Menschenrechte müssen auch für Kriegsdienstverweigerer in Eritrea gelten!

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Kathrin Voglers Pressemitteilung zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember und zu dem diesem Tag gewidmeten Fachgespräch "Kriegsdienstverweigerer auf der Flucht. Die Menschenrechtslage in Eritrea und Deutschland" am 9. Dezember 2019 im Bundestag.

Dem Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember war das gut besuchte Fachgespräch der Fraktion DIE LINKE im Bundestag gewidmet, zu dem Kathrin Vogler und ihr Fraktionskollege Michel Brandt, Obmann im Menschenrechtsausschuss, am 9.12. nach Berlin geladen hatten.
Die Referent*innen Dr. Awet Kessete (Eritreischer Verein für Demokratie, Kultur und voneinander Lernen e.V.), Rudi Friedrich (Connection e.V.), Rut Bahta (United4Eritrea) und Bernd Mesovic (Leiter der Abteilung Rechtspolitik bei Pro Asyl) beschrieben den interessierten Gästen die Menschenrechtslage in Eritrea und erörterten mit den beiden MdBs, ob und wie parlamentarische Initiativen die elende Menschenrechtslage in Eritrea und für die Geflüchteten hier bei uns verbessern können.

Menschenrechte müssen auch für Kriegsdienstverweigerer in Eritrea gelten!
Kathrin Voglers Pressemitteilung zum Int. Tag der Menschenrechte am 10. Dezember

"Die Bundesregierung muss ihre kollaborative Haltung gegenüber dem Unrechtsregime Afewerki in Eritrea aufgeben und es den Asylsuchenden aus Eritrea ermöglichen, ohne Schikanen durch die eritreischen Konsularbehörden in Deutschland zu leben", fordert Kathrin Vogler, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags und friedenspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Vogler weiter: "Der Friedensnobelpreis wird heute dem äthiopischen Ministerpräsidenten Abiy Ahmed verliehen, der im Juli 2018 mit dem eritreischen Präsidenten Isayas Afewerki einen Friedensvertrag geschlossen hat. Dieser Vertrag beendete den Krieg, in dem zwischen 1998 und 2000 bis zu 100 000 Menschen starben.
In Eritrea hält jedoch der innere Kriegszustand, in dem Diktator Afewerki sein Volk mit Terror, Gewalt und Zwangsarbeit hält, auch nach dem Friedensschluss weiter an. Tausende von EritreerInnen fliehen aus dem Land, oft, um dem sogenannten Nationaldienst zu entgehen, einer Wehrpflicht auf unbestimmte Zeit. In Deutschland werden eritreische Flüchtlinge, die konsularische Dienste in Anspruch nehmen möchten, von den eritreischen Vertretungen gezwungen, eine Diasporasteuer von zwei Prozent des Jahreseinkommens zu entrichten. Wer sich dem Nationaldienst entzogen hat, muss außerdem ein sogenanntes Reueformular unterzeichnen, in dem er gesteht, ein Verräter zu sein, und sich mit jeder Strafe einverstanden erklärt.

Ich finde es unglaublich, dass die Bundesregierung nach wie vor erklärt, sie halte diese skandalöse Praxis für zumutbar. Der internationale Tag der Menschenrechte sollte nicht für Sonntagsreden verschwendet werden, sondern zur konkreten Verbesserung der Menschenrechtslage genutzt.
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes gilt nicht nur für Deutsche. Die Bundesregierung ist verantwortlich, es zu respektieren und zu schützen."

Hinweis: Connection e.V. hat einen eigenen Pressetext zum Int. Tag der Menschenrechte am 10. Dezember veröffentlicht, der hier nachzulesen ist.