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            <title>DIE LINKE. Kathrin Vogler: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>DIE LINKE. Kathrin Vogler</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 26 Oct 2026 03:57:31 +0100</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 26 Oct 2026 03:57:31 +0100</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-173090</guid>
                <pubDate>Wed, 24 Aug 2016 12:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Warnung vor &quot;Selektion menschlichen Lebens nach genetischen Kriterien&quot;</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/warnung-vor-selektion-menschlichen-lebens-nach-genetischen-kriterien/</link>
                <author>Rainer Woratschka/Tagesspiegel.de</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Tagesspiegel berichtet in seiner Onlineausagbe vom 23. August von&nbsp;den heftig umstrittenen Vorschlag, ob ein neuer Schwangerschaftstest (Bluttest)&nbsp;zum Leistungskatalog gehören soll. Krankenversicherer, Ärzte und Kliniken wandten sich entsprechend an den Gemeinsamen Bundesausschuss. Kritisiert wird dieser Schwangerschaftstest von verschiedenen Seiten.</p><blockquote><p>Bischof Gebhard Fürst, der in der katholischen Bischofskonferenz für bioethische Fragen zuständig ist, warnte beispielsweise vor einem "Abtreibungsautomatismus" und einer "Selektion menschlichen Lebens nach genetischen Kriterien", die gegen die "unbedingte Pflicht, die Würde des Menschen zu achten" verstoße.</p></blockquote><p>Weitere Kritik kam auch von&nbsp;Abgeordneten aller&nbsp;vier Bundestagsfraktionen:</p><blockquote><p>Sie warnten davor, dass das neue Testverfahren den Druck auf Eltern erhöhen könne, nur noch „perfekte Babys“ zur Welt zu bringen. Gleichzeitig argwöhnten sie, dass das Thema bewusst in die Sommerpause gepackt worden sei, um damit „unter dem Radar der Öffentlichkeit“ zu segeln.</p></blockquote><p>Den ganzen Artikel finden Sie <strong><a href="http://www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-neue-schwangerschaftstests-ethiker-warnt-vor-abtreibungsautomatismus/14443936.html" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier</a></strong>.
</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Repro-Medizin</category><category>Presseschau</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-172935</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Aug 2016 12:36:00 +0200</pubDate>
                <title>Parlamentarier warnen davor, den vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomie 21 zu einer regulären Kassenleistung zu machen</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/parlamentarier-warnen-davor-den-vorgeburtlichen-bluttest-auf-trisomie-21-zu-einer-regulaeren-kassenl/</link>
                <author>aertzeblatt.de</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Am 17. August berichtete das Ärzteblatt in seiner Onlineausgabe über einen überfraktionellen Brief, in dem davor gewarnt wird, den vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomie 21 zu einer regulären Kassenleistung zu machen. Dieser Brief richtet sich an den Gemeinsamen-Bundesausschuss (G-BA). Zu den Unterzeichnenden gehört auch Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion.</p><blockquote><p>Sie weisen darauf hin, dass das entsprechende Methodenbewertungsverfahren lediglich vorsehe, den „diagnostischen und therapeutischen Nutzen der neuen Methode sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit“ zu prüfen. Zudem erwecke die Beratung mitten in der Sommerpause den Eindruck, „dass diese brisante Entscheidung möglichst unter dem Radar der Öffentlichkeit getroffen werden soll“.
</p>
<p>Die Parlamentarier bitten den <a href="https://www.g-ba.de/" target="_blank" rel="noreferrer">G-BA</a> deshalb „nachdrücklich“, im Weiteren die ethischen und gesellschaftlichen Konsequenzen zu berücksichtigen. „Das sollte im Rahmen einer ernsthaften, intensiven und öffentlichen Debatte geschehen, bei der insbesondere auch Verbände und Selbstorganisationen von Menschen mit Behinderung einbezogen werden“, so die Abgeordneten</p></blockquote><p>Den ganzen Artikel finden Sie <a href="http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/70079" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier</a>.</p>]]></content:encoded>
                <category>Repro-Medizin</category><category>Presseschau</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-172929</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Aug 2016 12:18:00 +0200</pubDate>
                <title>Interfraktioneller Brief zur „Vorgeburtlichen Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms&quot;</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/interfraktioneller-brief-zur-vorgeburtlichen-blutuntersuchung-zur-feststellung-des-down-syndroms/</link>
                
                <description>Anlässlich der 91. Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), auf der über die Einleitung eines Methodenbewertungsverfahrens zum nicht-invasiven Bluttest auf Trisomie beraten wird, erklären die Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen), Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD) und Kathrin Vogler (Die Linke):</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anlässlich der 91. Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), auf der über die Einleitung eines Methodenbewertungsverfahrens zum nicht-invasiven Bluttest auf Trisomie beraten wird, erklären die Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen), Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD) und Kathrin Vogler (Die Linke):</strong>&nbsp;
</p>
<p>Ein Methodenbewertungsverfahren wäre ein entscheidender Schritt, um den vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) zu einer regulären Kassenleistung zu machen. Wir sind darüber sehr besorgt. Die Möglichkeit, sehr früh und „risikoarm“ zu testen, könnte auch die gesellschaftliche Erwartung erzeugen, diese Angebote nutzen zu müssen. Damit erhöhen sich möglicherweise auch der Druck und die individuelle Verantwortung, ein „perfektes“ Kind zu gebären. Eltern, die sich dann gegen den Test oder wissentlich für ein behindertes Kind entscheiden, könnten immer mehr in Erklärungsnöte geraten. 
</p>
<p>Dass der G-BA den entsprechenden Antrag Mitten in der Sommerpause beraten will, erweckt den Eindruck, dass diese brisante Entscheidung möglichst unter dem Radar der Öffentlichkeit getroffen werden soll. Deshalb haben wir uns heute mit einem Brief an den G-BA gewandt (siehe Anlage). 
</p>
<p>Es bleibt abzuwarten, was der Deutsche Ethikrat, den der G-BA im weiteren Verfahren einbinden will, dazu sagen wird.&nbsp; 
</p>
<p><strong>Hintergrund</strong>:
</p>
<p>Mit so genannten „nicht-invasiven“ Tests können Schwangere durch eine einfache Blutuntersuchung feststellen lassen, ob ihr Baby mit Down-Syndrom (Trisomie 21) geboren wird. Für die morgige G-BA-Sitzung am 18. August liegt ein Antrag vor, ein reguläres Methodenbewertungsverfahrens (nach § 135 Abs. 1 SGB V) für nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPT) zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 bei Risikoschwangerschaften einzuleiten. Das wäre noch eine Stufe näher an der Übernahme als reguläre Kassenleistung als das Erprobungsrichtlinie, das vor zwei Jahren im Gespräch war.
