Sinnvolle Einrichtung mit gravierenden Schwachstellen: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Rede im Bundestag
Frieden

Ein solches Amt kann hilfreich sein, um die interne Verwaltung und die Bearbeitung von Förderprojekten oder Visaanträgen zu optimieren. Aber noch gibt es gravierende Kritikpunkte am Gesetz. Kathrin Vogler in ihrer Rede: "Wir werden deshalb die weitere Entwicklung dieses Projekts kritisch beobachten."

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Mai 2020, beschlossen, im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten als „Serviceeinrichtung mit ausgewiesener Fach-, Auslands- und Fremdsprachenkompetenz“ einzurichten. (19/17292). Die Fraktion DIE LINKE  enthielt sich.

 

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Redetext:

 

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen!

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten hält auch Die Linke prinzipiell für eine gute und sinnvolle Einrichtung. Derzeit werden im Auswärtigen Amt hier in Berlin etliche Aufgaben erledigt, die in einer nachgeordneten Behörde deutlich besser aufgehoben sein werden. Dazu muss man zum Beispiel wissen, dass die Beamtinnen und Beamten im Auswärtigen Amt nach dem Rotationsprinzip immer nur wenige Jahre an einem Dienstposten bleiben; das ist eine Besonderheit des diplomatischen Dienstes. Deswegen müssen sie auch generalistisch aufgestellt sein und sich häufig in neue Aufgabenstellungen einarbeiten.

Es gibt aber doch eine ganze Reihe von Aufgaben, die weniger mit dem diplomatischen Dienst zu tun haben und für die es besser wäre, langfristig hochqualifizierte und spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einem Ort zu bündeln, etwa die interne Verwaltung, die Förderprojekte oder die Visaanträge; das soll künftig in diesem Bundesamt in Brandenburg an der Havel geschehen. Wie gesagt: grundsätzlich eine gute Idee. Nur im Detail offenbaren sich doch einige Schwierigkeiten.

Der Bundesrechnungshof hat kürzlich in einer ausführlichen Stellungnahme den Gesetzentwurf der Bundesregierung bewertet, und die Koalition ist in zwei Punkten der Kritik des Rechnungshofs gefolgt: Sie verzichtet jetzt auf den zweiten Standort, was wir begrüßen, und begrenzt die Aufbauzulage für die Beschäftigen der Behörde zeitlich. Das ist auch okay. Aber die für uns gravierendsten Kritikpunkte bleiben dennoch bestehen: die fehlende Aufgabenkritik und die mangelnde Klarheit über die zu erwartende Kostenstruktur und mögliche Effizienzgewinne durch die neue Behörde.

Das ganze Gesetz wirkt für eine so bedeutende Strukturentscheidung tatsächlich ein bisschen grob und schnell gestrickt. Deshalb können wir uns heute leider nur enthalten. Wir werden uns die weitere Entwicklung natürlich gut anschauen und in der Sache prüfen und die Bundesregierung regelmäßig nach dem Fortgang befragen; darauf können Sie sich verlassen.

Übrigens ist es ganz spannend, wie sich die FDP hier als Lobbyclub erwiesen hat. In der letzten Lesung hat sie das Bundesamt nach Bonn verlegen wollen. Nichts gegen die Bundesstadt Bonn am Rhein, da habe ich einige der tollsten Demos meines Lebens erlebt;

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN - Jürgen Hardt (CDU/CSU): Zum Glück wirkungslos!)

aber dort ist eben auch ganz zufällig der Wahlkreis eines wichtigen FDP-Außenpolitikers.

Ablehnen werden wir den Antrag der AfD, da er in eine ganz falsche Richtung geht. Sie wollen, dass das Auswärtige Amt am besten gar keine Projekte der Zivilgesellschaft fördert. Das ist klar, mit Menschenrechten, Friedensförderung und humanitärer Hilfe können Sie sowieso nicht so viel anfangen. Bei dem Vorschlag, das Abrechnungswesen im Auswärtigen Amt zu privatisieren, frage ich mich nur, welche Unternehmensberatungslobby Sie da zum Mettigel eingeladen hatte.

(Beifall bei der LINKEN)