Der „PraenaTest“ fungiert als Türöffner und ein Moratorium ist bis zur gesetzlichen Regelung dringend erforderlich!

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Anlässlich der heutigen Orientierungsdebatte im Bundestag zur Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenkassen für die höchst umstrittenen Bluttests für Schwangere, mit denen bei Embryo und Fötus das sog. Down-Syndrom diagnostiziert werden kann, erklärt Kathrin Vogler MdB DIE LINKE und Mitinitiatorin einer interfraktionellen Initiative: „Es geht nicht allein um den sog. „PraenaTest“ auf das sog. Down-Syndrom, sondern um einen Präzedenzfall für eine Vielzahl weiterer Tests dieser Art.“

Kathrin Vogler ruft in Erinnerung: „Forschung und Zulassung preschen, wie wir das seit 30 Jahren in der Reproduktionsmedizin kennen, vor, schaffen Fakten und setzen neue Standards, während die Politik wie der Hase dem Igel hinterherhinkt. Der sog. „PreanaTest“ wirft dabei Fragen auf, wo die Grenzen wissenschaftlichen Fortschritts liegen, weil diese unsere ethischen Grundfesten zu erschüttern drohen.“

Kathrin Vogler problematisiert: „Es ist - nur ein Beispiel - ein weiterer Test bereits verfügbar, für den die Kostenübernahme ebenfalls bald beantragt werden wird, nämlich der Test „Panorama“. Das klingt schön, verheißt viel und gaukelt Gewissheit vor. Mit ihm wird nach gleich acht genetischen Normabweichungen gefahndet, darunter Trisomien, aber auch z.B. nach dem Klinefelter-Syndrom. Einige Symptome sind verzögerte motorische Entwicklung und Sprachentwicklung (selten), mangelhafte oder fehlende Spermiogenese, Hochwuchs, Konzentrationsschwäche und als Späterscheinung: Osteoporose“.

Kathrin Vogler ergänzt: „Angesichts Tausender genetischer Normabweichungen, von denen Hunderte intensiver erforscht werden und da nunmehr die Methode einer Diagnose über einen Bluttest entwickelt wurde, sind für die Zukunft noch zahlreiche weitere Tests zu erwarten.“

Kathrin Vogler stellt die Frage: „Wozu soll es gut sein, wenn Eltern schon während der Schwanger-schaft Kenntnis von einer genetischen Veranlagung erhalten, die das Kind vielleicht nur wenig oder nicht beeinträchtigen wird?“

Kathrin Vogler hält fest: „Es ist nicht der Auftrag der Gesetzlichen Krankenkassen, Diagnosen zu finanzieren, auf die keinerlei ursächliche Therapie folgen kann, weil es diese schlicht nicht gibt.“

Kathrin Vogler schlägt vor: „Angesichts der Tatsache, dass immer mehr solcher Test von den Herstellern auf einen hochprofitablen Markt gepresst werden, müssen wir bald über diesen Einzelfall hinaus die Regularien in Form einer Novelle des Gendiagnostikgesetzes entwickeln. Vorerst sollte ein Moratorium verhängt werden, bis diese grundsätzlichen und zukunftssicheren gesetzlichen Ergänzungsregelungen gefunden sind.“