Entwicklungsstand bei der neuen elektronischen Gesundheitskarte

Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/5671 als PDF

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2006 die zum 1. Januar 1995 eingeführte Krankenversicherungskarte ersetzen (§ 291a SGB V). Die Einführung verzögerte sich jedoch vor allem aufgrund massiver Umsetzungsprobleme, die sich in verschiedenen Pilotprojekten gezeigt haben. Auf Druck des Gesundheitsministeriums wird die Karte nun jedoch an 10 Prozent der Versicherten eingeführt, egal wie ausgereift die dazugehörigen Anwendungen noch sind.

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