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            <title>DIE LINKE. Kathrin Vogler: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>DIE LINKE. Kathrin Vogler</copyright>
            
            <pubDate>Sun, 25 Oct 2026 02:21:05 +0100</pubDate>
            <lastBuildDate>Sun, 25 Oct 2026 02:21:05 +0100</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-163973</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Feb 2016 13:05:00 +0100</pubDate>
                <title>Kathrin Vogler warnt vor &quot;Ethik-Dumping&quot;</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/kathrin-vogler-warnt-vor-ethik-dumping/</link>
                <author>sueddeutsche.de/Kim Björn Becker, Kathrin Zinkant</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Süddeutsche Zeitung berichtete in seiner Ausgabe vom 2. Februar 2016 über die weltweit ersten gentechnischen Versuche an menschlichen Embryonen. Die in Großbritannien genehmigten Versuche an Embryonen stoßen bei deutschen Politikerinnen und Politikern größtenteils auf Ablehnung. Auch Kathrin Vogler kritisiert diese Entwicklung:</p><blockquote><p>Kathrin Vogler, Gesundheitspolitikerin der Linken, warnte gar vor "Ethik-Dumping". Nur weil in einem anderen europäischen Staat weniger strikte ethische Auflagen gelten, müsse Deutschland sich nicht danach richten. Sie halte es für "absolut falsch" und finde es "unvorstellbar, dass wir solche Forschung hierzulande genehmigen könnten"</p></blockquote><p> Den ganzen Artikel finden Sie <a href="http://www.sueddeutsche.de/wissen/grossbritannien-genmanipulationen-hier-wird-eine-grenze-ueberschritten-1.2846017" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier</a>.</p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category><category>Presseschau</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-133956</guid>
                <pubDate>Thu, 16 Oct 2014 15:57:00 +0200</pubDate>
                <title>Abgeordnete bohren nach</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/abgeordnete-bohren-nach/</link>
                <author>ÄrzteZeitung</author>
                <description>Pränatales Screening auf Trisomie 21: Ein seit zwei Jahren verfügbarer Test wird derzeit im Bundesausschuss beraten. Gesundheitspolitiker fürchten, dass ethische und soziale Fragen ausgeblendet werden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Von Florian Staeck</strong>
</p>
<p><strong>BERLIN.&nbsp;</strong>Der&nbsp;<a href="http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/article/819846/kliniken-bieten-ihn-umstrittener-bluttest-down-syndrom-markt.html?" target="_blank" rel="noreferrer">ethisch umstrittene Praena-Test, ein molekulargenetischer Test, der ein pränatales Screening auf Trisomie 21 beim Ungeborenen</a>&nbsp;erlaubt, gerät in den Bundestagsfraktionen immer schärfer in die Kritik.
</p>
<p>Im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) wird der Test gegenwärtig im Rahmen einer Erprobungs-Richtlinie beraten. Im Frühjahr war der GBA nach Sichtung der Herstellerunterlagen zu dem Ergebnis gelangt, "dass der Nutzen der Methode (…) bislang nicht ausreichend belegt ist, sie jedoch hinreichendes Potenzial für eine Erprobung bietet", erläuterte GBA-Sprecherin Kristine Reis auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".&nbsp;[...]
</p>
<p>Das war den Parlamentariern zu wenig, es gab fraktionsübergreifend kritische Nachfragen.
</p>
<p>Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Linksfraktion, hält es für "höchst bedenklich, dass der GBA die ethische und soziale Komponente von nichtinvasiven Pränataltests zum Aufspüren von Trisomie 21 komplett außen vorlässt." [...]
</p>
<p>Den kompletten Bericht finden Sie <a href="http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/default.aspx?sid=870759&amp;cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20141013-_-Medizinethik" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier</a>.</p>]]></content:encoded>
                <category>Presseschau</category><category>Gesundheit</category><category>PID</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-128347</guid>
                <pubDate>Mon, 23 Jun 2014 12:59:00 +0200</pubDate>
                <title>Fortpflanzungsmedizin in Deutschland</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/fortpflanzungsmedizin-in-deutschland/</link>
                
                <description>Kathrin Vogler nahm am 22. Mai 2014 im Berliner Humboldt Carré an einer Tagung des Deutschen Ethikrat unter dem Titel &quot;Fortpflanzungsmedizin in Deutschland: Individuelle Lebensentwürfe – Familie – Gesellschaft&quot; teil. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Unter dem Titel "Fortpflanzungsmedizin in Deutschland: Individuelle Lebensentwürfe – Familie – Gesellschaft" fand am 22. Mai 2014 im Berliner Humboldt Carré eine Tagung des Deutschen Ethikrat statt. Bei der abschließenden Diskussionsrunde "<b>Die Verantwortung der Politik</b> – <b>Diskussion mit Parlamentariern, Ratsmitgliedern und Publikum"</b> nahm Kathrin Vogler als Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Linksfraktion im Bundestag teil.&nbsp;
</p>
<p>Die Ergebnisse der Tagung sind <a href="http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/jahrestagungen/fortpflanzungsmedizin-in-deutschland" target="http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/jahrestagungen/fortpflanzungsmedizin-in-deutschland" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier</a> dokumentiert. 
</p>
<p>Das Audioprotokoll der Diskussionsrunde befindet sich <a href="http://www.ethikrat.org/dateien/audio/jt-22-05-2014-die-verantwortung-der-politik.mp3" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier</a>.</p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category>
                <enclosure url="https://www.kathrin-vogler.de/fileadmin/_processed_/4/4/csm_140522_ethikrat_vogler__c__Deutscher_Ethikrat__Fotograf__Reiner_Zensen__01_79c7a04aa4.jpg" length="0" type="image/jpeg"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-35980</guid>
                <pubDate>Wed, 30 Jan 2013 12:02:00 +0100</pubDate>
                <title>Bundesrat soll Ausweitung von PID Riegel vorschieben</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/bundesrat-soll-ausweitung-von-pid-riegel-vorschieben/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In einer gemeinsamen Erklärung benennen Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien ihre Kritikpunkte an der Rechtsverordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID), die das Bundesgesundheitsministerium vorgelegt hat. Am Freitag, den 1. Februar 2013, findet die Abstimmung des Bundesrates darüber statt. Insbesondere wird kritisiert, dass eine Obergrenze für die Zahl der PID-Zentren fehlt und Kommissions-Hopping nicht verhindert wird. So ist einer Ausweitung der PID Tür und Tor geöffnet, obwohl der Gesetzgeber die PID nur in ganz wenigen Ausnahmefällen erlauben wollte. 
</p>
<hr>
<p><b><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:#1F497D">&nbsp;</span><i><span style="font-size:11.0pt">Zur am Freitag, den 1. Februar 2013 stattfindenden Abstimmung des Bundesrates über die Verordnung </span></i><i><span style="font-size:11.0pt">zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV) erklären die Abgeordneten Johannes Singhammer, Birgitt Bender, Pascal Kober, Ulla Schmidt, Dr. Harald Terpe, Kathrin Vogler und Dr. Günter Krings:</span></i></b>
</p>
<p class="MsoNormal">„Der Entwurf für eine Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID), wie sie das Bundesgesundheitsministerium vorgelegt hat, ist unzureichend und weit von dem entfernt, was die Befürworter der PID in den parlamentarischen Beratungen dargestellt hatten. Der Verordnungsentwurf würde einer breiten Anwendung der PID Tür und Tor öffnen. Wir begrüßen, dass die Bundesratsausschüsse deutlichen Änderungsbedarf sehen.<span style="font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:#1F497D"> <br></span></p>
<p class="MsoNormal">Vorgeschlagen wird, die Zahl der PID-Zentren wie auch die Zahl der Ethikkommissionen zu begrenzen. Wir halten maximal zwei bis drei Zentren sowie eine bundesweit tätige Ethikkommission für vollkommen ausreichend, um den Bedarf in Deutschland abzudecken. Dies würde ein „Kommissions-Hopping“ und eine unkontrollierte Ausweitung der PID verhindern. Letztere ist zu befürchten, da sowohl Gesetz als auch Verordnung es ausdrücklich zulassen, die PID auch nicht vorbelasteten Paaren anzubieten. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass viele reproduktionsmedizinische Zentren hieran ein großes Interesse haben werden.</p>
<p class="MsoNormal">Die zuständigen staatlichen Stellen und der Bundestag müssen ausreichende Möglichkeiten an die Hand bekommen, die Anwendung der PID in Deutschland zu beobachten. Die jetzt vorgeschlagene Datenerhebung ist nicht aussagefähig. Deshalb unterstützen wir die Forderung des Deutschen Ethikrates nach einem aussagekräftigen Monitoring.“</p>
<p class="MsoNormal"><span style="text-decoration:none"><br></span></p>
<p class="MsoNormal"><b>Hintergrund:</b></p>
<p>Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) wurde vom Bundestag im Frühsommer 2011 beschlossen und hat das erklärte Ziel, die Präimplantationsdiagnostik (PID) auf wenige Ausnahmefälle zu begrenzen. Damit die PID in Deutschland durchgeführt werden darf, muss die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Ausführungsbestimmungen via Verordnung erlassen.</p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-35972</guid>
                <pubDate>Mon, 21 Jan 2013 10:20:00 +0100</pubDate>
                <title>Regierungsverordnung zur PID muss geändert werden</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/regierungsverordnung-zur-pid-muss-geaendert-werden/</link>
                <author>Statement von Kathrin Vogler</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Ich appelliere dringend an die Landesregierungen, der vom Bundesgesundheitsministerium verfassten Regierungsverordnung zur PID die Zustimmung zu versagen. 
