Petition für Entschädigungsfonds für Duogynon-Geschädigte

ArzneimittelpolitikPatientenrechte

Durch einen hormonhaltigen Schwangerschaftstest der Firma Schering bzw. Bayer erlitten Hunderte von Säuglingen zum Teil schwerwiegende Missbildungen. In Großbritannien untersucht die Regierung die Fälle erneut, die Bundesregierung hingegen will die Geschädigten weder bei der Aufklärung noch hinsichtlich Entschädigungen helfen, wie eine Kleine Anfrage von Kathrin Vogler ergab.

Durch einen hormonhaltigen Schwangerschaftstest der Firma Schering bzw. Bayer erlitten Hunderte von Säuglingen zum Teil schwerwiegende Missbildungen. In Großbritannien untersucht die Regierung die Fälle erneut, die Bundesregierung hingegen will die Geschädigten weder bei der Aufklärung noch hinsichtlich Entschädigungen helfen, wie eine Kleine Anfrage von Kathrin Vogler ergab.

Nun liegt zur Unterzeichnung eine Online-Petition vor, in der die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Duogynon-Geschädigte gefordert wird: Epetition 70948.

Petitionsbegründung:

Duogynon war ein Schwangerschaftstest der Fa. Schering, heute Bayer AG, der in den 1960er, 1970er bis in die 1980er Jahren von Ärzten verschrieben wurde. Zur Feststellung einer Schwangerschaft mussten Frauen zwei Tabletten einnehmen. Diese enthielten sehr große Mengen an synthetischen Hormonen, analog von zwei bis drei Packungen Antibabypillen. Waren die Frauen zum Zeitpunkt der Einnahme der Tabletten bereits schwanger, konnte es zu schweren Fehlbildungen bei den ungeborenen Kindern kommen.

Mehr als 500 Säuglinge wurden damals durch das Präparat der Fa. Schering allein in Deutschland geschädigt. Die Dunkelziffer liegt sicher wesentlich höher. Einige der Kinder kamen mit so schweren Missbildungen zur Welt, dass sie inzwischen verstorben sind. Diejenigen, die das Erwachsenenalter erreichten sind größtenteils gesundheitlich so geschädigt, dass sie ihr Leben lang auf medizinische Behandlung und Hilfe angewiesen sind. Viele mussten sich mehreren Operationen unterziehen, sind in ihrer Lebensqualität massiv eingeschränkt und haben aufgrund der Schädigung berufliche Nachteile.
Die Betroffenen haben bislang keinerlei Entschädigung erhalten. Dabei stand Duogynon schon in den 1970er Jahren in Verdacht schwere Fehlbildungen bei Ungeborenen zu verursachen.

Ich fordere daher die Einrichtung eines Hilfsfonds zur finanziellen Entschädigung der Betroffenen für ihr jahrzehntelanges Leiden und eine lebenslange Versorgung. Auch die Hinterbliebenen der verstorbenen Geschädigten sollten finanziell berücksichtigt werden.
Es geht um die Anerkennung des erlebten Leides und zumindest um den Versuch eines Ausgleichs des erlittenen Unrechts.

Ebenso wie bei den Contergan-Opfern müssen auch die Duogynon-Opfer in ausreichendem Maße entschädigt werden.