Finanzierung des Gesundheitsfonds-Defizits des Jahres 2010

Schriftliche Frage

Wie soll das Defizit des Gesundheitsfonds des Jahres 2010, das der Schätzerkreis in seiner Pressemitteilung vom 6. Oktober 2009 unter Berücksichtigung der Konvergenzregelung auf 7,4 Mrd. Euro schätzt, finanziert werden, zumal gemäß § 271 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mögliche Liquiditätsdarlehen 2010 nur zur Pufferung unterjähriger Schwankungen herangezogen werden dürfen und im Haushaltsjahr zurückgezahlt werden müssen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Daniel Bahr vom 16. November 2009:

Vor dem Hintergrund der vom Schätzerkreis prognostizierten Finanzentwicklung soll ein weiterer Bundeszuschuss zum Ausgleich krisenbedingter Einnahmeausfälle aus Steuermitteln von voraussichtlich 3,9 Mrd. Euro im Jahr 2010 erfolgen. Die Beratungen innerhalb der Bundes-regierung sind derzeit noch nicht endgültig abgeschlossen. Zu einem Defizit des Gesund-heitsfonds kommt es nur, wenn die tatsächlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds hinter den vom Schätzerkreis prognostizierten zurückbleiben. In diesem Fall ist die jahres- endliche Rückzahlung eines unterjährigen Liquiditätsdarlehens gemäß § 271 Absatz 3 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Es liegen derzeit jedoch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass entsprechende Mindereinnahmen zu erwarten sind.

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