</p>
<p>Mit einer <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/044/1804406.pdf" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">interfraktionellen Kleinen Anfragen (Bt-Drs. 18/4406)</a> hatten 158 Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen im April 2015 das Augenmerk auf diese möglicherweise verhängnisvolle Entwicklung in der Pränataldiagnostik gerichtet.</p>]]></content:encoded>
                <category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-163973</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Feb 2016 13:05:00 +0100</pubDate>
                <title>Kathrin Vogler warnt vor &quot;Ethik-Dumping&quot;</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/kathrin-vogler-warnt-vor-ethik-dumping/</link>
                <author>sueddeutsche.de/Kim Björn Becker, Kathrin Zinkant</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Süddeutsche Zeitung berichtete in seiner Ausgabe vom 2. Februar 2016 über die weltweit ersten gentechnischen Versuche an menschlichen Embryonen. Die in Großbritannien genehmigten Versuche an Embryonen stoßen bei deutschen Politikerinnen und Politikern größtenteils auf Ablehnung. Auch Kathrin Vogler kritisiert diese Entwicklung:</p><blockquote><p>Kathrin Vogler, Gesundheitspolitikerin der Linken, warnte gar vor "Ethik-Dumping". Nur weil in einem anderen europäischen Staat weniger strikte ethische Auflagen gelten, müsse Deutschland sich nicht danach richten. Sie halte es für "absolut falsch" und finde es "unvorstellbar, dass wir solche Forschung hierzulande genehmigen könnten"</p></blockquote><p> Den ganzen Artikel finden Sie <a href="http://www.sueddeutsche.de/wissen/grossbritannien-genmanipulationen-hier-wird-eine-grenze-ueberschritten-1.2846017" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier</a>.</p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category><category>Presseschau</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-146539</guid>
                <pubDate>Wed, 15 Apr 2015 12:53:00 +0200</pubDate>
                <title>Abgeordnete warnen vor einem neuen Bluttest auf Down-Syndrom. </title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/abgeordnete-warnen-vor-einem-neuen-bluttest-auf-down-syndrom/</link>
                <author>Kim Björn Becker/sueddeutsche.de</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Über die Folgen der Früherkennung berichtet sueddeutsche.de am 14.04.15 wie folgt:
</p>
<p>&amp;nb</p><blockquote><p>[...] Parlamentarier aller vier Bundestagsfraktionen haben am Dienstag in einer gemeinsamen Stellungnahme vor den möglichen Folgen eines neuen Bluttests gewarnt, mit dessen Hilfe der Gendefekt Trisomie 21, auch bekannt als Down-Syndrom, frühzeitig erkannt werden kann. Die Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD), Corinna Rüffer (Grüne) und Kathrin Vogler (Linke) befürchten, dass bei einer Massenanwendung "diejenigen in Erklärungsnot geraten, die sich gegen einen Test entscheiden". Damit könnten sich Eltern behinderter Kinder sowie die Betroffenen selbst unter Druck gesetzt fühlen. [...]</p></blockquote><p>Den ganzen Artikel dazu finden sie <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/trisomie-folgen-der-frueherkennung-1.2435073" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier</a>.</p>]]></content:encoded>
                <category>Repro-Medizin</category><category>Presseschau</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-146536</guid>
                <pubDate>Wed, 15 Apr 2015 12:13:00 +0200</pubDate>
                <title>Trisomie 21 - Politiker fordern Aufklärung über vorgeburtliche Tests</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/trisomie-21-politiker-fordern-aufklaerung-ueber-vorgeburtliche-tests/</link>
                <author>Florian Staeck/aerztezeitung.de</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Ärztezeitung berichtet in&nbsp;einem&nbsp;Artikel vom 14.04.15&nbsp;ebenfalls über die überfraktionelle Kritik am Bluttest auf Down-Syndrom:</p>
<p>&nbsp;</p><blockquote><p>[...] Berlin. Abgeordnete aller Fraktionen im Bundestag fordern bessere Daten über die pränataldiagnostische Praxis in Deutschland.
</p>
<p>Es gebe keine bundesweiten Daten zu vorgeburtlichen Tests auf Trisomie 21 sowie zu Schwangerschaftsabbrüchen bei Kindern mit Down-Syndrom.
</p>
<p>"Das macht es unmöglich, Fehlentwicklungen zu erkennen und zu korrigieren", heißt es in einer Erklärung von Hubert Hüppe (CDU), Corinna Rüffer (Grüne), Dagmar Schmidt (SPD) sowie Katrin Vogler (Die Linke). [...]</p></blockquote><p>Den ganzen Artikel finden sie <a href="http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/praevention/article/883507/trisomie-21-bundestag-fordert-aufklaerung-vorgeburtliche-tests.html?sh=9&amp;h=-1931413315" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier</a>.</p>]]></content:encoded>
                <category>Repro-Medizin</category><category>Presseschau</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-146534</guid>
                <pubDate>Wed, 15 Apr 2015 11:57:00 +0200</pubDate>
                <title>Down Syndrom-Bluttest: Abgeordnete kritisieren ungenügende Vergleichsdaten</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/down-syndrom-bluttest-abgeordnete-kritisieren-ungenuegende-vergleichsdaten/</link>
                <author>aerzteblatt.de</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Bundesweite Daten zu vorgeburtlichen Tests auf Trisomie 21 sowie fundierte Auswertungen zu Schwangerschaftsabbrüchen bei und Geburten von Kindern mit Down-Syndrom liegen in Deutschland bislang nicht vor. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die interfraktionelle Kleine Anfrage „Vorgeburtliche Blutunter­suchung zur Feststellung des Down-Syndroms“ hervor. [...]
</p>
<p>&nbsp;</p><blockquote><p>Angesichts derart elementarer Erkenntnisdefizite und mangelnder Beobachtungs­mög­lichkeiten „lassen sich weder Trends ablesen noch Vergleiche mit Entwicklungen im Ausland anstellen“, warnten die Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer (B90/Grüne), Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD) und Kathrin Vogler (Die Linke).</p></blockquote><p>Den ganzen Artikel dazu finden sie <a href="http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/62468/Down-Syndrom-Bluttest-Abgeordnete-kritisieren-ungenuegende-Vergleichsdaten" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier</a>.
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Repro-Medizin</category><category>Presseschau</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-146463</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Apr 2015 12:44:00 +0200</pubDate>
                <title>Bluttest auf Down-Syndrom: Verlässliche Daten erheben - Selektion verhindern</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/bluttest-auf-down-syndrom-verlaessliche-daten-erheben-selektion-verhindern/</link>
                <author>Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB</author>
                <description>Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Vorgeburtliche Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms“ erklären die Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer (B90/Grüne), Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD) und Kathrin Vogler (Die Linke):</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Vorgeburtliche Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms“ erklären die Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer (B90/Grüne), Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD) und Kathrin Vogler (Die Linke):
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Antwort der Bundesregierung zeigt elementare Erkenntnisdefizite und mangelnde Beobachtungsmöglichkeiten der alltäglichen pränataldiagnostischen Praxis auf:
</p>
<p>Es gibt keine bundesweiten Daten zu vorgeburtlichen Tests auf Trisomie 21 sowie Geburten von bzw. Schwangerschaftsabbrüchen bei Kindern mit Down-Syndrom. So lassen sich weder Trends ablesen noch Vergleiche mit Entwicklungen im Ausland anstellen. Das macht es unmöglich, Fehlentwicklungen zu erkennen und zu korrigieren.
</p>
<p>Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort die besondere Bedeutung der Beratung&nbsp; bei vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen. Ein verpflichtendes Beratungsangebot ist daher im Gendiagnostikgesetz (GenDG) verankert, dem laut Antwort der Bundesregierung auch die neuen Bluttests „vollumfänglich“ unterliegen. Es liegen allerdings keine Daten über die Zahl der durchgeführten genetischen Beratungen, die Häufigkeit des Verzichts auf Beratung und die Dauer der Bedenkzeit bis zur genetischen Untersuchung vor.
