Patienten müssen vor schadhaften Medizinprodukten besser geschützt werden - Medizinproduktegesetz der Bundesregierung ist unzureichend

RedenGesundheit

Zerbröckelnde künstliche Hüften, giftige Brustimplantate, Herzschrittmacher, die Schocks auslösen - Patientinnen und Patienten sind sehr oft Gefahren durch schadhafte Medizinprodukte ausgesetzt. Kathrin Vogler zum neue Medizinproduktegesetz der Bundesregierung, bei dem der Patientenschutz deutlich besser ausgestaltet sein könnte.

 

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Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2020, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/1562019/16578 Nr. 1.13) angenommen, der das Ziel verfolgt, das deutsche Medizinprodukterecht an EU-Vorgaben anzupassen. CDU/CSU und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD lehnte ihn ab, die FDP, die Linksfraktion und die Grünen enthielten sich. Protokoll der Debatte

 

Redetext

Kathrin Vogler (DIE LINKE)

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Giftige Hüftgelenke, minderwertige Brustimplantate, Stents, die Schlaganfälle verhindern sollten, aber tatsächlich mehr davon auslösten, Herzschrittmacher, die Patientinnen und Patienten völlig unkontrolliert Stromschläge verpassten: Medizinprodukte, die kranken Menschen helfen sollten, haben in den letzten Jahrzehnten immer wieder großes Leid verursacht. Hiergegen soll die Medizinprodukte-Verordnung der EU Abhilfe schaffen, und ganz sicher stellt sie auch eine deutliche Verbesserung dar. Aber leider hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zugleich für herstellerfreundlichere Regelungen starkgemacht und den Patientenschutz dabei wieder ausgebremst.

Das Gesetz soll nun die Vorgaben der EU in Deutschland umsetzen. Positiv ist: Die verbesserte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und eine bundeseinheitliche Marktüberwachung können tatsächlich die Patientensicherheit erhöhen. Das haben wir als Linke immer gefordert. 

Aber leider haben Sie zugleich Bestimmungen eingebaut, die das Sicherheitsniveau eher absenken. Dazu zählt zum Beispiel die Möglichkeit, künftig viel mehr neue Medizinprodukte per Sonderzulassung auf kranke Menschen loszulassen. Wir finden - wie übrigens auch die Kollegin von der SPD -, dass Sonderzulassungen auf ganz konkrete Ausnahmefälle begrenzt und zeitlich befristet sein müssen, um unnötige Risiken für Patientinnen und Patienten zu vermeiden.

(Beifall bei der LINKEN)

Zudem sollen die Aufsichtsbehörden bei Meldungen von schwerwiegenden Vorkommnissen ihre Risikobewertung jetzt dahin gehend vornehmen, ob ein unvertretbares Risiko für die Patientinnen und Patienten vorliegt. Mit dieser Einschränkung wird die Patientensicherheit gegenüber den EU-Vorgaben unnötig ausgehebelt, und das finden wir falsch.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren von der Koalition, bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gilt zu Recht ein Werbeverbot außerhalb von Fachkreisen. Ich kann nicht verstehen, warum die Koalition das nicht wenigstens auch für Medizinprodukte vorsieht, zumindest in den höheren Gefahrenklassen.

(Beifall bei der LINKEN)

Was uns auch noch fehlt, ist eine Verpflichtung der Hersteller, für ihre Produkte eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn es ist überhaupt nicht einzusehen, dass letzten Endes die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten für fehlerhafte Produkte der Hersteller haften soll, wenn diese etwa insolvent werden wie damals der französische Hersteller der Brustimplantate, die illegal mit Industriesilikon gefüllt waren. Das ist überhaupt nicht einzusehen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist jetzt in der Verantwortung des Gesundheitsministers, bei den vielen noch zu ergänzenden Verordnungen dem Patientenschutz klaren Vorrang zu geben. Wir werden das beobachten.

Aus all diesen Gründen und weil für Die Linke der Patientenschutz immer vor der Wirtschaftsförderung kommt, können wir uns heute leider nur enthalten.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)