Widerspruchsregelung: Spahn und Lauterbach wollen Organspendeausweis und die Informationspflichten der Krankenkassen abschaffen!

PressemitteilungGesundheit

Nach detaillierter und fundierter Analyse des am vergangenen Montag vorgelegten Gesetzesentwurfs zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende, erklärt Kathrin Vogler MdB DIE LINKE und Mitinitiatorin eines interfraktionellen Gegenentwurfs:

"Nachdem der gesamte Gesetzestext vorliegt, habe ich mich detailliert damit befasst und stelle mit blankem Entsetzen fest, was jenseits der wohlfeilen Worte auf der Pressekonferenz darin verborgen ist. Bereits die Eckpunkte habe ich öffentlich kritisiert, doch Spahn und Lauterbach beweisen Schwarz auf Weiß: schlimmer geht immer!"

Kathrin Vogler erläutert: "Im bisherigen § 2, (1), Satz 1 des Transplantationsgesetzes ,sollen' die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) sowie die Krankenkassen über die Organspende aufklären. Die Soll-Bestimmung würde hier zwar zu ,haben' werden, was aber auch keine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Folge hätte. Der Pferdefuß kommt jedoch später: Der alte §  2 (1a) soll gänzlich neu gefasst werden: Die Pflichten der Krankenkassen sind dort bislang ganz konkret verankert. Diese Vorgaben soll, geht es nach Spahn, Lauterbach u.a., ersatzlos entfallen. Damit würden auch die turnusgemäßen, im Detail formulierten Aufklärungspflichten der Krankenkassen komplett abgeschafft. Am Anfang des Paragraphen bleibt der schöne Satz und Anschein ohne jeglichen Umsetzungszwang und ohne weitere Bestimmungen."

Kathrin Vogler weiter: "Das Organspenderegister, in dem nach Spahn, Lauterbach u.a. ein Widerspruch gegen die Organentnahme eingetragen werden müsste, würde für die Betroffenen nur auf dem Umweg über eine Behörde und ein Formular möglich sein. Eine eigenständige Eintragung und eventuelle Veränderung der Willenserklärung wäre damit nicht möglich. Die Behörden sollen zudem auch keine Informationen mehr bereithalten. Alle Menschen würden also zunächst der Annahme und dem Zwang unterfallen, sie seien nach ihrem Tod Organspender, nur die  Eintragung eines Widerspruchs in das Register kann davor schützen."

Kathrin Vogler hebt hervor: "In dieser Logik ist es schlüssig, dass der Gesetzesentwurf das Ziel hat, möglichst wenige Menschen in das neu einzurichtende Register aufzunehmen. Dass er die Hürden für einen Widerspruch so hoch hängt, korrespondiert mit der Streichung der ,informierten und unabhängigen Entscheidung jedes Einzelnen' aus der Zielsetzung des jetzigen Transplantationsgesetzes in §1 (1).

Kathrin Vogler kritisiert scharf: „Bei dem Gesetzentwurf von Spahn, Lauterbach u.a. stört der bekannte Organspendenausweis, der bislang in § 2 (5) geregelt ist und als Mittel der Selbstbestimmung dient. Der Organspendeausweis soll ersatzlos gestrichen und damit abgeschafft werden. In einem neu geplanten § 25a wird die Ausgabe von Organspendenausweisen definitiv zu dem Zeitpunkt eingestellt, an dem das Transplantationsregister eingerichtet ist."

Kathrin Vogler problematisiert: "Wenn man 16 Jahre alt ist und im Übrigen noch nicht einmal den Bundestag wählen darf, wollen Spahn, Lauterbach u.a. die Jugendlichen innerhalb eines halben Jahres gleich drei Mal mit einer Papierflut zuschütten. In diesem Alter denkt man kaum an den Tod, die Jugendlichen müssen sich jedoch, da weder Hausärzte noch Krankenkassen mehr kontinuierlich informieren, schriftlich gegen die staatliche Inanspruchnahme ihrer Organe aktiv zur Wehr setzen. Die bereits über 16-Jährigen, also alle Erwachsenen, würden ebenfalls nur unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes informiert, weil ja die regelmäßigen Aufklärungspflichten der Krankenkassen entfallen. Besonders perfide ist ist es ferner, dass Aufklärung über die Organspende auch nicht mehr ‚ergebnisoffen‘ erfolgen soll, wie es bisher noch der Fall ist. Es geht also nicht mehr um Aufklärung, sondern um Manipulation."

Kathrin Vogler betont: "Angehörige von hirntoten Menschen würden nicht mehr das Recht haben, einer Organentnahme zu widersprechen, wenn ihnen kein entsprechender Wille ihres Verstorbenen bekannt ist. Die Bezeichnung ,doppelte Widerspruchslösung‘ ist also schieres Polit-Marketing,  das eine nicht vorhandene Sicherheit vorgaukeln soll."

Kathrin Vogler abschließend: "Der gesamte Gesetzesentwurf basiert auf dem Motto: Möglichst gar nicht über das Thema (insbesondere das Hirntod-Konzept) aufklären und die Hürden für einen Widerspruch möglichst hoch hängen, so dass möglichst viele ihren Widerspruch nicht artikulieren. Damit wäre der Freifahrtschein für die Organentnahme nach ihrem Tod ausgestellt. In dieser zutiefst sensiblen Frage mit Desinformation und Manipulation zu arbeiten, wie Jens Spahn, Karl Lauterbach u.a. es tun, ist schlicht schäbig und wird auch keine Mehrheit im Bundestag finden."