</p>
<p>Wenn wir schon heute nicht wissen, wie sich die Zahlen – sowohl der Geburten und Abbrüche, als auch der durchgeführten und abgelehnten Beratungen – entwickeln, können wir mit Blick auf die neuen Tests nicht beruhigt sein. Erst recht würden bei einer Massenanwendung dieser Tests diejenigen in Erklärungsnot geraten, die sich gegen einen Test entscheiden. Es müssen wirksame Vorkehrungen getroffen werden, dies zu verhindern. Grundlage dafür können nur Daten sein, die momentan niemand erhebt. Ob sie in Zukunft am besten von Fachgesellschaften erhoben, durch Berichts- bzw. Meldepflichten oder auf andere Weise zusammengestellt werden, ist zu diskutieren.
</p>
<p>Mit den Bluttests kann das Geschlecht vor der zwölften Schwangerschaftswoche festgestellt werden – einer der Anbieter wirbt sogar damit. Wer das so ermittelte Geschlecht vor Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche mitteilt, handelt nach GenDG rechtswidrig, bleibt aber straffrei. Ein Abbruch der Schwangerschaft innerhalb der sog. „Fristenlösung“ aufgrund des Geschlechts wäre möglich. Es muss diskutiert werden, ob die rechtswidrige Mitteilung des Geschlechts auch zu Konsequenzen für Test-Anbieter und Ärzte führen muss.
</p>
<p>Menschen mit Down-Syndrom sind genauso glücklich oder unglücklich, wie andere Menschen auch. Sie leiden nicht unter Trisomie 21, sondern unter Situationen, in denen sie ausgegrenzt, nicht ernst genommen oder schlecht behandelt werden. Die neuen Bluttests auf Trisomie 21 sind kein Beitrag zu einer Gesellschaft, die Menschen mit Down-Syndrom willkommen heißt.
</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Hintergrund:</h3>
<p>Mit einer interfraktionellen Kleinen Anfragen hatten 158 Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen&nbsp; das Augenmerk auf eine möglicherweise verhängnisvolle Entwicklung in der Pränataldiagnostik gerichtet: Sie befürchten wie unter anderem auch der Deutsche Ethikrat, dass die Massenanwendung scheinbar harmloser Bluttests dazu führen könnte, dass zukünftig mehr Schwangerschaften abgebrochen werden, wenn eine Trisomie-Diagnose vorliegt. Zudem hatte der Deutsche Ethikrat davor gewarnt, dass bei Anwendung bei allen Schwangeren zwei Drittel der auffälligen Testergebnisse falsch-positiv wären.
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Repro-Medizin</category><category>Pressemitteilung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-145413</guid>
                <pubDate>Fri, 20 Mar 2015 13:32:00 +0100</pubDate>
                <title>Abgeordnete bohren bei Regierung nach</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/abgeordnete-bohren-bei-regierung-nach/</link>
                <author>Ärzte Zeitung</author>
                <description>Wird der ethisch umstrittene Praena-Test in einem formalisierten Prüfverfahren des GBA zur Kassenleistung? Diese Befürchtung veranlasst Parlamentarier aller Bundestagsfraktionen zu einer ungewöhnlichen Aktion.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wird der ethisch umstrittene Praena-Test in einem formalisierten Prüfverfahren des GBA zur Kassenleistung? Diese Befürchtung veranlasst Parlamentarier aller Bundestagsfraktionen zu einer ungewöhnlichen Aktion. [...]
</p>
<p>"Uns alle eint die Befürchtung, dass die Möglichkeit, früh und risikoarm zu testen, eine gesellschaftliche Erwartung erzeugen könnte, diese Angebote zu nutzen. Eltern, die sich gegen den Test oder wissentlich für ein behindertes Kind entscheiden, könnten künftig immer mehr in Erklärungsnöte geraten", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Corinna Rüffer (Grüne), Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD) und Kathrin Vogler (Linke). [...]
</p>
<p>Den ganzen Artikel finden Sie <a href="http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/medizinethik/default.aspx?sid=881930&amp;cm_mmc=Newsletter-_-Telegramm-C-_-20150320-_-Medizinethik" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">hier</a>.</p>]]></content:encoded>
                <category>Repro-Medizin</category><category>Presseschau</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-145399</guid>
                <pubDate>Fri, 20 Mar 2015 10:50:00 +0100</pubDate>
                <title>Interfraktionelle Kleine Anfrage zu neuen Bluttests auf Down-Syndrom eingebracht</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/interfraktionelle-kleine-anfrage-zu-neuen-bluttests-auf-down-syndrom-eingebracht/</link>
                <author>Pressemitteilung</author>
                <description>Mit einer interfraktionellen Kleinen Anfragen richten Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen  das Augenmerk auf eine möglicherweise verhängnisvolle Entwicklung in der Pränataldiagnostik: Die Massenanwendung eines scheinbar harmlosen Bluttests könnte dazu führen, dass zukünftig deutlich weniger Kinder mit Down-Syndrom geboren werden. Seit einiger Zeit sorgen derartige Tests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) daher für ethische Debatten.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><em>Anlässlich der Einbringung der Kleinen Anfrage „Vorgeburtliche Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms“ erklären die Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer (B90/Grüne), Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD) und Kathrin Vogler (Linke):</em></p>
<p>Mit einer interfraktionellen Kleinen Anfragen richten Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen&nbsp; das Augenmerk auf eine möglicherweise verhängnisvolle Entwicklung in der Pränataldiagnostik: Die Massenanwendung eines scheinbar harmlosen Bluttests könnte dazu führen, dass zukünftig deutlich weniger Kinder mit Down-Syndrom geboren werden. Seit einiger Zeit sorgen derartige Tests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) daher für ethische Debatten.</p>
<p>Seit der Deutschen Einheit ist dies die erste interfraktionelle Kleine Anfrage, die von Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen getragen wird. Uns alle eint die Befürchtung, dass die Möglichkeit, früh und risikoarm zu testen, eine gesellschaftliche Erwartung erzeugen könnte, diese Angebote zu nutzen. Eltern, die sich gegen den Test oder wissentlich für ein behindertes Kind entscheiden, könnten künftig immer mehr in Erklärungsnöte geraten. </p>
<p>Erfahrungen aus anderen Ländern stützen diese Sorge: In Dänemark wird seit 2005 allen Schwangeren angeboten, testen zu lassen, ob sie ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt bringen werden. Bereits im Folgejahr nahmen 84 Prozent das Angebot an. Die Zahl der in Dänemark mit Down-Syndrom geborenen Kinder hat sich seither halbiert. </p>
<p>Eine verstärkte Aufklärung, welche konkrete Unterstützungsangebote Eltern von Kindern nutzen können, kann dazu beitragen, Ängste und Vorurteile abzubauen und für gesellschaftliche Vielfalt zu werben. </p>
<p>Der Deutsche Ethikrat hat in seiner Stellungnahme „Die Zukunft der genetischen Diagnostik“ ein beunruhigendes Szenario entworfen, sollten derartige Tests auf breiter Basis zum Einsatz kommen. Wir möchten sicherstellen, dass keine Entscheidungen getroffen werden, ohne dass mögliche Folgen politisch bewertet wurden.</p>
<h5>Hintergrund:</h5>
<p>Mit sogenannten „nicht-invasiven“ Tests können Schwangere durch eine einfache Blutuntersuchung feststellen lassen, ob ihr Baby mit Down-Syndrom geboren wird. Die Hersteller bewerben diese Bluttests als risikolose Alternative zu herkömmlichen Plazenta- oder Fruchtwasserpunktionen.</p>
