Was sagen eigentlich die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE dazu?

Dazu gibt es ein Streitgespräch mit Kathrin Vogler und Petra Sitte in der Rubrik "Im Wortlaut" unter dem Titel "Darf man künstlich befruchtete Embryonen auf Erbkrankheiten testen?" auf der Seite der Bundestagsfraktion.

 

Zitat aus dem Querblick Nr. 18 / 2011

Kathrin Vogler: »Es gibt nur ein eindeutiges Verbot oder eine schrittweise, letzten Endes aber unaufhaltsame Freigabe. Wenn PID zunächst nur für eine kleine Liste von Erkrankungen und Behinderungen zugelassen wird, so beginnt sehr bald die öffentliche Diskussion über die Liste mit dem Ziel, sie auszuweiten.«

Kirsten Tackmann: »Eine sehr eng begrenzte PID ermöglicht Familien mit schweren genetischen Erkrankungen die Erfüllung eines Kinderwunsches, den sie sich sonst selbst verwehren würden. Außerdem hat jede Schwangere das Recht auf Selbstbestimmung. Es wäre grotesk, dieses Recht nicht auch vor der Schwangerschaft zu gewähren.«

Ilja Seifert: »Es wird der Eindruck vermittelt, dass Erbkrankheiten verhindert werden könnten. Stattdessen werden die Träger von Erbkrankheiten verhindert, Menschen. Es muss darum gehen, das Leben mit Behinderungen im Alltag zu ermöglichen, nicht, es schon in der Petrischale zu verhindern.«

Petra Sitte: »Man darf weder die betroffenen Eltern in schwerster Entscheidung allein lassen, noch sollte man die PID völlig freigeben. Listen oder Screenings für unbekannte Krankheiten kommen für mich nicht in Frage, doch wo das Risiko der Vererbung feststeht, sollten Paare im Einzelfall die Möglichkeit zur PID bekommen.«