</p>
<p>Mit den in dem Entwurf der Verordnung vorgesehenen Regelungen würde das Ziel des Gesetzes missachtet. Schließlich ist die PID laut Gesetz weiterhin grundsätzlich verboten und soll nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. 
</p>
<p>Diese Ansicht teilen auch viele derjenigen, die 2011 den Gesetzentwurf unterstützt haben. Die Tür zur Auslese von Embryonen würde nicht nur einen Spalt, sondern weit wie ein Scheunentor geöffnet.</p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-32732</guid>
                <pubDate>Mon, 10 Sep 2012 18:20:00 +0200</pubDate>
                <title>Bundesgesundheitsministerium betreibt Ausweitung der PID - gegen den Willen des Gesetzgebers </title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/bundesgesundheitsministerium-betreibt-ausweitung-der-pid-gegen-den-willen-des-gesetzgebers/</link>
                <author>Brief von sieben Bundestagsabgeordneten an das Gesundheitsministerium</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Juli 2011 hatte der Bundestag nach einer langen Debatte beschlossen, die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich zu verbieten, aber in eng begrenzten Ausnahmefällen zuzulassen. Nähere Bestimmungen sollte das Bundesgesundheitsministerium per Regierungsverordnung erlassen. 
</p>
<p>Kathrin Vogler kritisiert, dass der genau ein Jahr später vorgelegte Entwurf für diese Verordnung das Anliegen des Parlaments nicht umsetzt, sondern zu einer nicht gewollten Ausweitung der PID führt. Zusammen mit sechs weiteren Abgeordneten aller im Bundestag vertreten Fraktionen zeigt Kathrin Vogler ihre Beanstandungen in einem Brief an das Ministerium auf. Bemängelt wird vor allem, dass die Zahl der PID-Zentren nicht festgelegt oder begrenzt werden soll sowie die Zusammensetzung und Verfahrensweise der geplanten Ethikkommissionen.
</p>
<p>Damit die Regierungsverordnung gültig wird, muss ihr der Bundesrat zustimmen. Darum besteht für Kathrin Vogler noch die Hoffnung, die Verordnung in dieser Form zu stoppen bzw. zu verbessern, auch wenn ihr Anliegen, die PID umfassend zu verbieten, vor einem Jahr keine Mehrheit im Parlament erhalten hatte.
</p>
<p>Lesen Sie hier den gesamten Brief der Abgeordneten:</p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-25491</guid>
                <pubDate>Tue, 07 Feb 2012 20:26:00 +0100</pubDate>
                <title>Die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ist zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland ausdrücklich verboten.</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/die-durchfuehrung-der-praeimplantationsdiagnostik-ist-zum-jetzigen-zeitpunkt-in-deutschland-ausdrueckli/</link>
                <author>Pressespiegel; kobinet,Bizeps</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bizeps: ...Vogler hält die aktuelle Medienkampagne für unverantwortlich und irreführend, mit der Fruchtbarkeitskliniken für die <span title="Abkürzung für das Wort Prä-implantationsdiagnostik. Es wird bei der künstlichen Befruchtung geschaut, ob die Eizelle zu einem behinderten Kind heran wachsen könnte. Damit will man behindertes Leben vermeiden.">PID</span> werben, obwohl sie noch gar nicht legal durchgeführt werden darf. "Viele Reproduktionsmediziner wecken unberechtigte Hoffnungen bei Paaren, die sich durch diese umstrittene Methode ein gesundes Kind erwarten. Ich finde es abscheulich, mit den Sorgen und Nöten von Eltern um die Gesundheit ihrer Kinder Geschäfte zu machen", betonte die Abgeordnete....</p>]]></content:encoded>
                <category>Presse</category><category>PID</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-25492</guid>
                <pubDate>Tue, 07 Feb 2012 20:26:00 +0100</pubDate>
                <title>Die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ist zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland ausdrücklich verboten.</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/die-durchfuehrung-der-praeimplantationsdiagnostik-ist-zum-jetzigen-zeitpunkt-in-deutschland-ausdrueckli-1/</link>
                <author>Pressespiegel; kobinet,Bizeps</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bizeps: ...Vogler hält die aktuelle Medienkampagne für unverantwortlich und irreführend, mit der Fruchtbarkeitskliniken für die <span title="Abkürzung für das Wort Prä-implantationsdiagnostik. Es wird bei der künstlichen Befruchtung geschaut, ob die Eizelle zu einem behinderten Kind heran wachsen könnte. Damit will man behindertes Leben vermeiden.">PID</span> werben, obwohl sie noch gar nicht legal durchgeführt werden darf. "Viele Reproduktionsmediziner wecken unberechtigte Hoffnungen bei Paaren, die sich durch diese umstrittene Methode ein gesundes Kind erwarten. Ich finde es abscheulich, mit den Sorgen und Nöten von Eltern um die Gesundheit ihrer Kinder Geschäfte zu machen", betonte die Abgeordnete....</p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-25366</guid>
                <pubDate>Tue, 07 Feb 2012 15:04:00 +0100</pubDate>
                <title>PID seit Dezember 2011 ausdrücklich verboten</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/pid-seit-dezember-2011-ausdruecklich-verboten/</link>
                <author>Pressemitteilung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>„Die Durchführung der PID ist zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland ausdrücklich verboten. Das hat die Bundesregierung heute auf meine schriftlichen Fragen von Januar bestätigt,“ erklärt die Bundestagsabgeordnete Kathrin Vogler (DIE LINKE). </b>
</p>
<p>Die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses weiter:<br>„Ohne eine Rechtsverordnung zu Ethikkommissionen und PID-Zentren bleibt die PID derzeit ausdrücklich verboten. Dass sich die Bundesregierung mit der Umsetzung der im PID-Gesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen so schwer tut, ist ihr kaum vorzuwerfen: Im Gesetz wimmelt es nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen und offenen Einfallstoren für die Begehrlichkeiten der Fruchtbarkeitsindustrie. Die BefürworterInnen eines umfassenden PID-Verbots hatten darauf bereits im Gesetzgebungsverfahren deutlich hingewiesen.<br>Unverantwortlich und irreführend halte ich die aktuelle Medienkampagne, mit der Fruchtbarkeitskliniken für die PID werben, obwohl sie noch gar nicht legal durchgeführt werden darf. Viele Reproduktionsmediziner wecken unberechtigte Hoffnungen bei Paaren, die sich durch diese umstrittene Methode ein gesundes Kind erwarten. Ich finde es abscheulich, mit den Sorgen und Nöten von Eltern um die Gesundheit ihrer Kinder Geschäfte zu machen. <br>Vordiesem Hintergrund wird deutlich, warum es wichtig ist, dass die Ethikkommissionen, die über Ausnahmen vom Verbot der PID beschließen sollen, nicht ausschließlich mit Fortpflanzungsmedizinern besetzt werden, sondern auch Behindertenverbände einbeziehen. Dafür muss die Bundesregierung in der Rechtsverordnung Sorge tragen."