<p>Gegenwärtig prüft der Gemeinsame Bundesausschuss, ob er eine Erprobung gemäß § 137e SGB V beschließt. Am Ende eines Erprobungsverfahrens könnten diese Bluttests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Gesundheit</category><category>Repro-Medizin</category><category>Pressemitteilung</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-140737</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Dec 2014 15:02:00 +0100</pubDate>
                <title>Kostenübernahme für künstliche Befruchtung muss unabhängig vom Trauschein werden</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/kostenuebernahme-fuer-kuenstliche-befruchtung-muss-unabhaengig-vom-trauschein-werden/</link>
                <author>Rede im Bundestag</author>
                <description>Kathrin Vogler macht in ihrer Bundestagsrede deutlich, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, einen Trauschein zur Voraussetzung dafür zu machen, dass  die Krankenkassen zumindest einen Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen. Zudem will DIE LINKE, dass die Kassen wieder hundert Prozent der Behandlungskosten bezahlen. Das Ziel der LINKEN: Diskriminierung abschaffen, Solidarität stärken und Menschen helfen, die sich für Kinder entscheiden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><span style="color: windowtext; line-height: 1.3em;">Kathrin Vogler macht in ihrer Bundestagsrede deutlich, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, einen Trauschein zur Voraussetzung dafür zu machen, dass &nbsp;die Krankenkassen zumindest einen Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen. Wer bei Hartz IV als Bedarfsgemeinschaft die Pflicht auferlegt bekommt, für einander einzustehen, darf dann im Falle der Kostenübernahme für In-Vitro-Fertilisation nicht diskriminiert werden. Zudem will DIE LINKE, dass die Kassen wieder hundert Prozent der Behandlungskosten bezahlen und die derzeit privat zu leistenden Zuzahlungen in Höhe von fünfzig Prozent (übrigens von SPD und Grünen vor einem Jahrzehnt eingeführt) wieder abgeschafft werden. Das Ziel der LINKEN: Diskriminierung abschaffen, Solidarität stärken und Menschen helfen, die sich für Kinder entscheiden.</span></p>
<h5>&nbsp;Die Rede im Wortlaut</h5>
<p class="N"><b>Kathrin Vogler</b> (DIE LINKE): </p>
<p class="O">Vielen Dank, Frau Präsidentin!&nbsp;‑ Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe mich gerade bei der Rede des Kollegen Hüppe ehrlich gefragt: Worüber reden wir hier überhaupt? Einen ganz großen Aufschlag zur Reproduktionsmedizin sehe ich gar nicht auf dem Tisch. </p>
<p class="K">(Hubert Hüppe (CDU/CSU): Sie haben es nicht verstanden!)</p>
<p class="O">Was ich sehe, ist ein sehr schlanker Gesetzentwurf der Grünen; über ihn möchte ich gern sprechen. </p>
<p class="J">Unerfüllter Kinderwunsch kann für Paare eine ziemliche Belastung sein, und für viele bedeutet tatsächlich dann irgendwann die künstliche Befruchtung zumindest einen Hauch von Hoffnung. Deswegen hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch&nbsp;V festgelegt, unter welchen Bedingungen die gesetzlichen Krankenkassen die künstliche Befruchtung finanzieren müssen. Eine dieser Bedingungen sind zum Beispiel bestimmte Altersgrenzen, eine andere, die Erfolgsaussicht des Versuchs; eine weitere Bedingung ist, dass beide Elternteile leben. Die einzige Bedingung, über die wir hier heute kritisch diskutieren&nbsp;‑ ich glaube, wir diskutieren zu Recht kritisch darüber&nbsp;‑, ist die Bedingung des Trauscheins. Und die ist, wie ich finde, tatsächlich etwas aus der Zeit gefallen. </p>
<p class="K">(Beifall bei der LINKEN)</p>
<p class="J">Am 13.&nbsp;Juni dieses Jahres hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Krankenkassen auch nicht freiwillig für Paare zahlen dürfen, die nicht verheiratet sind. Der grüne Gesetzentwurf will diese Diskriminierung beenden. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen, dass sie ihn hier vorgelegt haben. </p>
<p class="K">(Beifall bei der LINKEN)</p>
<p class="J">Wir wissen doch inzwischen alle: Kindern geht es in ihren Familien gut oder schlecht; aber das ist völlig unabhängig davon, was das für Familien sind, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht oder ob es Regenbogenfamilien sind. Die Union vertritt hier offensichtlich noch ein etwas steinzeitliches Familienbild; das konnten wir ja auch der Rede des Kollegen entnehmen.</p>
<p class="J">Anderswo aber - darauf möchte ich Sie noch einmal hinweisen, Herr Kollege Hüppe - fällt Ihnen die Gleichstellung unverheirateter Paare plötzlich ganz leicht. Gehen wir doch einmal in ein anderes Buch des Sozialgesetzbuchs, ins Sozialgesetzbuch II! </p>
<p class="K">(Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Genau! - Zuruf von der CDU/CSU: Wir sind aber in V!)</p>
<p class="O">Da gibt es das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaften. Da werden Menschen füreinander in Haftung genommen und müssen füreinander einstehen, wenn sie auf Dauer zusammenleben. Da ist es völlig egal, ob sie einen Trauschein haben oder nicht, ob sie homo- oder heterosexuell sind. </p>
<p class="K">(Hubert Hüppe (CDU/CSU): Wir sind aber bei V! Da gibt es zum Beispiel auch die Familienversicherung!)</p>
<p class="J">Wir als Linke sagen aber: Gleiche Pflichten muss auch heißen gleiche Rechte. Das ist doch ganz einfach.</p>
<p class="K">(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)</p>
<p class="O">Deswegen unterstützen wir den Vorstoß der Grünen an dieser Stelle, auch für unverheiratete und verpartnerte Paare die Regelleistung vorzusehen.</p>
<p class="J">Wir würden sogar einen Schritt weiter gehen; denn wir finden, dass auch die Zuzahlung von 50 Prozent eine Form der Diskriminierung ist. Da muss ich Sie tatsächlich daran erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Das haben Sie 2003 zusammen mit der SPD mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz eingeführt. Seither müssen die Kassen nur 50 Prozent zahlen.</p>
<p class="J">Diverse Kassen zahlen ja freiwillig mehr; das ist eine sogenannte Satzungsleistung. Ehrlich gesagt, ich finde es irre, dass Leute, die ohnehin schon gestresst sind, weil sie vergeblich versuchen, Kinder zu bekommen, auch noch gucken müssen, welche Kasse ihnen da mehr zahlt, als gesetzlich vorgeschrieben ist.</p>
<p class="K">(Beifall bei der LINKEN)</p>
<p class="J">Die Linke ist der Auffassung: Die gesetzliche Krankenversicherung soll das Sachleistungsprinzip haben. Sie soll alle notwendigen Behandlungskosten übernehmen. Das entspricht auch dem Prinzip der Solidarität in unserer gesetzlichen Krankenversicherung. Das wäre auch ein Beitrag zur Vermeidung sozialer Diskriminierung. Wenn eine Familie etwa 1&nbsp;000 Euro Eigenanteil pro Behandlungszyklus übernehmen muss, dann überfordert das Menschen mit geringem Einkommen. Deswegen appelliere ich an Sie, die familienbezogene Diskriminierung und die soziale Diskriminierung abzuschaffen.</p>
<p class="K">(Beifall bei der LINKEN)</p>
<p class="J">Jetzt werden die Kollegen von der Regierungsbank natürlich wieder sagen: Ach, die Linke schüttet hier wieder das Füllhorn aus; das sind Wünsche, die man gar nicht finanzieren kann.</p>
<p class="K">(Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Auch! Aber das ist nicht das Schlimmste bei Ihnen!)</p>
