Organspende: Experten befürworten interfraktionellen Gegenentwurf zur Stärkung der Spendenbereitschaft

Pressemitteilung

Experten kritisieren unisono die Widerspruchsregelung von Spahn, Lauterbach und anderen und befürworten hingegen den interfraktionellen Gegenentwurf zur Stärkung der Spendenbereitschaft, an dem Kathrin Vogler als Mitinitiatorin maßgeblich beteiligt ist.

Anlässlich eines Fachgespräches mit renommierten Experten zum interfraktionellen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende erklärt Kathrin Vogler, MdB DIE LINKE, und Mitinitiatorin dieses Gegenentwurfs: "Es hat mich nicht überrascht, dass die Fachleute den Gesetzesentwurf von Spahn und Lauterbach inhaltlich zerrissen haben und darauf hoffen, dass unser Entwurf im Bundestag auch die Mehrheit bekommt."

Kathrin Vogler erläutert: "Von Spahn und Lauterbach wird verbreitet, in Spanien sei die Anzahl der Transplantationen deshalb gestiegen, weil dort 1979 die Widerspruchsregelung eingeführt worden sei. Die Wirklichkeit jedoch straft die beiden Lügen: Dr. Beatriz Domínguez-Gil, Chefin der staatlichen spanischen Transplantations-Organisation ONT stellte klar, dass Spanien erst rund zehn Jahre später zum ,Champion bei der Organspende' aufgestiegen ist, als alle mit der Transplantation zusammenhängenden Prozesse optimiert wurden."

Kathrin Vogler erinnert daran: "Im Januar wurde bereits eine erste Novelle des Transplantationsgesetzes vom Bundestag mit breiter Mehrheit verabschiedet. Diese geht endlich das Meldedefizit möglicher Organspender an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) an, denn lediglich 8,2% der auf Hirntod diagnostizierten Menschen werden gemeldet, so Prof. Dr. Ulrich Kunzendorf, Autor einer bahnbrechenden Metastudie zur Organspende. Alle Experten versprechen sich von dieser Novelle eine starke Wirkung, die sich alsbald zeigen wird, nachdem dieses Gesetz im April in Kraft getreten ist."

Kathrin Vogler skizziert den Gegenentwurf: "Wir fügen diesem technisch und organisatorischen verbesserten neuen System die entscheidenden Schlusssteine hinzu: Wir behalten die detaillierten Informationspflichten der Krankenkassen bei, gestalten die Informationsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung neu, fragen turnusgemäß bei Behördenkontakten ab, ob eine Entscheidung zur Organspende gefallen ist und dokumentieren diese in einem neuen, online-basierenden Register. Ganz zentral ist, dass medizinische Fragen im Zusammenhang damit, wie etwa zur Hirntod-Diagnostik, jetzt wegen der Kostenübernahme durch die Hausärzte beantwortet werden können."

Kathrin Vogler ferner: "Bei der rechtlichen Analyse waren sich die Juristen einig: Unser Gesetzesentwurf ist ohne jeden Zweifel nicht nur konform mit dem Grundgesetz, sondern er stärkt durch die Förderung der informierten Entscheidung sogar Autonomie und Selbstbestimmung der Menschen. Die schweren Eingriffe in Grund- und Persönlichkeitsrechte durch die Widerspruchsregelung hingegen erweisen sich weder als angemessen, noch als verhältnismäßig und angesichts des spanischen Beispiels noch nicht einmal als geeignet, um das Ziel einer besseren Versorgung mit postmortal gespendeten Organen zu erreichen."

Kathrin Vogler abschließend: „Ich bin zuversichtlich, dass die Mehrheit des Parlaments sich angesichts dieser überzeugenden Argumente unserem Gesetzentwurf anschließen wird, der von Abgeordneten fast aller Fraktionen erarbeitet wurde."