</p>
<p>Am 8.12.2011 ist das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik in Kraft getretenen. Danach ist die PID in Deutschland grundsätzlich verboten und nur unter ganz bestimmten Ausnahmen erlaubt. Für die konkrete Ausgestaltung dieser Ausnahmen fehlt jedoch eine Rechtsverordnung, in der festgelegt wird, welche PID-Zentren zugelassen werden und welche Bedingungen an die Ethikkommissionen zu stellen sind. 
</p>
<p>Kathrin Vogler ist Mitinitiatorin des Gruppenantrags für ein umfassendes Verbot der PID, der bei der Abstimmung im Bundestag keine Mehrheit erhielt.</p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-24774</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Jan 2012 09:59:00 +0100</pubDate>
                <title>Neue Töne auf alten Instrumenten - zum Thema Inklusion</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/neue-toene-auf-alten-instrumenten-zum-thema-inklusion/</link>
                <author>Leserbrief auf einen Bericht auf kobinet-nachrichten.org</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Auf einen Artikel in den <a href="http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,28542/ticket,g_a_s_t" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">kobinet-nachrichten.org </a>zum Thema Inklusion und ein Positionspapier der nordrheinwestfälischen CDU äußert sich Kathrin Vogler in einem Leserbrief:
</p>
<p>"...Und besonders erstaunt mich, dass das Engagement einer großen Minderheit meiner Fraktion (immerhin 29 von 76) gegen die PID nicht im Ansatz zur Kenntnis genommen wird. Nicht allein die Union hat im Bundestag gegen dieses diskriminierende und noch schlecht gemachte Gesetz Stellung bezogen, sondern eine große Gruppe Abgeordneter quer durch alle Fraktionen. ..."
</p>
<p>weiterlesen:
</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Presse</category><category>PID</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-21465</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Jul 2011 21:38:00 +0200</pubDate>
                <title>Ergebnis der Abstimmung über PID</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/ergebnis-der-abstimmung-ueber-pid/</link>
                <author>K. Vogler zeigt sich enttäuscht</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Nach abschließender Beratung entschieden sich heute 326 Abgeordnete für folgenden Antrag: "Die Präimplantationsdiagnostik soll in Ausnahmefällen zulässig sein. Um Rechtssicherheit für die betroffenen Paare und die Ärzte herzustellen, ist das Embryonenschutzgesetz um eine Regelung zu ergänzen, die die Voraussetzungen und das Verfahren einer PID festlegt." </p>
<p class="bodytext"><b>Damit ist der Antrag auf ein komplettes PID-Verbot, für den sich auch Kathrin Vogler monatelang eingesetzt hat und für den sie in ihrer <a href="/../bundestag/reden/07072011_pid/" title="Öffnet einen internen Link in diesem Fenster" class="interner-link">../bundestag/reden/07072011_pid/</a>heutigen Rede nochmals intensiv geworben hat, leider abgelehnt. ( 260 Abgeordnete)<br></b> </p>
<p class="bodytext">Hören Sie hier ihre erste Stellungnahme: <a href="/../fileadmin/lcmskathrinvogler/Audio/110707-kvogler-pid-entscheidung.mp3" target="_blank" title="110707-kvogler-pid-entscheidung.mp3 (1.8 MB)" class="download">Audio-Statement</a></p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-21164</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Jul 2011 21:14:00 +0200</pubDate>
                <title>PID-Abstimmung im Bundestag lässt viele Fragen offen</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/pid-abstimmung-im-bundestag-laesst-viele-fragen-offen/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<div class="csc-textpic-text"><p class="bodytext">Kathrin Vogler machte sich noch bis zur letzten Minute vor der Abstimmung für ein umfassendes Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) stark. Immerhin 40 Prozent ihrer Fraktionskolleginnen und -kollegen konnte sie überzeugen. Doch insbesondere bei FDP (94%) und SPD (74%) gab es eine deutliche Mehrheit pro PID (s.Grafik unten). So stimmten schon in der ersten Abstimmung 306 von 598 Abgeordneten für eine recht weitgehende Zulassung der PID. </p>
<p class="bodytext">Die Auseinandersetzungen um dieses Thema sind damit jedoch nicht abgeschlossen. Viel zu unpräzise ist der Gesetzestext: Was sind „schwerwiegende Erkrankungen“? Wer darf bzw. soll entscheiden? Müssen die Krankenkassen die teure PID bezahlen? Was passiert mit den überzähligen Embryonen? </p>
<p class="bodytext">Als Ulrike Flach den nun beschlossenen Gesetzentwurf auf den Weg brachte, war sie noch gesundheitspolitische Sprecherin der FDP. Als sie den Gesetzestext per Änderungsantrag ergänzen ließ, saß sie schon als Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium. Diese Änderungen sehen vor, dass die Bundesregierung (d.h. das Gesundheitsministerium) per Regierungsverordnung festlegen darf, wie viele PID-Zentren zugelassen werden sollen, welche Voraussetzungen diese zu erfüllen haben oder wer in so genannten „Ethikkommissionen“ sitzt und im Einzelfall über die Anträge der Eltern oder Frauen entscheiden soll. Frau Flach hat sich somit selbst zu diesen Festlegungen ermächtigen lassen. </p>
<p class="bodytext">Im Gesetzestext wurde hingegen nicht geklärt, was unter einer „schwerwiegenden Erkrankung“ zu verstehen sein soll. Manche Abgeordnete, die diesem Gesetz zugestimmt haben, wollen die PID nur in ganz wenigen Ausnahmefällen erlaubt sehen. Viele Eltern und wahrscheinlich auch Mitglieder der so genannten „Ethikkommissionen“ (die zu allermeist Ärztekommissionen sein werden) werden die Definition nicht zuletzt mit dem Blick ins Ausland deutlich weiter fassen. Frau Flach und ihre 300 Mistreiter haben sich jedenfalls darum herum gedrückt, hier klare Vorgaben zu machen oder zumindest die Entscheidungen der Kommissionen einer parlamentarischer Kontrolle zu unterziehen. </p>
<p class="bodytext">Ungeklärt bleibt auch, wer die nicht unerheblichen Kosten für die PID und die dafür notwendige künstliche Befruchtung übernehmen soll: Die Eltern (da es sich um eine Angelegenheit der persönlichen Lebensplanung handelt) oder die Krankenkassen (als Gesundheitsleistung) oder der Staat (im Rahmen von Familienunterstützung)? Forderungen, dies per Gesetz in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen, gibt es bereits im Kreis der PID-Befürworter und müsste im Bundestag entschieden werden. </p>
<p class="bodytext">Auch zu dem heiklen Thema „Überschüssige Embryonen“ haben die PID-Befürworter keine Antworten gegeben. Aufgrund der vielen Widersprüche der gesetzlichen Regelungen zur PID mit dem Gendiagnostikgesetz und anderen Regelungen im Embryonenschutzgesetz erwägen selbst Mitglieder des Ethikrats eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht. </p>
<p class="bodytext">Kathrin Vogler hat in der parlamentarischen Beratung schweren Kritikpunkte an dem Gesetz zur weitgehenden PID-Zulassung geäußert. Diese sind allesamt nicht ausgeräumt. Dies ist nicht nur fahrlässig, sondern weil es bei der PID um eine Auswahl von lebenswertem oder nicht lebenswertem Leben, katastrophal.</p></div>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                <enclosure url="https://www.kathrin-vogler.de/fileadmin/_migrated/pics/PID-Abstimmungsverhalten_01.jpg" length="0" type="image/jpeg"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-19365</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Jul 2011 15:17:00 +0200</pubDate>