<p class="O">Das ist aber nicht der Fall. Sehr wohl haben wir schon in unserem Wahlprogramm mit dem Konzept einer solidarischen Gesundheitsversicherung vorgerechnet, wie man bei Senkung der Beiträge für die allermeisten Menschen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wieder erhöhen und alle Zuzahlungen abschaffen kann. Wenn wir sagen: „alle Zuzahlungen“, dann meinen wir auch alle Zuzahlungen.</p>
<p class="K">(Beifall bei der LINKEN)</p>
<p class="J">Außerdem bräuchte man gar nicht so weit zu gucken. Wenn man denn sagt: „Das ist eine versicherungsfremde Leistung; das gehört eigentlich in den Bereich Familienpolitik und müsste aus Steuermitteln bezahlt werden“, ist das auch gut. Der Finanzminister bedient sich für seine schwarze Null in diesem Jahr und im nächsten Jahr mit 8,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds. Dieses Geld könnte man doch zum Beispiel nehmen, um diese Diskriminierung abzubauen. </p>
<p class="K">(Beifall bei der LINKEN)</p>
<p class="J">Ich freue mich auf die Beratungen im Gesundheitsausschuss und sage noch einmal: Die Linke steht für Diskriminierung abbauen, Solidarität stärken, Menschen helfen, die sich für Kinder entscheiden.</p>
<p class="J">Danke schön.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="K">(Beifall bei der LINKEN)</p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Gesundheit</category><category>Patientenrechte</category><category>Repro-Medizin</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-35980</guid>
                <pubDate>Wed, 30 Jan 2013 12:02:00 +0100</pubDate>
                <title>Bundesrat soll Ausweitung von PID Riegel vorschieben</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/bundesrat-soll-ausweitung-von-pid-riegel-vorschieben/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In einer gemeinsamen Erklärung benennen Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien ihre Kritikpunkte an der Rechtsverordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID), die das Bundesgesundheitsministerium vorgelegt hat. Am Freitag, den 1. Februar 2013, findet die Abstimmung des Bundesrates darüber statt. Insbesondere wird kritisiert, dass eine Obergrenze für die Zahl der PID-Zentren fehlt und Kommissions-Hopping nicht verhindert wird. So ist einer Ausweitung der PID Tür und Tor geöffnet, obwohl der Gesetzgeber die PID nur in ganz wenigen Ausnahmefällen erlauben wollte. 
</p>
<hr>
<p><b><span style="font-size:11.0pt;font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:#1F497D">&nbsp;</span><i><span style="font-size:11.0pt">Zur am Freitag, den 1. Februar 2013 stattfindenden Abstimmung des Bundesrates über die Verordnung </span></i><i><span style="font-size:11.0pt">zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV) erklären die Abgeordneten Johannes Singhammer, Birgitt Bender, Pascal Kober, Ulla Schmidt, Dr. Harald Terpe, Kathrin Vogler und Dr. Günter Krings:</span></i></b>
</p>
<p class="MsoNormal">„Der Entwurf für eine Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID), wie sie das Bundesgesundheitsministerium vorgelegt hat, ist unzureichend und weit von dem entfernt, was die Befürworter der PID in den parlamentarischen Beratungen dargestellt hatten. Der Verordnungsentwurf würde einer breiten Anwendung der PID Tür und Tor öffnen. Wir begrüßen, dass die Bundesratsausschüsse deutlichen Änderungsbedarf sehen.<span style="font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;;color:#1F497D"> <br></span></p>
<p class="MsoNormal">Vorgeschlagen wird, die Zahl der PID-Zentren wie auch die Zahl der Ethikkommissionen zu begrenzen. Wir halten maximal zwei bis drei Zentren sowie eine bundesweit tätige Ethikkommission für vollkommen ausreichend, um den Bedarf in Deutschland abzudecken. Dies würde ein „Kommissions-Hopping“ und eine unkontrollierte Ausweitung der PID verhindern. Letztere ist zu befürchten, da sowohl Gesetz als auch Verordnung es ausdrücklich zulassen, die PID auch nicht vorbelasteten Paaren anzubieten. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass viele reproduktionsmedizinische Zentren hieran ein großes Interesse haben werden.</p>
<p class="MsoNormal">Die zuständigen staatlichen Stellen und der Bundestag müssen ausreichende Möglichkeiten an die Hand bekommen, die Anwendung der PID in Deutschland zu beobachten. Die jetzt vorgeschlagene Datenerhebung ist nicht aussagefähig. Deshalb unterstützen wir die Forderung des Deutschen Ethikrates nach einem aussagekräftigen Monitoring.“</p>
<p class="MsoNormal"><span style="text-decoration:none"><br></span></p>
<p class="MsoNormal"><b>Hintergrund:</b></p>
<p>Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) wurde vom Bundestag im Frühsommer 2011 beschlossen und hat das erklärte Ziel, die Präimplantationsdiagnostik (PID) auf wenige Ausnahmefälle zu begrenzen. Damit die PID in Deutschland durchgeführt werden darf, muss die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Ausführungsbestimmungen via Verordnung erlassen.</p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-35972</guid>
                <pubDate>Mon, 21 Jan 2013 10:20:00 +0100</pubDate>
                <title>Regierungsverordnung zur PID muss geändert werden</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/regierungsverordnung-zur-pid-muss-geaendert-werden/</link>
                <author>Statement von Kathrin Vogler</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Ich appelliere dringend an die Landesregierungen, der vom Bundesgesundheitsministerium verfassten Regierungsverordnung zur PID die Zustimmung zu versagen. 
</p>
<p>Mit den in dem Entwurf der Verordnung vorgesehenen Regelungen würde das Ziel des Gesetzes missachtet. Schließlich ist die PID laut Gesetz weiterhin grundsätzlich verboten und soll nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. 
</p>
<p>Diese Ansicht teilen auch viele derjenigen, die 2011 den Gesetzentwurf unterstützt haben. Die Tür zur Auslese von Embryonen würde nicht nur einen Spalt, sondern weit wie ein Scheunentor geöffnet.</p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-32732</guid>
                <pubDate>Mon, 10 Sep 2012 18:20:00 +0200</pubDate>
                <title>Bundesgesundheitsministerium betreibt Ausweitung der PID - gegen den Willen des Gesetzgebers </title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/bundesgesundheitsministerium-betreibt-ausweitung-der-pid-gegen-den-willen-des-gesetzgebers/</link>
                <author>Brief von sieben Bundestagsabgeordneten an das Gesundheitsministerium</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Im Juli 2011 hatte der Bundestag nach einer langen Debatte beschlossen, die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich zu verbieten, aber in eng begrenzten Ausnahmefällen zuzulassen. Nähere Bestimmungen sollte das Bundesgesundheitsministerium per Regierungsverordnung erlassen. 
</p>
<p>Kathrin Vogler kritisiert, dass der genau ein Jahr später vorgelegte Entwurf für diese Verordnung das Anliegen des Parlaments nicht umsetzt, sondern zu einer nicht gewollten Ausweitung der PID führt. Zusammen mit sechs weiteren Abgeordneten aller im Bundestag vertreten Fraktionen zeigt Kathrin Vogler ihre Beanstandungen in einem Brief an das Ministerium auf. Bemängelt wird vor allem, dass die Zahl der PID-Zentren nicht festgelegt oder begrenzt werden soll sowie die Zusammensetzung und Verfahrensweise der geplanten Ethikkommissionen.
