Überraschend klare Mehrheit für Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe

Am Freitag, 6. November, standen im Bundestag vier Gesetzentwürfe zur Debatte, die in unterschiedlicher Weise die Beihilfe zum Suizid verbieten bzw. deren Freigabe bewirken sollten. Wie bei bio-ethischen Themen üblich bestand kein Fraktionszwang. Zumeist hatten sich Abgeordnete aus mehreren Fraktionen zusammengetan und die vorliegenden Gesetzentwürfe erarbeitet.

Kurz nach 13 Uhr stand fest, dass der zuletzt favorisierte Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und weiterer Abgeordneter aller vier Fraktionen vom Bundestag angenommen worden ist: In der abschließenden 3. Lesung stimmten 360 Abgeordnete für und nur 233 gegen dieses Gesetz, das damit mehr als 60 Prozent Unterstützung erhielt.

„Die selbsternannten Sterbehelfer, die einzeln oder im Verein gezielt Menschen anbieten, ihnen bei der Selbsttötung zu helfen, sind meines Erachtens Ausdruck einer Ideologie, die nur allzu gut in unsere kapitalistische Gesellschaft passt. Sie wollen den Tod optimieren, indem sie ihn effizient und technisch perfekt zu einer jederzeit verfügbaren Dienstleistung machen“, hatte Kathrin Vogler schon bei der ersten Lesung des Gesetzes erklärt. „Unser Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung von Suizid ist geeignet, dieses zynische Geschäftsmodell zu unterbinden, ohne dabei den Suizid selbst oder die Beteiligung daran grundsätzlich oder für bestimmte Personen unter Strafe zu stellen. Um es noch einmal klar zu sagen: Niemandem wird verboten, Menschen beim Suizid zu unterstützen - außer denjenigen, die dies systematisch und wiederholt, eben geschäftsmäßig, tun.“

Die InitiatorInnen und UnterstützerInnen der konkurrierenden Gesetzentwürfe sahen in den letzten Wochen für ihre eigenen Initiativen kaum noch Erfolgschancen. Darum hatten sie im Vorfeld versucht, mit Geschäftsordnungsanträgen sowie dem Aufruf, mit „Nein“ zu allen Gesetzentwürfen zu stimmen, den Gesetzentwurf Brand/Griese/Vogler zu verhindern.

Die überwiegende Zahl der Abgeordneten ließ sich jedoch durch diese Manöver nicht davon abbringen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe notwendige, aber maßvolle Regelungen schafft. Kathrin Vogler und Halina Wawzyniak haben schon vor einigen Wochen aus linker Sicht erklärt, warum dieses Gesetz sinnvoll und nötig ist (Positionspapier von Kathrin Vogler und Halina Wawzyniak).