                <title>Bundestag beschließt Auswahl von lebenswertem und lebensunwertem Leben - PID-Zulassung stellt Paradigmenwechsel dar</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/bundestag-beschliesst-auswahl-von-lebenswertem-und-lebensunwertem-leben-pid-zulassung-stellt-paradi/</link>
                <author>Kathrin Vogler, MdB</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><b>Enttäuscht vom Ausgang der PID-Debatte zeigt sich Kathrin Vogler (DIE LINKE). <br>Vogler gehört zu den Mitinitiatoren des Gesetzentwurfs für ein Verbot der PID. Vor der heutigen Abstimmung hat sie in ihrer Rede noch einmal eindringlich an alle Bundestagabgeordneten appelliert und sich für ein umfassendes Verbot der Präimplantationsdiagnostik eingesetzt.</b></p>
<p class="MsoNormal">„Auch in der heutigen, teilweise sehr emotional geführten Debatte ist es den Befürwortern einer weitgehenden Zulassung der PID aus meiner Sicht nicht gelungen, die schweren Kritikpunkte an ihrem Gesetzentwurf auszuräumen. Wer Embryonen aufgrund ihrer genetischen Eigenschaften aussortiert, selektiert damit auch in lebenswertes und lebensunwertes Leben.</p>
<p class="MsoNormal">Das heute beschlossene Gesetz lässt zudem aus Nachlässigkeit oder sogar bewusst viele Punkte offen: Deshalb befürchte ich, dass die heutige Entscheidung in der Realität nicht nur in Einzelfällen zur Anwendung der PID führt, sondern eine schrittweise Ausweitung mit sich bringen wird.</p>
<p class="MsoNormal">Ihre Heilsversprechen wird die sehr unsichere Methode PID nicht einlösen. Weniger als 20 Prozent der Frauen erhalten nach PID ein Kind - und das nach einer teilweise quälenden und gesundheitsgefährdenden Prozedur.</p>
<p class="MsoNormal">Die von den Befürwortern beschworene „Ethik des Helfens“ werden wir einfordern, wenn es um konkrete Hilfen für Menschen mit Behinderung geht.“</p>
<p class="MsoNormal">Die Rede von Kathrin Vogler finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.linksfraktion.de/reden/pid-zulassung-fuehrt-unterscheidung-lebenswertes-lebensunwertes-leben/" target="_blank" rel="noreferrer">www.linksfraktion.de/reden/pid-zulassung-fuehrt-unterscheidung-lebenswertes-lebensunwertes-leben/</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Presse</category><category>PID</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-20929</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Jul 2011 11:39:00 +0200</pubDate>
                <title>PID-Zulassung führt zu Unterscheidung in lebenswertes und lebensunwertes Leben</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/pid-zulassung-fuehrt-zu-unterscheidung-in-lebenswertes-und-lebensunwertes-leben/</link>
                <author>Rede</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Als Mitinitiatorin des Gesetzentwurfs für ein Verbot der PID hat Kathrin Vogler (DIE LINKE) ihrer Rede noch einmal eindringlich an alle Bundestagabgeordneten appelliert und sich für ein umfassendes Verbot der Präimplantationsdiagnostik eingesetzt. Die PID-Zulassung bedeutet, zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben zu unterscheiden, und stellt einen Paradigmenwechsel dar. 
</p>
<hr>
<p><b>Rede im Wortlaut:</b>
</p>
<p class="bodytext">Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! </p>
<p class="bodytext">Seit dem BGH-Urteil vor ungefähr einem Jahr machen wir uns hier im Haus sehr intensiv, ernsthaft und manchmal auch auf etwas emotionale Weise Gedanken über die Präimplantationsdiagnostik. Heute werden wir entscheiden: ohne Fraktionsbindung, jede und jeder nur nach seinem oder ihrem Gewissen. Ich respektiere absolut die Gewissensentscheidung derjenigen, die hier zu einem anderen Schluss gekommen sind als ich. Aber ich möchte doch einige offene Fragen aufwerfen, die Sie sich vielleicht nicht so gestellt haben, und bitte Sie, darüber nachzudenken. </p>
<p class="bodytext"><br>Zuerst einmal bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen: Jeder hier im Haus hat Verständnis für den Wunsch von Menschen, die von einer Erbkrankheit betroffen sind, nach einer glücklichen Schwangerschaft und nach Geburt eines gesunden Kindes. Niemand hier möchte Menschen in Not allein lassen. Aber wir müssen uns ganz nüchtern fragen, ob das, was wir hier gesetzgeberisch tun, nicht doch weitreichendere Folgen hat, Folgen, die wir so nicht beabsichtigen. </p>
<p class="bodytext"><br>Ich weiß aus vielen Diskussionen und Gesprächen mit Mitgliedern meiner Fraktion, dass es ganz unterschiedliche Motive gibt, dem Gesetzentwurf der Gruppe Flach/Hintze zuzustimmen. Es gibt diejenigen, die eine möglichst uneingeschränkte Freigabe der PID wollen. Andere wollen nur in ganz eingeschränkten Situationen wenigen Paaren helfen und glauben, dass sie das mit diesem Gesetzentwurf am besten können. </p>
<p class="bodytext"><br>Nun lassen sich diese ganz unterschiedlichen Sichtweisen ausgesprochen schwer in einem Gesetzentwurf zusammenbringen. Deswegen hat er einige Unschärfen, die für mich viele Fragen offenlassen. Ein Beispiel ist der Begriff der schwerwiegenden Erkrankung. Befürchten nicht auch Sie, dass dieser Begriff zu einer Ausweitung geradezu einlädt? Was „schwerwiegend“ ist, empfindet doch jeder Mensch anders. </p>
<p class="bodytext"><br>Ich habe hier zum Beispiel den Eintrag einer jungen Frau aus einem Kinderwunschportal im Internet. Sie möchte gerne schwanger werden, ihre Ärztin sieht dafür trotz ihrer chronischen Erkrankung kein Hindernis. Die Frau beschreibt nun recht plastisch, wie ihr Partner sie bedrängt, eine PID durchführen zu lassen. Ich zitiere: Schließlich will er gesunde Kinder haben und nicht, dass sie mal so leiden müssen wie ich. Die junge Frau allerdings meint: So schlimm ist mein Fall doch gar nicht. Meine Mutter und ich reden uns über dieses Thema in Rage, jedes Mal, weil wir es zum Teil auch unfair finden. Mein Vater und mein Freund sind der Meinung, solche vorbelasteten Frauen sollten gar nicht erst Kinder bekommen. - Sie empfindet das Anliegen ihres Freundes, obwohl sie Verständnis dafür hat, auch als Infragestellung ihrer eigenen Person und fragt dann etwas zynisch: </p>
<p class="bodytext">Wie kommt eine Frau mit definitiv nicht einwandfreien Genen überhaupt auf die Idee, eigens gezeugte Kinder zur Welt zu bringen? Sie durchlebt also das, was wir in der Begründung unseres Antrags etwas abstrakt als „sozialen Druck“ beschreiben. Diesem Druck würden nach einer Zulassung, auch wenn sie begrenzt ist, noch viel mehr Frauen ausgesetzt. Können Sie diese Befürchtung verstehen? </p>
<p class="bodytext"><br>Was schwerwiegende Krankheiten sind, das bestimmen dann auch nicht die Frauen selbst, sondern Ethikkommissionen und im Zweifelsfall wieder Gerichte. Auch Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen und daher meiner Ansicht nach gar nicht als Belastung für die Eltern gewertet werden können, sind nicht ausgeschlossen. Entspricht das wirklich Ihren Vorstellungen? </p>
<p class="bodytext"><br>Mit einem Änderungsantrag wurde dann der ohnehin unscharfe Begriff „hohe Wahrscheinlichkeit“ durch den noch unschärferen Begriff des „hohen Risikos“ ersetzt und damit die Zielgruppe erheblich erweitert. Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ist das wirklich in Ihrem Sinne? </p>