</p>
<p>Damit die Regierungsverordnung gültig wird, muss ihr der Bundesrat zustimmen. Darum besteht für Kathrin Vogler noch die Hoffnung, die Verordnung in dieser Form zu stoppen bzw. zu verbessern, auch wenn ihr Anliegen, die PID umfassend zu verbieten, vor einem Jahr keine Mehrheit im Parlament erhalten hatte.
</p>
<p>Lesen Sie hier den gesamten Brief der Abgeordneten:</p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-25492</guid>
                <pubDate>Tue, 07 Feb 2012 20:26:00 +0100</pubDate>
                <title>Die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ist zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland ausdrücklich verboten.</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/die-durchfuehrung-der-praeimplantationsdiagnostik-ist-zum-jetzigen-zeitpunkt-in-deutschland-ausdrueckli-1/</link>
                <author>Pressespiegel; kobinet,Bizeps</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Bizeps: ...Vogler hält die aktuelle Medienkampagne für unverantwortlich und irreführend, mit der Fruchtbarkeitskliniken für die <span title="Abkürzung für das Wort Prä-implantationsdiagnostik. Es wird bei der künstlichen Befruchtung geschaut, ob die Eizelle zu einem behinderten Kind heran wachsen könnte. Damit will man behindertes Leben vermeiden.">PID</span> werben, obwohl sie noch gar nicht legal durchgeführt werden darf. "Viele Reproduktionsmediziner wecken unberechtigte Hoffnungen bei Paaren, die sich durch diese umstrittene Methode ein gesundes Kind erwarten. Ich finde es abscheulich, mit den Sorgen und Nöten von Eltern um die Gesundheit ihrer Kinder Geschäfte zu machen", betonte die Abgeordnete....</p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-25366</guid>
                <pubDate>Tue, 07 Feb 2012 15:04:00 +0100</pubDate>
                <title>PID seit Dezember 2011 ausdrücklich verboten</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/pid-seit-dezember-2011-ausdruecklich-verboten/</link>
                <author>Pressemitteilung</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>„Die Durchführung der PID ist zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland ausdrücklich verboten. Das hat die Bundesregierung heute auf meine schriftlichen Fragen von Januar bestätigt,“ erklärt die Bundestagsabgeordnete Kathrin Vogler (DIE LINKE). </b>
</p>
<p>Die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses weiter:<br>„Ohne eine Rechtsverordnung zu Ethikkommissionen und PID-Zentren bleibt die PID derzeit ausdrücklich verboten. Dass sich die Bundesregierung mit der Umsetzung der im PID-Gesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen so schwer tut, ist ihr kaum vorzuwerfen: Im Gesetz wimmelt es nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen und offenen Einfallstoren für die Begehrlichkeiten der Fruchtbarkeitsindustrie. Die BefürworterInnen eines umfassenden PID-Verbots hatten darauf bereits im Gesetzgebungsverfahren deutlich hingewiesen.<br>Unverantwortlich und irreführend halte ich die aktuelle Medienkampagne, mit der Fruchtbarkeitskliniken für die PID werben, obwohl sie noch gar nicht legal durchgeführt werden darf. Viele Reproduktionsmediziner wecken unberechtigte Hoffnungen bei Paaren, die sich durch diese umstrittene Methode ein gesundes Kind erwarten. Ich finde es abscheulich, mit den Sorgen und Nöten von Eltern um die Gesundheit ihrer Kinder Geschäfte zu machen. <br>Vordiesem Hintergrund wird deutlich, warum es wichtig ist, dass die Ethikkommissionen, die über Ausnahmen vom Verbot der PID beschließen sollen, nicht ausschließlich mit Fortpflanzungsmedizinern besetzt werden, sondern auch Behindertenverbände einbeziehen. Dafür muss die Bundesregierung in der Rechtsverordnung Sorge tragen."
</p>
<p>Am 8.12.2011 ist das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik in Kraft getretenen. Danach ist die PID in Deutschland grundsätzlich verboten und nur unter ganz bestimmten Ausnahmen erlaubt. Für die konkrete Ausgestaltung dieser Ausnahmen fehlt jedoch eine Rechtsverordnung, in der festgelegt wird, welche PID-Zentren zugelassen werden und welche Bedingungen an die Ethikkommissionen zu stellen sind. 
</p>
<p>Kathrin Vogler ist Mitinitiatorin des Gruppenantrags für ein umfassendes Verbot der PID, der bei der Abstimmung im Bundestag keine Mehrheit erhielt.</p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-21465</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Jul 2011 21:38:00 +0200</pubDate>
                <title>Ergebnis der Abstimmung über PID</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/ergebnis-der-abstimmung-ueber-pid/</link>
                <author>K. Vogler zeigt sich enttäuscht</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Nach abschließender Beratung entschieden sich heute 326 Abgeordnete für folgenden Antrag: "Die Präimplantationsdiagnostik soll in Ausnahmefällen zulässig sein. Um Rechtssicherheit für die betroffenen Paare und die Ärzte herzustellen, ist das Embryonenschutzgesetz um eine Regelung zu ergänzen, die die Voraussetzungen und das Verfahren einer PID festlegt." </p>
<p class="bodytext"><b>Damit ist der Antrag auf ein komplettes PID-Verbot, für den sich auch Kathrin Vogler monatelang eingesetzt hat und für den sie in ihrer <a href="/../bundestag/reden/07072011_pid/" title="Öffnet einen internen Link in diesem Fenster" class="interner-link">../bundestag/reden/07072011_pid/</a>heutigen Rede nochmals intensiv geworben hat, leider abgelehnt. ( 260 Abgeordnete)<br></b> </p>
<p class="bodytext">Hören Sie hier ihre erste Stellungnahme: <a href="/../fileadmin/lcmskathrinvogler/Audio/110707-kvogler-pid-entscheidung.mp3" target="_blank" title="110707-kvogler-pid-entscheidung.mp3 (1.8 MB)" class="download">Audio-Statement</a></p>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-21164</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Jul 2011 21:14:00 +0200</pubDate>
                <title>PID-Abstimmung im Bundestag lässt viele Fragen offen</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/pid-abstimmung-im-bundestag-laesst-viele-fragen-offen/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<div class="csc-textpic-text"><p class="bodytext">Kathrin Vogler machte sich noch bis zur letzten Minute vor der Abstimmung für ein umfassendes Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) stark. Immerhin 40 Prozent ihrer Fraktionskolleginnen und -kollegen konnte sie überzeugen. Doch insbesondere bei FDP (94%) und SPD (74%) gab es eine deutliche Mehrheit pro PID (s.Grafik unten). So stimmten schon in der ersten Abstimmung 306 von 598 Abgeordneten für eine recht weitgehende Zulassung der PID. </p>
<p class="bodytext">Die Auseinandersetzungen um dieses Thema sind damit jedoch nicht abgeschlossen. Viel zu unpräzise ist der Gesetzestext: Was sind „schwerwiegende Erkrankungen“? Wer darf bzw. soll entscheiden? Müssen die Krankenkassen die teure PID bezahlen? Was passiert mit den überzähligen Embryonen? </p>
