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KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/14449

Stationäre Palliativmedizin und Fallpauschalen

Ab 2014 sollen auch Palliativstationen in Krankenhäusern über Fallpauschalen (DRGs) finanziert werden. Ist die damit verankerte obere Grenzverweildauer überschritten, werden sterbenskranke Patienten von der Palliativstation entlassen. Das widerspricht den Maßstäben einer guten palliativmedizinischen Versorgung und der Menschlichkeit. Bundesminister Bahr begründet das mit wirtschaftlicher Mittelverwendung. Zu befürchten ist hier eine Billigmedizin, ohne Rücksicht auf Versorgungsqualität.

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