<p class="bodytext"><br>So geht es leider weiter. Auch im Gesundheitsausschuss konnten wir nicht klären, welche Form der PID mit diesem Antrag eigentlich zugelassen werden soll: die bisher übliche Blastomerenbiopsie oder, wie der Kollege Hintze in der Anhörung meinte, nur die Untersuchung von Blastozysten, also von nicht mehr voll entwicklungsfähigen Zellen. Wissen Sie aber, dass das ein als experimentell bezeichnetes Verfahren ist, das bisher weltweit erst äußerst selten durchgeführt wurde? Ich habe da als Gesundheitspolitikerin ganz massive Bauchschmerzen. Können Sie das nachvollziehen? </p>
<p class="bodytext"><br>Ich bitte Sie darum, noch einmal ganz ernsthaft zu überprüfen: Wollen Sie, dass die PID auch bei spätmanifestierenden Erkrankungen angewandt werden darf? Welches gesellschaftspolitische Signal wollen wir heute aussenden an die junge Frau, von der ich gerade erzählt habe, und an die vielen Paare, bei denen ein Partner chronisch krank oder behindert ist? Was antworten Sie, wenn Sie eine Ärztin fragt, welches Verfahren sie denn nun anwenden darf? Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wie Sie diese Fragen beantworten würden, dann möchte ich Sie bitten, Ihr Stimmverhalten noch einmal zu überdenken. Wenn Sie eine klare Grenze ziehen wollen, dann bitte ich Sie: Stimmen Sie mit mir und der Gruppe Göring-Eckardt für ein eindeutiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik. </p>
<p class="bodytext"><br>Danke.</p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Gesundheit</category><category>PID</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-21203</guid>
                <pubDate>Thu, 09 Jun 2011 21:20:00 +0200</pubDate>
                <title>PID – zulassen oder verbieten? – Linke Entscheidungshilfen</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/pid-zulassen-oder-verbieten-linke-entscheidungshilfen/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><b>Verfahrensstand:</b></p>
<p class="MsoNormal">Noch vor der Sommerpause soll der Bundestag über die drei vorliegenden Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) entscheiden: Günter Krings, Kathrin Vogler und 191 weitere Abgeordnete wollen die PID umfassend verbieten (Drs. Nr. 17/5450), die kleinste Gruppe (René Röspel und 36 Abgeordnete) will die PID auf Fälle begrenzen, bei denen der Embryo mutmaßlich nicht lebensfähig ist oder eine Fehl- oder Totgeburt als wahrscheinlich gilt (Drs. Nr. 17/5452), und Ulrike Flach, Petra Sitte sowie 213 weitere Abgeordnete plädieren für eine Zulassung der PID mit Einschränkungen (Drs. Nr. 17/5451). Alle Gesetzentwürfe werden von Abgeordneten aller Fraktionen unterstützt.<br> Die 1. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags fand am 14. April 2011 statt, der Ausschuss für Gesundheit führte am 25. Mai 2011 eine öffentliche Anhörung durch. Doch auch danach fällt die Positionierung zur PID insbesondere einigen Abgeordneten der LINKEN nicht leicht. Die Gründe:</p>
<p class="MsoNormal"><b>PID und Selbstbestimmungsrecht der Frau</b></p>
<p class="MsoNormal">Insbesondere das Selbstbestimmungsrecht der Frau wird von BefürworterInnen aller Gesetz-entwürfe in Anschlag gebracht. In der Positionierung zur PID stehen sich aber nicht einfach LebensschützerInnen und FeministInnen gegenüber, sondern es stellt sich für Linke eher die Frage, ob man sich mit der katholischen Soziallehre verbünden will oder mit dem Neoliberalismus. </p>
<p class="MsoNormal"><b>Kann PID Spätabtreibungen vermeiden helfen?</b></p>
<p class="MsoNormal">Die PID könne den Frauen eine Spätabtreibung ersparen, argumentieren die BefürworterInnen der PID. Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen verlange, die Entscheidung für oder gegen ein Kind mit Behinderungen schon ganz an den Anfang des Lebens zu schieben. <br> Nach einer Erhebung in den Ländern, in denen die PID angewandt wird, fand aber in 42 Prozent der überprüften Fälle zur Absicherung der PID nachträglich eine invasive pränatale Diagnostik (PND) statt. Die Methode PID stellt eben keine sichere Methode dar, weswegen weitere Untersuchungen während der Schwangerschaft durchgeführt werden müssen und ggf. auch Spätabbrüche erfolgen.</p>
<p class="MsoNormal"><b>Darf Selektion durch PID erlaubt werden?</b></p>
<p class="MsoNormal">Bei der Reform des § 218 StGB im Jahr 1995 war es die klare Intention des Gesetzgebers, eine eugenische Selektion (die sogenannte embryopathische Indikation) auszuschließen. Seit die Pränatal­diagnostik (PND) vom Ausnahmefall zur Regeluntersuchung wurde, können schon während der Schwangerschaft eine Reihe von Erkrankungen und Behinderungen entdeckt werden. Um das Verbot der embryopathischen Indikation zu umgehen, werden in der medizinischen Praxis häufig Erbkrankheiten des Embryos in physische oder psychische Risiken für die Mutter umgedeutet. Diese der Intention des Gesetzgebers entgegenstehende Praxis wird heute wiederum von vielen Befürwor­terInnen der PID zum Argument genommen, um die PID als ethisch verantwortbare Alternative zu embryopathisch motivierten Spätabtreibungen darzustellen.</p>
<p class="MsoNormal"><b>Warum steht ein Verbot der PID nicht gegen das Selbstbestimmungsrecht?</b></p>
<p class="MsoNormal">Die Ablehnung des § 218 StGB und ein Verbot der PID sind kein Widerspruch. Das Selbst-bestimmungsrecht der Frau wird nicht dadurch befördert, dass immer mehr Vorgänge und Entscheidungen rund um Fortpflanzung, Geburt, Schwangerschaft und Zeugung den Ärztinnen und Ärzten aus der Reproduktionstechnologie übergeben werden. Die PID öffnet eher einer reproduktionsmedizinischen Industrie, für die die Notlage der betroffenen Frauen nur Mittel zum Profitzweck ist, Tür und Tor. Zudem dürfen die großen Belastungen und Gesundheitsgefahren für die Frauen durch die PID nicht vernachlässigt werden. </p>
<p class="MsoNormal"><b>Lässt sich PID eingrenzen?</b></p>
<p class="MsoNormal">Die Erfahrungen mit der PID in anderen Ländern, aber auch die Erfahrungen mit der PND in Deutschland zeigen: Die Begrenzungen für die Anwendung der PID werden tendenziell aufgeweicht werden.</p>
<p class="MsoNormal">Frankreich wird von der Gruppe Flach/Sitte oft als nachahmenswertes Beispiel angeführt, wie die PID in engen Grenzen zugelassen werden könne. Inzwischen ist aber in Frankreich das erste „Helferkind“ als passender Organspender zur Rettung eines lebensbedrohlich erkrankten Geschwisterkindes erzeugt und im Februar 2011 geboren worden. In den USA findet gar die Auswahl des gewünschten Geschlechts des Kindes im Rahmen der PID eine immer häufigere Anwendung. </p>
<p class="MsoNormal">Viele PID-Zentren weltweit sind bereit, zahlungskräftigen Frauen oder Paaren jegliche von ihnen gewünschten Untersuchungen durchzuführen. Dieser PID-Tourismus wäre nur dadurch zu begrenzen, dass man die Beschränkungen der PID auf das international unterste Niveau absenkte. Solches Ethik-Dumping kann nicht sinnvoll sein.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p><div style="border:solid windowtext .5pt;padding:1.0pt 4.0pt 1.0pt 4.0pt"><p class="MsoNormal"><b><i>Expertinnen sehen Mängel und Ungereimtheiten im Entwurf Flach/Sitte</i></b></p>
<p class="MsoNormal"><i>Der Gesetzentwurf 17/5451 (von Ulrike Flach, Peter Hintze, Carola Reimann, Petra Sitte etc.) für eine Zulassung der PID mit Einschränkungen ist offenkundig an einigen zentralen Stellen unvollständig: Er macht weitere Eingriffe ins Embryonenschutzgesetz erforderlich, Frauen werden zu Versuchskaninchen, und eine Ausweitung ist vorprogrammiert. Dies zeigte sich in der Plenardebatte und der Sachverständigenanhörung im Bundestag:</i></p>
