DIE LINKE ist für den Erhalt der Präsenzapotheke

Im Rahmen der Bundestagswahl 2017 befragte der Apotherverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) Bundestagskandidaten sämtlicher Parteien, wie sie zu Apotheken-Themen stehen. Auch Kathrin Vogler wurde als Direktkandidaten des Wahlkreises Steinfurt III befragt.

 

1. Was fällt Ihnen spontan ein, wenn Sie „Apotheke“ hören oder lesen?

"Mein erster Gedanke, wenn ich Apotheke höre, gilt meinem Hausapotheker und seinen Mitarbeiterinnen, die mich seit Jahren kennen und immer kompetent und freundlich beraten. Sie prägen das Bild, das ich von Apotheken habe, ganz entscheidend mit."

2. Welche Rolle spielt für Sie die Apotheke vor Ort für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung?

"DIE LINKE hat sich immer klar für das Mehr- und Fremdbesitzverbot und für den Erhalt der Präsenzapotheke ausgesprochen. Nicht nur wegen der Arbeitsplätze und Steuern, auch wegen ihrer Funktion gerade im ländlichen Raum dürfen Apotheken nicht dem wirtschaftsliberalen Dogma geopfert und durch kapitalgetriebene Unternehmensstrukturen ersetzt werden. Wir wollen vielmehr die Rolle der Apotheken stärken, die heilberuflichen Kompetenzen der Apotheker*innen für niedrigschwellige Prävention, die Optimierung von Arzneimitteltherapien und die Verbesserung einer evidenzbasierten medizinischen
Versorgung nutzen."

3. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs soll die Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente für ausländische Versender anders als für deutsche Apotheken nicht gelten. Das gefährdet die örtlichen Apotheken existenziell. Wie stehen Sie zu dem Vorhaben, den Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel deshalb gesetzlich zu verbieten?

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs habe ich mit Entsetzen zur Kenntnis genommen. Der EuGH postuliert darin den freien Warenverkehr als höchstes Gut, das kaum eingeschränkt werden darf. Bloße Überlegungen für den Schutz der Gesundheitsversorgung und der Arzneimitteltherapiesicherheit reichten dem EuGH nicht. Offenbar muss das Kind erst in den Brunnen gefallen sein, bevor das Gericht die schädlichen Auswirkungen des Versandhandels mit rezeptpflichtigen (Rx-) Arzneimitteln als Argument anerkennt, den freien Handel einzuschränken. Dann aber wäre es vermutlich zu spät, noch steuernd und regulierend einzugreifen. Der EuGH widerspricht damit nicht nur der höchsten deutschen Rechtsprechung, sondern auch anderen EuGH-Urteilen, etwa dem zum Fremd- und Mehrbesitzverbot von 2009. Das Urteil stellt letztlich die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel infrage. Einen Preiskampf würden jedoch gerade Apotheken auf dem Land wohl verlieren. Hier befürchte ich für die Zukunft erhebliche Verschlechterungen in der flächendeckenden Versorgung. [...]

 

Die gesamte Befragung finden Sie hier.