Die queeren Opfer des Hitler-Faschismus anerkennen, und sich bei den Betroffenen zu entschuldigen - heutigen Diskriminierungen entgegentreten

Anhörung

Am Montag, 22. Mai 2023 hatte der Rechtsausschuss des Bundestages zu einer öffentlichen Anhörung geladenen, um mit Sachverständigen den Antrag der Fraktion Die Linke „Die 'vergessenen' queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ zu beraten.

 

So viel Einigkeit ist ermutigend: Alle geladenen Sachverständigen stimmten dem Anliegen der Linksfraktion zu, dass es die Ehrung der Opfer gebietet, heute Vorurteilen und Diskriminierungen gegen queere Menschen aktiv entgegen zu treten ist und die Forschung zum Schicksal verfolgter queerer Menschen während der Zeit des Nationalsozialismus deutlich gestärkt und gefördert werden muss.

 

Aus dem Antrag der Linksfraktion, eingebracht von Kathrin Vogler und Jan Korte:

Die queeren Opfer anzuerkennen und sich bei den Betroffenen zu entschuldigen, ist über 75 Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Schreckens ein symbolischer Akt. Nahezu alle Opfer sind verstorben. Aber für die Hinterbliebenen und Angehörigen wäre dies ein Zeichen der Einsicht des Gesetzgebers, dass hier Unrecht geschah. Zudem übernimmt der Gesetzgeber mit der Entschuldigung Verantwortung. Verantwortung zu wissenschaftlicher Aufarbeitung des Unrechts in der Nachkriegsgesellschaft beider deutscher Staaten, die sich in Verfolgung, Kriminalisierung und Diskriminierung ausdrückte. Verantwortung bezüglich der Frage, inwiefern auch heute Vorurteile und Diskriminierungen gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen bestehen, die dementsprechend abgebaut werden müssen. Verantwortung auch dafür, dass der grundgesetzliche Schutz auf Asyl- oder Bleiberecht für queere Geflüchtete aus Verfolgerstaaten konsequent umgesetzt wird.