Die Kostenübernahme der Bluttests auf Down-Syndrom bei Schwangerschaften darf kein Präzedenzfall werden!

PressemitteilungGesundheit

Der Gemeinsame Bundesausschuss der Gesetzlichen Krankenkassen hat beschlossen, die Kosten für den Bluttest zu übernehmen, mit dem bei Schwangeren festgestellt werden kann, ob ihr Embryo und Fötus das sog. Down-Syndrom hat.

Anlässlich des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschuss der Gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten für den Bluttests für Schwangere, mit denen bei Embryo und Fötus das sog. Down-Syndrom festgestellt werden kann, zu tragen, erklärt Kathrin Vogler, MdB für DIE LINKE und Mitinitiatorin einer interfraktionellen Initiative: „Erst dieser Tage hat unsere Parlamentariergruppe in Form eines Briefes an den G-BA appelliert, mit seiner Entscheidung zu warten, bis der Bundestag sich zu diesem wie auch den weiteren Bluttests auf genetische Normabweichungen positioniert hat.“

Vogler weiter: „Dieser Test ist nur der erste einer ganzen Reihe von Bluttests bei Schwangerschaften, von denen einige bereits eine Zulassung haben und für die in Kürze ebenfalls beantragt wird, dass die Gesetzlichen Krankenkassen deren Kosten übernehmen. Angesichts Tausender genetischer Normabweichungen, von denen Hunderte mit dieser Methode bereits diagnostizierbar wären, kommt dieser scheinbaren Einzelfallentscheidung die Rolle eines Präzedenzfalles zu. Deswegen brauchen wir eine gesellschaftliche und politische Debatte darüber.“

Kathrin Vogler kritisiert: „Der G-BA hat kein Mandat und keine Rechtsgrundlage dafür, stellvertretend für die Gesellschaft zu entscheiden, welche genetischen Normabweichungen toleriert werden. Besonders heikel dabei ist, dass mit den bereits zugelassenen Bluttests während der Schwangerschaft, deren Kosten bislang noch nicht übernommen werden, sowie den ganzen sich in der Pipeline befindlichen Tests lediglich um genetische Diagnosen handelt, die auch nichts über eine mögliche Merkmalsausprägung aussagen. Auf diese Tests erfolgen zudem keinerlei ursächliche Therapien, weil es diese nicht gibt.“

Kathrin Vogler führt als Beispiel an: „Bald werden die Hersteller des Tests „Panorama“ dessen Kostenübernahme verlangen. Mit ihm wird nach gleich acht genetischen Normabweichungen gefahndet, darunter auch Trisomien der Geschlechtschromosomen wie das Klinefelter-Syndrom. Dessen Symptome sind verzögerte motorische Entwicklung und Sprachentwicklung (selten), mangelhafte oder fehlende Spermiogenese, Hochwuchs, Konzentrationsschwäche und als Späterscheinung kann Osteoporose auftreten. Ist es legitim, eine solche Schwangerschaft zu beenden oder machen wir uns da gesellschaftlich auf den Weg nach dem perfekten Kind?"

Vogler abschließend: „In der Orientierungsdebatte des Bundestages war ich mir mit vielen meiner Kollegen einig, dass auf jeden Fall eine ärztliche Beratung bei solchen Bluttests für Schwangerschaften vorgeschrieben werden muss. Da sich weitere Bluttests auf dem Markt befinden und zahlreiche noch dazu kommen werden, wird unsere interfraktionelle Parlamentariergruppe initiativ werden, um den Umgang und die Finanzierung grundsätzlich zu regeln. Damit schaffen wir für die Zukunft einen verlässlichen Rechtsrahmen.“