<p class="MsoNormal"><b><i>Aufhebung der Dreierregelung geplant:</i></b><i> Das Embryonenschutzgesetz verbietet die Erzeugung „überzähliger Embryos“ und begrenzt die Zahl der erzeugten Embryonen auf drei. Die Methode PID erfordert aber eine größere Zahl von Embryonen, um „erfolgreich“ zu sein. Im Gesetzentwurf von Flach/Sitte wird diese Tatsache und die ethisch extrem bedenklichen Begehrlichkeiten aus Forschung und Industrie hinsichtlich der so erzeugten <b>„überzähligen Embryos“</b> verschwiegen. Peter Hintze, Mit­initiator des Antrags, musste im Rahmen der Anhörung eingestehen, dass die angestrebte Zulassung der PID auch die Aufhebung der so genannten Dreierregelung erforderlich machen würde. </i></p>
<p class="MsoNormal"><b><i>Frauen als Versuchskaninchen:</i></b><i> Nach dem Embryonenschutzgesetz dürfen keine totipotenten Zellen im 8-Zell-Stadium entnommen werden (Blastomerenbiopsie), weil diese potentiell selbständige <br> Embryos darstellen, sondern erst in späteren Stadien im Rahmen einer so genannten Blastozystenbiopsie. Die von der Gruppe Flach/Sitte geplante Zulassung der PID will diese Vorgaben des Embryonenschutzgesetzes wahren. Dies bedeutet aber: Die Frauen in Deutschland werden zu Versuchskaninchen gemacht. Denn die Blastozystenbiopsie ist weltweit recht unerprobt und wurde <b>nur in 20 von ca. 5000 Fällen</b> angewandt (ESHRE-Bericht 2010 für das Jahr 2007). </i></p>
<p class="MsoNormal"><b><i>Einschluss von spätmanifestierenden Erkrankungen:</i></b><i> Auch bei so genannten spätmanifestierenden Erkrankungen, die zum Teil erst im Alter von 40 Jahren auftreten, soll die PID erlaubt werden. Im Text des Gesetzentwurfes ist zwar keine Formulierung dazu zu finden, und auch im Rahmen der Debatte in der Fraktionssitzung der LINKEN blieb dies ungeklärt. Die Antrags-Frontfrau Flach bekannte in ihrer Rede im Rahmen der ersten Lesung im Bundestag am 14. April aber: Durch den Gesetzentwurf Flach/Sitte wird die PID auch dann zugelassen, <b>wenn die Erkrankung erst in einem späteren Lebensalter ausbricht</b>.</i></p>
<p class="MsoNormal"><b><i>Unklarer Rechtsbegriff:</i></b><i> Der Gesetzentwurf von Flach/Sitte will die PID bei „schwerwiegenden“ Erkrankungen freigeben. Doch dies ist ein unklarer Rechtsbegriff, der auch für die Betroffenen und die ÄrztInnen zu unterschiedlichen Auslegungen führt. Die Folge: Rechtsunsicherheit. Klagen sind vorprogrammiert, durch Richterrecht wird die <b>Zulassung immer mehr ausgeweitet werden</b>.</i></p></div>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-21466</guid>
                <pubDate>Sun, 15 May 2011 21:39:00 +0200</pubDate>
                <title>Was sagen eigentlich die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE dazu?</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/was-sagen-eigentlich-die-abgeordneten-der-fraktion-die-linke-dazu/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<div class="csc-textpic-text"><blockquote><p class="bodytext">Dazu gibt es ein Streitgespräch mit Kathrin Vogler und Petra Sitte in der Rubrik "Im Wortlaut" unter dem Titel <a href="http://www.linksfraktion.de/im-wortlaut/darf-man-kuenstlich-befruchtete-embryonen-erbkrankheiten-testen/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">"Darf man künstlich befruchtete Embryonen auf Erbkrankheiten testen?"</a> auf der Seite der Bundestagsfraktion. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p></blockquote><h2>Zitat aus dem Querblick Nr. 18 / 2011</h2>
<p class="bodytext"><b>Kathrin Vogler</b>: »Es gibt nur ein eindeutiges Verbot oder eine schrittweise, letzten Endes aber unaufhaltsame Freigabe. Wenn PID zunächst nur für eine kleine Liste von Erkrankungen und Behinderungen zugelassen wird, so beginnt sehr bald die öffentliche Diskussion über die Liste mit dem Ziel, sie auszuweiten.«</p><div class="artikel artikelPublikation"><p class="bodytext"> 	<b>Kirsten Tackmann</b>: »Eine sehr eng begrenzte PID ermöglicht Familien mit schweren genetischen Erkrankungen die Erfüllung eines Kinderwunsches, den sie sich sonst selbst verwehren würden. Außerdem hat jede Schwangere das Recht auf Selbstbestimmung. Es wäre grotesk, dieses Recht nicht auch vor der Schwangerschaft zu gewähren.« </p>
<p class="bodytext"> 	<b>Ilja Seifert</b>: »Es wird der Eindruck vermittelt, dass Erbkrankheiten verhindert werden könnten. Stattdessen werden die Träger von Erbkrankheiten verhindert, Menschen. Es muss darum gehen, das Leben mit Behinderungen im Alltag zu ermöglichen, nicht, es schon in der Petrischale zu verhindern.« </p>
<p class="bodytext"> 	<b>Petra Sitte</b>: »Man darf weder die betroffenen Eltern in schwerster Entscheidung allein lassen, noch sollte man die PID völlig freigeben. Listen oder Screenings für unbekannte Krankheiten kommen für mich nicht in Frage, doch wo das Risiko der Vererbung feststeht, sollten Paare im Einzelfall die Möglichkeit zur PID bekommen.«</p></div></div>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-17794</guid>
                <pubDate>Sat, 16 Apr 2011 10:01:00 +0200</pubDate>
                <title>Bericht über PID-Debatte im TV</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/bericht-ueber-pid-debatte-im-tv/</link>
                <author>Pressespiegel, tagesschau.de</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In einer mehrstündigen Bundestagsdebatte über Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas haben Befürworter und Gegner einer begrenzten Zulassung eindringlich für ihre Positionen geworben. Den Abgeordneten lagen drei Gesetzentwürfe vor, die von einem kompletten Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID), über ein Verbot mit Ausnahmen bis zu einer Zulassung mit strengen Auflagen reichen. Die Debatte wurde ohne Fraktionszwang geführt. Die Entscheidung in der ethisch heiklen Frage ist - ebenfalls ohne Fraktionszwang - für Juni geplant.</p>]]></content:encoded>
                <category>Presse</category><category>PID</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-21126</guid>
                <pubDate>Thu, 14 Apr 2011 21:33:00 +0200</pubDate>
                <title>Antworten auf die Argumente der PID-Befürworter </title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/antworten-auf-die-argumente-der-pid-befuerworter/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<hr>
<h4>Einige WissenschaftlerInnen, FortpflanzungsmedizinerInnen und PolitikerInnen wollen auch in Deutschland &nbsp;die PID zulassen und machen gegenüber besorgten Eltern und Angehörigen große Heilsversprechen.</h4>
<h4>Kathrin Vogler geht auf die Argumente der PID-BefürworterInnen ein:</h4>
<hr>
<p><i><b>„Die PID verhilft Eltern zu gesunden Kindern und verhindert die Geburt schwer kranker Kinder.“</b></i> 
</p>
<p>Das trifft nicht zu. Die meisten Eltern äußern wohl den verständlichen Wunsch. "<i><span style="font-size: 11pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Egal ob Junge oder Mädchen, Hauptsache gesund!</span></i>" Doch die PID kann das Heilsversprechen nicht einlösen. Behinde­run­gen sind zu 95% nicht angeboren. Und nur ein geringer Teil der Kinder, die mit Behinderungen zur Welt kommen, hat eine genetische Abweichung, die durch PID entdeckt werden könnte. 
</p>
<p>Zudem ist die Erfolgsquote recht gering: Nur jeder 7. Befruchtungszyklus und jeder 8. Embryo, der nach PID implantiert wird, führt zur Geburt eines Kindes.
