Organspende: Widerspruchsregelung von Spahn und Lauterbach ist kontraproduktiv und nicht grundgesetzkonform!

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Kathrin Vogler, Mitinitiatorin einer interfraktionellen Initiative zur Organspende, anlässlich der heutigen Vorstellung eines Gesetzes zur Widerspruchsregelung durch Jens Spahn und Karl Lauterbach.

"Die Frage, ob Menschen nach dem Tod Organe spenden wollen, ist Teil unserer Selbstbestimmung und unserer Menschenwürde, die wir nicht aktiv reklamieren müssen, sondern die uns an sich innewohnen", erklärt Kathrin Vogler, Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE und Mitinitiatorin einer interfraktionellen Initiative zur Organspende anlässlich der heutigen Vorstellung eines Gesetzes zur Widerspruchsregelung durch Jens Spahn und Karl Lauterbach.

Kathrin Vogler betont: "Unsere interfraktionelle Initiative hat die Idee in die Diskussion eingebracht, dass das bislang optionale bundesweite Register zur Organspende Pflicht werden und online ein niedrigschwelliger Zugang zu diesem eingerichtet werden soll."

Kathrin Vogler kritisiert: "Jens Spahn und Karl Lauterbach haben unsere Idee zwar in gewisser Weise übernommen, diese dabei aber nur teilweise und zudem falsch abgeschrieben. Nach deren Plänen müssten sich die Bürger*innen ohne weitere Hilfestellung selbst informieren und zudem auch noch aktiv widersprechen, sofern sie nicht der grundsätzlichen Annahme anheimfallen wollen, sie seien nach ihrem Tod Organspender*innen."

Kathrin Vogler mahnt: "Sollten diese Pläne tatsächlich zum Gesetz werden, ist sich die Rechtswissenschaft überwiegend einig darin, dass die Widerspruchsregelung grundgesetzwidrig ist. Weder in der Gesetzgebung noch in der Rechtsprechung gibt es bisher das Konstrukt, ‚wer nicht widerspricht, stimmt zu' oder einen Zwang zu einer Entscheidung."

Kathrin Vogler abschließend: "Mit unseren vielen Vorschlägen, zu denen auch die Information der Bürger*innen durch Krankenkassen, Online-Angebote sowie der Besuch bei Hausärzt*innen gehören, legen wir die solide Basis für eine informierte Entscheidung der Menschen. Im Gegensatz zu uns wollen Jens Spahn und Karl Lauterbach die Informationsmöglichkeiten nicht verbessern, denn im Kern basiert deren Modell darauf, dass, wer schlecht informiert ist, auch sein Recht auf Widerspruch nicht wahrnehmen wird. Erfahrungsgemäß betrifft dies meist Menschen mit niedrigerem sozialem Status und geringerer formaler Bildung, was die ohnehin vorhandene soziale Schieflage zwischen Organspender*innen und Organempfänger*innen noch verstärken würde. Mit solchen Tricks in dieses ethisch sensible Spannungsfeld einzugreifen, ist absolut unangemessen!"

Illustration: Organ Donation Day India 2016