<p class="bodytext">Als Ulrike Flach den nun beschlossenen Gesetzentwurf auf den Weg brachte, war sie noch gesundheitspolitische Sprecherin der FDP. Als sie den Gesetzestext per Änderungsantrag ergänzen ließ, saß sie schon als Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium. Diese Änderungen sehen vor, dass die Bundesregierung (d.h. das Gesundheitsministerium) per Regierungsverordnung festlegen darf, wie viele PID-Zentren zugelassen werden sollen, welche Voraussetzungen diese zu erfüllen haben oder wer in so genannten „Ethikkommissionen“ sitzt und im Einzelfall über die Anträge der Eltern oder Frauen entscheiden soll. Frau Flach hat sich somit selbst zu diesen Festlegungen ermächtigen lassen. </p>
<p class="bodytext">Im Gesetzestext wurde hingegen nicht geklärt, was unter einer „schwerwiegenden Erkrankung“ zu verstehen sein soll. Manche Abgeordnete, die diesem Gesetz zugestimmt haben, wollen die PID nur in ganz wenigen Ausnahmefällen erlaubt sehen. Viele Eltern und wahrscheinlich auch Mitglieder der so genannten „Ethikkommissionen“ (die zu allermeist Ärztekommissionen sein werden) werden die Definition nicht zuletzt mit dem Blick ins Ausland deutlich weiter fassen. Frau Flach und ihre 300 Mistreiter haben sich jedenfalls darum herum gedrückt, hier klare Vorgaben zu machen oder zumindest die Entscheidungen der Kommissionen einer parlamentarischer Kontrolle zu unterziehen. </p>
<p class="bodytext">Ungeklärt bleibt auch, wer die nicht unerheblichen Kosten für die PID und die dafür notwendige künstliche Befruchtung übernehmen soll: Die Eltern (da es sich um eine Angelegenheit der persönlichen Lebensplanung handelt) oder die Krankenkassen (als Gesundheitsleistung) oder der Staat (im Rahmen von Familienunterstützung)? Forderungen, dies per Gesetz in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen, gibt es bereits im Kreis der PID-Befürworter und müsste im Bundestag entschieden werden. </p>
<p class="bodytext">Auch zu dem heiklen Thema „Überschüssige Embryonen“ haben die PID-Befürworter keine Antworten gegeben. Aufgrund der vielen Widersprüche der gesetzlichen Regelungen zur PID mit dem Gendiagnostikgesetz und anderen Regelungen im Embryonenschutzgesetz erwägen selbst Mitglieder des Ethikrats eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht. </p>
<p class="bodytext">Kathrin Vogler hat in der parlamentarischen Beratung schweren Kritikpunkte an dem Gesetz zur weitgehenden PID-Zulassung geäußert. Diese sind allesamt nicht ausgeräumt. Dies ist nicht nur fahrlässig, sondern weil es bei der PID um eine Auswahl von lebenswertem oder nicht lebenswertem Leben, katastrophal.</p></div>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
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                <pubDate>Thu, 09 Jun 2011 21:20:00 +0200</pubDate>
                <title>PID – zulassen oder verbieten? – Linke Entscheidungshilfen</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/pid-zulassen-oder-verbieten-linke-entscheidungshilfen/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><b>Verfahrensstand:</b></p>
<p class="MsoNormal">Noch vor der Sommerpause soll der Bundestag über die drei vorliegenden Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) entscheiden: Günter Krings, Kathrin Vogler und 191 weitere Abgeordnete wollen die PID umfassend verbieten (Drs. Nr. 17/5450), die kleinste Gruppe (René Röspel und 36 Abgeordnete) will die PID auf Fälle begrenzen, bei denen der Embryo mutmaßlich nicht lebensfähig ist oder eine Fehl- oder Totgeburt als wahrscheinlich gilt (Drs. Nr. 17/5452), und Ulrike Flach, Petra Sitte sowie 213 weitere Abgeordnete plädieren für eine Zulassung der PID mit Einschränkungen (Drs. Nr. 17/5451). Alle Gesetzentwürfe werden von Abgeordneten aller Fraktionen unterstützt.<br> Die 1. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags fand am 14. April 2011 statt, der Ausschuss für Gesundheit führte am 25. Mai 2011 eine öffentliche Anhörung durch. Doch auch danach fällt die Positionierung zur PID insbesondere einigen Abgeordneten der LINKEN nicht leicht. Die Gründe:</p>
<p class="MsoNormal"><b>PID und Selbstbestimmungsrecht der Frau</b></p>
<p class="MsoNormal">Insbesondere das Selbstbestimmungsrecht der Frau wird von BefürworterInnen aller Gesetz-entwürfe in Anschlag gebracht. In der Positionierung zur PID stehen sich aber nicht einfach LebensschützerInnen und FeministInnen gegenüber, sondern es stellt sich für Linke eher die Frage, ob man sich mit der katholischen Soziallehre verbünden will oder mit dem Neoliberalismus. </p>
<p class="MsoNormal"><b>Kann PID Spätabtreibungen vermeiden helfen?</b></p>
<p class="MsoNormal">Die PID könne den Frauen eine Spätabtreibung ersparen, argumentieren die BefürworterInnen der PID. Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen verlange, die Entscheidung für oder gegen ein Kind mit Behinderungen schon ganz an den Anfang des Lebens zu schieben. <br> Nach einer Erhebung in den Ländern, in denen die PID angewandt wird, fand aber in 42 Prozent der überprüften Fälle zur Absicherung der PID nachträglich eine invasive pränatale Diagnostik (PND) statt. Die Methode PID stellt eben keine sichere Methode dar, weswegen weitere Untersuchungen während der Schwangerschaft durchgeführt werden müssen und ggf. auch Spätabbrüche erfolgen.</p>
<p class="MsoNormal"><b>Darf Selektion durch PID erlaubt werden?</b></p>
<p class="MsoNormal">Bei der Reform des § 218 StGB im Jahr 1995 war es die klare Intention des Gesetzgebers, eine eugenische Selektion (die sogenannte embryopathische Indikation) auszuschließen. Seit die Pränatal­diagnostik (PND) vom Ausnahmefall zur Regeluntersuchung wurde, können schon während der Schwangerschaft eine Reihe von Erkrankungen und Behinderungen entdeckt werden. Um das Verbot der embryopathischen Indikation zu umgehen, werden in der medizinischen Praxis häufig Erbkrankheiten des Embryos in physische oder psychische Risiken für die Mutter umgedeutet. Diese der Intention des Gesetzgebers entgegenstehende Praxis wird heute wiederum von vielen Befürwor­terInnen der PID zum Argument genommen, um die PID als ethisch verantwortbare Alternative zu embryopathisch motivierten Spätabtreibungen darzustellen.</p>
<p class="MsoNormal"><b>Warum steht ein Verbot der PID nicht gegen das Selbstbestimmungsrecht?</b></p>
<p class="MsoNormal">Die Ablehnung des § 218 StGB und ein Verbot der PID sind kein Widerspruch. Das Selbst-bestimmungsrecht der Frau wird nicht dadurch befördert, dass immer mehr Vorgänge und Entscheidungen rund um Fortpflanzung, Geburt, Schwangerschaft und Zeugung den Ärztinnen und Ärzten aus der Reproduktionstechnologie übergeben werden. Die PID öffnet eher einer reproduktionsmedizinischen Industrie, für die die Notlage der betroffenen Frauen nur Mittel zum Profitzweck ist, Tür und Tor. Zudem dürfen die großen Belastungen und Gesundheitsgefahren für die Frauen durch die PID nicht vernachlässigt werden. </p>
