Datenschutz darf nicht für Organspende völlig ausgehöhlt werden

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB

Die Pläne, den Schutz von Patientendaten weiter auszuhöhlen, um die Bereitschaft zur Organspende auf der e-Card festhalten zu können, lehnt Kathrin Vogler entschieden ab. Unterstützung bekommt sie vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der ansonsten zu den Befürwortern der elektronischen Gesundheitskarte zählt.


Pressemitteilung:

"Diese so genannte Einigung zur Organspende mache ich nicht mit. DIE LINKE lehnt die elektronische Gesundheitskarte schon in der bisher geplanten Form ab. Und erst recht, wenn nun der Schutz der Patientendaten weiter ausgehöhlt werden soll, um die Bereitschaft zur Organspende auf der e-Card festzuhalten," kommentiert Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss, die in der Presse bekannt gewordenen Pläne für ein Organspendegesetz. Danach sollen die Krankenkassen alle 5 Jahre die Spendebereitschaft der Versicherten abfragen und auf der elektronischen Gesundheitskarte dokumentieren.

"Wenn nun auch die Kassen und ihre 140.000 Mitarbeiter rechtlich wie technisch in die Lage versetzt werden, Einträge auf der e-Card vorzunehmen, dann wird der Datenschutz komplett über Bord geworfen. Massive Bedenken gegen dieses Vorhaben kommen zu Recht vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der ansonsten für die e-Card ist. Auch das berechtigte Anliegen der Förderung von Organspenden darf nicht zu Lasten der Datensicherheit für die Versicherten gehen.

Was hier in kleiner Kungelrunde hinter verschlossenen Türen abgesprochen wurde, kennt bislang vielleicht ein Dutzend Abgeordneter. Die Fachgremien der Fraktionen haben das Papier noch gar nicht einsehen können. Ich hoffe, es wird meiner Fraktion, die ja gegen die e-Card ist, noch gelingen, entsprechende Änderungen durchzusetzen."