„Dieses Urteil ist schwer nachvollziehbar“

Medien-Echo
PresseschauSuizidassistenz

Der Bundesgerichtshof (BGH) grätscht in die laufende Debatte um eine Neuregelung der Suizidhilfe: Er sprach eine Frau frei, die ihrem schwerkranken Mann 2019 auf dessen Bitte hin eine tödliche Dosis Insulin gespritzt hatte; es handele sich um Beihilfe zum Suizid, die in Deutschland erlaubt ist, nicht um eine (strafbare) Tötung auf Verlangen.

Der Abo-Newsletter "Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health" thematisiert am 15.08.2022 die gerade veröffentlichte Urteilsbegründung des BGH, warum die Frau vom Vorwurf der Tötung auf Verlangen freigesprochen wurde: Danach halten die obersten Richter die bisherige Interpretation des § 216 StGB  für "nicht mehr verfassungskonform" und brechen mit der bisher gültigen Unterscheidung zwischen "Beihilfe zum Suizid" und "Tötung auf Verlangen".

Hintergrund: Kathrin Vogler hat am interfraktionellen "Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung" mitgearbeitet, der inzwischen als Antrag "Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen!" im parlamentarischen Verfahren ist. Die Abgeordnetengruppe - u.a. mit Lars Castellucci (SPD), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Benjamin Strasser (FDP) und Ansgar Heveling (CDU)  - schreibt in ihrem Antrag:

"Die grundsätzliche Straffreiheit der Hilfe beim Suizid wird beibehalten. Die davon zu unterscheidende täterschaftliche aktive Sterbehilfe gemäß § 216 StGB bleibt unverändert strafbar."

Genau diese Auffassung hat der BGH nun infrage gestellt; "Tagesspiegel Background" berichtet am 15.08. über Kathrin Voglers Reaktion auf die BGH-Entscheidung:

„Dieses Urteil ist schwer nachvollziehbar“, empört sich Kathrin Vogler. Sie ist im Sommerurlaub, aber um ihre Gedanken und ihre Bestürzung mitzuteilen, meldet die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion im Bundestag sich umgehend. Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sterbehilfe, beklagt Vogler, breche „die klare Abgrenzung zwischen strafbarer Tötung auf Verlangen und straffreier Hilfe zum Suizid“ auf. 

 

Weitere Informationen:
Die Rede von Kathrin Vogler "Suizidprävention verbessern - freie Entscheidung sichern!" in der Orientierungsdebatte am 18. Mai 2022 im Bundestag mit weiterführenden Links u.a. zum Gesetzentwurf der interfraktionellen Gruppe.