Erfolg für DIE LINKE - Justizministerkonferenz sichert TSG-Akten vor Vernichtung

Pressemitteilung

LINKS wirkt! Kathrin Vogler hatte die Bundesregierung Anfang 2022 gefragt, ob sie plane, mit der im Koa-Vertrag angekündigten Abschaffung des transfeindlichen Transsexuellengesetzes auch die Akten der betroffenen Personen vor der routinemäßigen Vernichtung zu sichern. Das wurde verneint. Jetzt hat die Justizministerkonferenz Fakten geschaffen.

Zum Hintergrund:

Bei transgeschlechtlichen bzw. trans* Personen stimmt ihr gelebtes Geschlecht bzw. ihre  Geschlechtsidentität nicht mit dem ihnen bei der Geburt im Personenstand eingetragenen Geschlecht überein. Der LSVD beschreibt einige der menschenrechtswidrigen Bedingungen, die das Transsexuellengesetz (TSG) in den letzten Jahrzehnten definierte, damit trans* Menschen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern dürfen: Gutachten von zwei Sachverständigen, die bestätigen, dass "sich nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft das Zugehörigkeitsempfinden des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird"; wer verheiratet war, musste sich scheiden lassen; die Fortpflanzungsunfähig musste durch Sterilisation hergestellt werden; sie mussten sich Operationen an ihren äußeren Geschlechtsmerkmalen unterziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen die meisten Vorschriften des TSG für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzen trans* Personen in ihrer Würde (Art. 1 GG), in ihrem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2, Abs. 1) sowie ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2, Abs. 2). Erst 2011 wurde der seit 1981 vorgeschriebene OP- und Sterilisationszwang für trans-Menschen für verfassungswidrig erklärt. Viele Menschen haben in den letzten Jahrzehnten unter dem TSG gelitten. Kathrin Vogler forderte deshalb mit ihrer Fraktion im Februar 2022 ein Schreddermoratorium für die Patient*innen-Akten der Betroffenen, damit sie das ihnen widerfahrene Unrecht weiterhin belegen können und im April gemeinsam mit ihrer Fraktion DIE LINKE in einem Antrag eine Entschuldigung des Bundestages.

 

Kathrin Voglers Pressemitteilung im Wortlaut:

„Das ist eine gute Nachricht für alle trans* Personen, denen durch die Anwendung des Transsexuellengesetzes in der Vergangenheit schweres Leid zugefügt wurde. Auch die Forschung wird davon profitieren können. Ich freue mich wie eine Schneekönigin, dass die Justizministerinnen und Justizminister meinen Vorschlag aufgegriffen haben, mit einem Schreddermoratorium die Grundlage für individuelle und gesellschaftliche Aufarbeitung der schweren Menschenrechtsverletzungen gegenüber trans* Personen zu sichern“, erklärt Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zum Beschluss der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern, die turnusmäßige Vernichtung der Akten zum Transsexuellengesetz (TSG) auszusetzen. Vogler weiter:

„Bereits im Februar hatte ich bei der Bundesregierung nachgefragt, was diese zu tun gedenke, um sicherzustellen, dass sich das Drama der Aktenvernichtung, das die Aufarbeitung beim §175 so schwer gemacht hatte, beim TSG nicht wiederhole.

Wenn das TSG, das immer wieder in Teilen vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden musste, hoffentlich bald durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt wird, welches die Rechte von trans* Menschen respektiert und ihre Menschenwürde anerkennt, ist die Arbeit noch nicht getan. Die Opfer des TSG erwarten zu Recht vom Bundestag eine Entschuldigung und eine Entschädigung für vielfaches Leid, zwangsweise Therapien und Operationen oder die Zerstörung von Ehen und Familien. Dafür wird DIE LINKE an der Seite der Betroffenen weiter streiten.“

 

Presse-Echo