Organspende: Solidarität lässt sich nicht verordnen

Kommentar
Gesundheit

In der ersten Sitzungswoche 2020 stehen im Bundestag die namentlichen Abstimmungen über die Gruppen-Gesetzentwürfe zur Organspende an. Kathrin Vogler gehört der Gruppe von MdBs an, die gegen die Widerspruchslösung von Gesundheitsminister Spahn und für eine bewusste individuelle Entscheidung zur Organspende plädiert:

"Am Donnerstag entscheidet der Bundestag darüber, ob alle Menschen, die nicht ausdrücklich widersprechen, automatisch zu Organspender*innen werden sollen.
Ich habe ernste Bedenken, dass diese Widerspruchsregelung das ohnehin angeschlagene Vertrauen in das System der Organspende noch weiter untergräbt. Selbst habe ich einen Organspendenausweis im Portemonnaie und möchte nicht, dass dieses Instrument der Selbstbestimmung abgeschafft wird.

Wenn Menschen, die keine Organe spenden wollen, ihren Widerspruch bei einer Behörde registrieren lassen müssen, werden vor allem diejenigen benachteiligt, die soziale oder psychische Probleme haben, die nicht gut lesen können oder die schlechte Erfahrungen mit Ämtern haben. Die Befürworter*innen rechnen mit der Uninformiertheit und Trägheit der Menschen, ich setze auf ihre Hilfsbereitschaft und bewusste Entscheidung.

Deswegen habe ich gemeinsam mit Abgeordneten aus fünf Fraktionen einen Gesetzentwurf eingebracht, der auf Aufklärung, Information und Selbstbestimmung bei der Organspende setzt. Wir wollen jede und jeden in regelmäßigen Abständen auf dieses schwierige Thema ansprechen und neue Beratungsmöglichkeiten schaffen.

Ich weiß allerdings auch, dass das nicht reichen wird. Vor allem in den Krankenhäusern muss noch viel passieren, damit potenzielle Organspender*innen wirklich erkannt und gemeldet werden. Die Privatisierung und Profitorientierung im Gesundheitswesen ist da ein großes Problem. Diese Probleme schafft man aber nicht aus der Welt, indem man die Menschen bevormundet. Solidarität lässt sich nicht verordnen, schon gar nicht da, wo es um Leben und Sterben geht."

Rückblick: Kathrin Voglers Rede zur 1. Lesung des neuen Organspende-Gesetzes am 26. Juni 2019 im Bundestag.