendlich landen, existiert nicht. Deshalb fordert DIE LINKE gemeinsam mit der Friedensbewegung ein konsequentes Rüstungsexportverbot.“