</p>
<hr>
<p><i><b>„Würde die Zulassung der PID würde den betroffenen Frauen nicht viel Leid ersparen?“</b></i>
</p>
<p>Es ist es falsch, das Leben mit Behinderungen immer mit Leid gleichzusetzen! Außerdem sind viele der mit PID diagnostizierten Erkrankungen bereits heute gut behandelbar oder erlauben eine (fast) normale Lebenserwartung.
</p>
<p>Zudem müssen Paare mit genetischen Erbkrankheiten, um eine PID durchführen zu können, eine künstliche Befruchtung (IVF) auf sich nehmen, obwohl sie auf natürliche Weise fortpflanzungsfähig sind. Die IVF ist aber für die betroffenen Frauen (z.B. durch die Hormonstimulation) mit erheblichen körperlichen und seelischen Belastungen verbunden. Durch IVF erzeugte Kinder haben ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko und oft ein niedriges Geburtsgewicht, da 37 Prozent der nach PID geborenen Kinder Mehrlingskinder sind.
</p>
<hr>
<p><i><b>„Hilft PID, Fehl- oder Totgeburten bzw. Spätabbrüche nach einer PND zu vermeiden?“</b></i>
</p>
<p>Nein, nach einer Erhebung in den Ländern, in denen die PID angewandt wird, fand in 42 Prozent der überprüften Fälle zur Absicherung der PID nachträglich eine invasive pränatale Diagnostik (PND). Die Methode PID stellt eben keine sichere Methode dar, weswegen weitere Untersuchungen während der Schwangerschaft durchgeführt werden müssen und ggf. auch Spätabbrüche erfolgen.
</p>
<hr>
<p><i><b>„PID hilft den betroffenen Frauen oder Eltern, aber ein Verbot der PID richtet sich gegen sie.“</b></i>
</p>
<p>Das sehe ich anders: Das Nichtdiskriminierungsgebot von Menschen mit Behinderungen (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) verbietet jede Benachteiligung von behinderten Menschen. Darum setze ich mich gemeinsam mit Abgeordneten aller Parteien für ein Verbot der PID ein. Die Behinder­ten­organisa­tionen und -verbände unterstützen unsere Position. Das zeigt, dass wir auf ihrer Seite stehen.
</p>
<p>Dagegen stellt die Befürwortung der PID – also eines Verfahrens, auf Probe erzeugte Em­bry­onen mit einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung aussortieren zu können – einen An­griff auf die Würde eines jeden Menschen mit diesen Erkrankungen oder Behinderungen dar. 
</p>
<hr>
<p><i><b>„Sprechen sich die Spitzen der deutschen Wissenschaft nicht für die Zulassung der PID aus?“</b></i>
</p>
<p>Von den acht Präsidenten der deutschen Akademien der Wissenschaften haben sich nur fünf für eine begrenzte Zulassung der PID ausgesprochen. Das Mitte Januar 2011 von der Nationalen Akademie der Wissenschaften „Leopoldina“ veröffentlichte Pro-PID-Papier ist keine Stellungnahme der Akademien. Anstelle der 13 WissenschaftlerInnen, die in dem Papier ihre Zustimmung zur PID äußern dürfen, hätte <br> man genauso 13 hochrangige Wissen­schaftlerInnen mit einer Gegenmeinung finden können.
</p>
<hr>
<p><i><b>„Die PID soll doch nur für ganz wenige Fälle in sehr begrenztem Maße erlaubt werden.“</b></i>
</p>
<p>Das ist unrealistisch. Nach internationalen Erfahrungen kann eine strenge Begrenzung der PID auf bestimmte medizinische Ausnahmefälle auf Dauer nicht aufrecht erhalten. In Frankreich, das von den BefürworterInnen der PID oft als Vorbild genannt wird, ist Anfang Februar das erste „Helper-Baby“ geboren worden. „Helper-Babies“ sind Rettungsgeschwister, die künstlich erzeugt und gezielt ausgewählt werden, um später ihren älteren Geschwistern als Gewebespender zu dienen. 
</p>
<p>Auch die Erfahrungen mit der Pränataldiagnostik zeigen: Aus einer anfänglichen Ausnahme für Risikopaare ist eine fast selbstverständliche Untersuchungsabfolge geworden. 
</p>
<hr>
<p><i><b>„Erfolgt die Zulassung der PID nicht nur im Interesse besorgter und notleidender Eltern?“</b></i>
</p>
<p>Nein: Wer das Tor für die PID aufmacht, unterstützt nicht zuletzt die mächtigen Interessen von Reproduktionsmedizin, Forschern und der Industrie. Das Leben von Menschen soll aus der Perspektive von Wissenschaft und Profitlogik bewertet und Nützlichkeitskriterien unterworfen. 
</p>
<p>Um die PID durchzuführen, müssen viele „überschüssige“ Embryos erzeugt werden. Gerade angesichts der Bestrebungen, menschliche Embryonen patentieren zu lassen, Stammzellforschung auszuweiten sowie erweiterte Möglichkeiten für Organ- und Gewebespende und damit auch für deren kommerzielle Verwertung zu schaffen, muss die PID verboten bleiben.
</p>
<hr>
<p><i><b>„Ein PID-Verbot richtet sich gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frau und öffnet den Weg zu einer Verschärfung der gesetzlichen Bestimmung für Schwangerschaftsabbrüche im §218 StGB.“</b></i>
</p>
<p>Das ist falsch: Bei PID im Rahmen von IVF gibt es im Gegensatz zur natürlich gezeugten Schwan­ger­schaft keinen Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Lebensrecht des Embryos, da die Schwangerschaft noch nicht besteht. Selbstbestimmung findet ihre Grenzen an den eigenen Körpergrenzen, sie kann nicht "präemptiv" wahr­genommen werden. Außerdem hat die Frau selbst den Vorgang und die Bewertungskriterien nicht in der Hand, sie wird selbst zum Objekt der Reproduktionsmedizin. 
</p>
<p>Der von Abgeordneten aller Fraktionen getragene Entwurf für ein PID-Verbot rüttelt nicht am § 218, sondern untersagt durch eine Regelung im Gendiagnostikgesetz eine Untersuchungs­methode, die bis zum BHG-Urteil für die überwiegende Mehrheit in Politik und Wissenschaft ohnehin als verboten angesehen wurde. Die Frauen oder Eltern, die eine PID dennoch durch­führen lassen, sollen nach unserem Entwurf straffrei bleiben. 
</p>
<p>Übrigens wird gesamte IVF-Zyklus selbst von Frauen, die sich auf diesem Weg ein Kind wünschen, häufig als fremdbestimmt und belastend wahrgenommen. 
</p>
<hr>
<p><i><b>„Ist es nicht widersprüchlich PID abzulehnen, aber PND und Schwangerschaftsabbrüche zu erlauben?“</b></i>
</p>
<p>Nein, das Verbot der PID würde vielmehr zu einer einheitlichen Rechtslage führen. Auch bei Embryonen im Mutterleib ist ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung des Kindes nicht erlaubt. Daher besteht zwischen der Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen oder der Verwendung von Nida­tionshemmern und einem Verbot der PID kein Wertungswiderspruch. 
</p>
<p>Schwangerschafts­abbrüche in den ersten 12 Wochen stellen ebenso wie die Verwendung dieser Nidations­hemmer nicht gezielt auf eine Behinderung des Kindes ab. Sie haben damit keinen selektiven Charakter. Auch bei Spätabbrüchen aufgrund einer medizinischen Indikation ist eine solche Aussortierung allein aufgrund einer Behinderung ausdrücklich nicht mehr zulässig. 
</p>
<p>Bei der Feststellung der Disposition zu einer Behinderung oder schweren Erkrankung liegt bei der PND, also einer Untersuchung während des Bestehens der Schwangerschaft, in der Tat ein Konflikt vor: Die Mutter entscheidet sich auch bei einem nicht ersehnten Untersuchungsergebnis oft für das (behinderte) Kind. Bei der PID existiert – anders als bei der PND und bei der Entscheidung über einen Spätabbruch – eben kein existentieller Konflikt. Bei der Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik liegt eine Laborsituation vor und es besteht keine Bindung zwischen Mutter und Embryo (der ja noch in der Petrischale ist).