<p class="MsoNormal"><b>Lässt sich PID eingrenzen?</b></p>
<p class="MsoNormal">Die Erfahrungen mit der PID in anderen Ländern, aber auch die Erfahrungen mit der PND in Deutschland zeigen: Die Begrenzungen für die Anwendung der PID werden tendenziell aufgeweicht werden.</p>
<p class="MsoNormal">Frankreich wird von der Gruppe Flach/Sitte oft als nachahmenswertes Beispiel angeführt, wie die PID in engen Grenzen zugelassen werden könne. Inzwischen ist aber in Frankreich das erste „Helferkind“ als passender Organspender zur Rettung eines lebensbedrohlich erkrankten Geschwisterkindes erzeugt und im Februar 2011 geboren worden. In den USA findet gar die Auswahl des gewünschten Geschlechts des Kindes im Rahmen der PID eine immer häufigere Anwendung. </p>
<p class="MsoNormal">Viele PID-Zentren weltweit sind bereit, zahlungskräftigen Frauen oder Paaren jegliche von ihnen gewünschten Untersuchungen durchzuführen. Dieser PID-Tourismus wäre nur dadurch zu begrenzen, dass man die Beschränkungen der PID auf das international unterste Niveau absenkte. Solches Ethik-Dumping kann nicht sinnvoll sein.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p><div style="border:solid windowtext .5pt;padding:1.0pt 4.0pt 1.0pt 4.0pt"><p class="MsoNormal"><b><i>Expertinnen sehen Mängel und Ungereimtheiten im Entwurf Flach/Sitte</i></b></p>
<p class="MsoNormal"><i>Der Gesetzentwurf 17/5451 (von Ulrike Flach, Peter Hintze, Carola Reimann, Petra Sitte etc.) für eine Zulassung der PID mit Einschränkungen ist offenkundig an einigen zentralen Stellen unvollständig: Er macht weitere Eingriffe ins Embryonenschutzgesetz erforderlich, Frauen werden zu Versuchskaninchen, und eine Ausweitung ist vorprogrammiert. Dies zeigte sich in der Plenardebatte und der Sachverständigenanhörung im Bundestag:</i></p>
<p class="MsoNormal"><b><i>Aufhebung der Dreierregelung geplant:</i></b><i> Das Embryonenschutzgesetz verbietet die Erzeugung „überzähliger Embryos“ und begrenzt die Zahl der erzeugten Embryonen auf drei. Die Methode PID erfordert aber eine größere Zahl von Embryonen, um „erfolgreich“ zu sein. Im Gesetzentwurf von Flach/Sitte wird diese Tatsache und die ethisch extrem bedenklichen Begehrlichkeiten aus Forschung und Industrie hinsichtlich der so erzeugten <b>„überzähligen Embryos“</b> verschwiegen. Peter Hintze, Mit­initiator des Antrags, musste im Rahmen der Anhörung eingestehen, dass die angestrebte Zulassung der PID auch die Aufhebung der so genannten Dreierregelung erforderlich machen würde. </i></p>
<p class="MsoNormal"><b><i>Frauen als Versuchskaninchen:</i></b><i> Nach dem Embryonenschutzgesetz dürfen keine totipotenten Zellen im 8-Zell-Stadium entnommen werden (Blastomerenbiopsie), weil diese potentiell selbständige <br> Embryos darstellen, sondern erst in späteren Stadien im Rahmen einer so genannten Blastozystenbiopsie. Die von der Gruppe Flach/Sitte geplante Zulassung der PID will diese Vorgaben des Embryonenschutzgesetzes wahren. Dies bedeutet aber: Die Frauen in Deutschland werden zu Versuchskaninchen gemacht. Denn die Blastozystenbiopsie ist weltweit recht unerprobt und wurde <b>nur in 20 von ca. 5000 Fällen</b> angewandt (ESHRE-Bericht 2010 für das Jahr 2007). </i></p>
<p class="MsoNormal"><b><i>Einschluss von spätmanifestierenden Erkrankungen:</i></b><i> Auch bei so genannten spätmanifestierenden Erkrankungen, die zum Teil erst im Alter von 40 Jahren auftreten, soll die PID erlaubt werden. Im Text des Gesetzentwurfes ist zwar keine Formulierung dazu zu finden, und auch im Rahmen der Debatte in der Fraktionssitzung der LINKEN blieb dies ungeklärt. Die Antrags-Frontfrau Flach bekannte in ihrer Rede im Rahmen der ersten Lesung im Bundestag am 14. April aber: Durch den Gesetzentwurf Flach/Sitte wird die PID auch dann zugelassen, <b>wenn die Erkrankung erst in einem späteren Lebensalter ausbricht</b>.</i></p>
<p class="MsoNormal"><b><i>Unklarer Rechtsbegriff:</i></b><i> Der Gesetzentwurf von Flach/Sitte will die PID bei „schwerwiegenden“ Erkrankungen freigeben. Doch dies ist ein unklarer Rechtsbegriff, der auch für die Betroffenen und die ÄrztInnen zu unterschiedlichen Auslegungen führt. Die Folge: Rechtsunsicherheit. Klagen sind vorprogrammiert, durch Richterrecht wird die <b>Zulassung immer mehr ausgeweitet werden</b>.</i></p></div>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-21466</guid>
                <pubDate>Sun, 15 May 2011 21:39:00 +0200</pubDate>
                <title>Was sagen eigentlich die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE dazu?</title>
                <link>https://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/details-gesundheit/news/was-sagen-eigentlich-die-abgeordneten-der-fraktion-die-linke-dazu/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<div class="csc-textpic-text"><blockquote><p class="bodytext">Dazu gibt es ein Streitgespräch mit Kathrin Vogler und Petra Sitte in der Rubrik "Im Wortlaut" unter dem Titel <a href="http://www.linksfraktion.de/im-wortlaut/darf-man-kuenstlich-befruchtete-embryonen-erbkrankheiten-testen/" target="_blank" rel="noreferrer" title="Öffnet einen externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window">"Darf man künstlich befruchtete Embryonen auf Erbkrankheiten testen?"</a> auf der Seite der Bundestagsfraktion. </p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p></blockquote><h2>Zitat aus dem Querblick Nr. 18 / 2011</h2>
<p class="bodytext"><b>Kathrin Vogler</b>: »Es gibt nur ein eindeutiges Verbot oder eine schrittweise, letzten Endes aber unaufhaltsame Freigabe. Wenn PID zunächst nur für eine kleine Liste von Erkrankungen und Behinderungen zugelassen wird, so beginnt sehr bald die öffentliche Diskussion über die Liste mit dem Ziel, sie auszuweiten.«</p><div class="artikel artikelPublikation"><p class="bodytext"> 	<b>Kirsten Tackmann</b>: »Eine sehr eng begrenzte PID ermöglicht Familien mit schweren genetischen Erkrankungen die Erfüllung eines Kinderwunsches, den sie sich sonst selbst verwehren würden. Außerdem hat jede Schwangere das Recht auf Selbstbestimmung. Es wäre grotesk, dieses Recht nicht auch vor der Schwangerschaft zu gewähren.« </p>
<p class="bodytext"> 	<b>Ilja Seifert</b>: »Es wird der Eindruck vermittelt, dass Erbkrankheiten verhindert werden könnten. Stattdessen werden die Träger von Erbkrankheiten verhindert, Menschen. Es muss darum gehen, das Leben mit Behinderungen im Alltag zu ermöglichen, nicht, es schon in der Petrischale zu verhindern.« </p>
<p class="bodytext"> 	<b>Petra Sitte</b>: »Man darf weder die betroffenen Eltern in schwerster Entscheidung allein lassen, noch sollte man die PID völlig freigeben. Listen oder Screenings für unbekannte Krankheiten kommen für mich nicht in Frage, doch wo das Risiko der Vererbung feststeht, sollten Paare im Einzelfall die Möglichkeit zur PID bekommen.«</p></div></div>]]></content:encoded>
                <category>PID</category><category>Repro-Medizin</category>
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