</p>
<p>Daher gibt es bei der PID einen Automatismus, diesen Embryo zu verwerfen. Bei der PID steht der Abbruch am Anfang. Die Durchführung dieser Methode erfolgt nicht mit dem therapeutischen Ziel, zu heilen, sondern dient nur der Aussortierung von Embryonen, die als nicht lebenswert deklariert werden.
</p>
<p>Die PND hingegen wurde ursprünglich mit dem Ziel eingeführt, therapeutisch schon vor der Geburt eingreifen zu können, nicht nur – wie bei der PID - mit dem Ziel, bei einer möglicherweise ungünstig ausfallenden Diagnose einen Abbruch vorzunehmen.</p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-17786</guid>
                <pubDate>Thu, 14 Apr 2011 13:13:00 +0200</pubDate>
                <title>PID - Freiheit für den Bundestag </title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/pid-freiheit-fuer-den-bundestag/</link>
                <author>Pressespiegel, zeit-online, focus-online u.a.</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Dabei hätten Embryonen <b>von Anfang an</b><b>Menschenwürde</b>, auch wenn sie im Reagenzglas erzeugt würden. Zu den Gegnern zählen Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), sein Vize Johannes Singhammer (CSU), Grünen-Gesundheitsexpertin Birgitt Bender, SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles, Pascal Kober (FDP), Kathrin Vogler (Linke) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).</p>]]></content:encoded>
                <category>Presse</category><category>PID</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-20934</guid>
                <pubDate>Thu, 14 Apr 2011 11:55:00 +0200</pubDate>
                <title>Das Selbstbestimmungsrecht der Frau wird durch die PID geschwächt und nicht gestärkt!</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/das-selbstbestimmungsrecht-der-frau-wird-durch-die-pid-geschwaecht-und-nicht-gestaerkt/</link>
                <author>Rede</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>BefürworterInnen der Präimplantationsdiagnostik kommen oft mit dem Argument, die Zulassung der PID würde das Selbstbestimmungsrecht der Frau stärken. Genau das Gegenteil ist aber der Fall: Je mehr Macht die Reproduktionstechnologie über den Körper der Frau erhält, desto geringer wird ihre Selbstbestimmung. Kathrin Vogler führt in ihrer Rede zur 1. Lesung der Gesetzwürfe zur Präimplantationsdiagnostik weitere Argumente für ein umfassendes Verbot der PID aus. 
</p>
<hr>
<p><b>Rede im Wortlaut:</b>
</p>
<p class="O">Vielen Dank, Frau Präsidentin.&nbsp;‑ Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Sager, diejenigen in diesem Hause, die die Präimplantationsdiagnostik zulassen wollen, argumentieren häufig mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau. Das treibt auch mich um, und ich finde, es ist ein Wert, den wir hier verteidigen sollten. Sie meinen, ein Verbot würde unverhältnismäßig stark in das Selbstbestimmungsrecht der Frau über die eigene Fortpflanzung eingreifen. Dieser Auffassung bin ich nicht. Das möchte ich erklären.</p>
<p class="J">Wir reden doch hier über ein medizinisch-technisches Verfahren, in dem letzten Endes Medizinerinnen und Mediziner und Ethikkommissionen die Entscheidungen treffen. Ich bin davon überzeugt: Je mehr Macht die Reproduktionstechnologie über den Körper der Frau erhält, desto geringer wird ihre Selbstbestimmung. Ich empfehle, die Erfahrungsberichte betroffener Frauen zu lesen. Dann kann man nur schlucken. </p>
<p class="J">Oft wird auch argumentiert, dass die PID Frauen vor Schwangerschaftsabbrüchen bewahren könnte. Dafür gibt es aber keinen Beleg. Schwangerschaften nach PID&nbsp;‑ das haben wir schon mehrfach gehört&nbsp;‑ gelten grundsätzlich als Risikoschwangerschaften. Etwa die Hälfte der Frauen wird einer invasiven Pränataldiagnostik unterzogen, zum Beispiel einer Fruchtwasserpunktion. Am Ende bekommt nur eine von fünf Frauen nach einer PID tatsächlich ein Kind, und das nach all diesen Torturen. </p>
<p class="J">Auch unterstellen Sie damit, dass Ärztinnen und Ärzte in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche ausschließlich wegen einer möglichen Behinderung des Kindes durchführen würden. Das wäre aber rechtswidrig. Vor dieser Unterstellung muss ich die Ärztinnen und Ärzte in Schutz nehmen. Das tun sie nicht leichtfertig.</p>
<p class="J">In der Stellungnahme des Ethikrates, die heute schon mehrfach zitiert worden ist, wird viel differenzierter argumentiert, als es hier teilweise dargestellt wird. Der Ethikrat hinterfragt nämlich sehr genau, ob die Fortpflanzungsentscheidungen der einzelnen Frau tatsächlich als selbstbestimmt gelten können bzw. inwieweit dies der Fall ist. Denn schon bei der Frage, ob eine Frau überhaupt ein Kind will, spielen gesellschaftliche Standards, ökonomische Zwänge und Erwartungen des Umfelds eine entscheidende Rolle. Die von außen auf die Frau einwirkenden Erwartungen und Zwänge beeinträchtigen die Selbstbestimmung. Mit den Möglichkeiten der Präimplantationsdiagnostik werden meiner Auffassung nach diese fremdbestimmenden Elemente noch erweitert. Auch kritische Feministinnen warnen vor wachsendem Druck auf Frauen. Immer mehr würde ihnen sogar so etwas wie eine Schuld zugeschrieben, wenn sie trotz medizinischen Fortschritts beispielsweise ein Kind mit Downsyndrom geboren haben. </p>
<p class="J">Wir alle kennen Beispiele für diesen Druck. So etwas sei doch heute nicht mehr nötig, hat beispielsweise ein Vater aus meinem Wahlkreis zu hören bekommen. Mit „so etwas“ war sein Kind gemeint. Seiner Frau war während der Schwangerschaft ein schwerstbehindertes Kind vorhergesagt worden. Wohl niemals werde es laufen können, und vermutlich werde es die ersten Jahre nicht überleben. Dieses Kind ist heute sieben Jahre alt und läuft mitsamt seiner Behinderung munter durchs Leben. Eine andere Mutter erzählte mir von ihrer Tochter, die heute 28&nbsp;Jahre ist und alleine selbstständig in einer Wohnung lebt&nbsp;‑ mit Trisomie&nbsp;18, einer Chromosomenstörung, die als klassisches Beispiel für eine früh zum Tode führende genetische Veränderung gilt. </p>
<p class="J">Diese Beispiele zeigen doch, dass wir uns bei dieser ganzen Debatte nicht auf Medizin oder Biologie als exakte Wissenschaften verlassen können, sondern dass wir die gesellschaftliche Dimension dieser Technik in den Mittelpunkt der Diskussion stellen müssen. Eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik bedeutet eben nicht nur eine weitere Wahlmöglichkeit für Frauen, sondern sie verändert auch unser gesellschaftliches Umfeld. Sie verändert unsere ganze Haltung gegenüber Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft. Sie weckt hohe Erwartungen und Hoffnungen, die in den meisten Fällen bitter enttäuscht werden. Sie verschärft die gesellschaftliche Erwartungshaltung gegenüber den Frauen, wirklich alles für ein biologisch eigenes, gesundes Kind zu tun. Das ist aus meiner Sicht ein überholtes Frauen- und Familienbild.</p>
<p class="J">Statt nun die Verantwortung für die Herstellung gleicher Rechte und Teilhabechancen zu übernehmen und eine gerechtere und vor allem geschlechtergerechtere Verteilung von unbezahlter Reproduktions-, Erziehungs- und Pflegearbeit sowie die Abwehr von Diskriminierung als gemeinschaftliche sozialstaatliche Aufgabe zu betrachten, bürden wir diese Aufgabe den betroffenen Frauen individuell auf. Dazu muss ich sagen: Selbstbestimmung sieht für mich anders aus. Deshalb möchte ich Sie bitten, den Gesetzentwurf für ein uneingeschränktes Verbot der Präimplantationsdiagnostik zu unterstützen. </p>
<p class="J">Danke sehr.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


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