LVR-Fachtagung zum geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Der aktuelle Entwurf zum geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist bei vielen Verbänden und Betroffenen schon seit langem aktuelles Thema. Im Rahmen einer Fachtagung beim Landschaftsverband Rheinland diskutierte Kathrin Vogler als Vertreterin der Linksfraktion gemeinsam mit Mitgliedern des Bundestags, des Landtags NRW, Vertretern von Verbänden und Betroffenen die Fragen und Befürchtungen der knapp 500 interessierten Teilnehmern.

Der aktuelle Entwurf zum geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist bei vielen Verbänden und Betroffenen schon seit langem aktuelles Thema. Im Rahmen einer Fachtagung beim Landschaftsverband Rheinland diskutierte Kathrin Vogler als Vertreterin der Linksfraktion gemeinsam mit Mitgliedern des Bundestags, des Landtags NRW, Vertretern von Verbänden und Betroffenen die Fragen und Befürchtungen der knapp 500 interessierten Teilnehmern.

Kernproblem des Regierungsentwurfs ist aus Sicht der LINKEN, dass der Koalitionsvertrag von Union und SPD die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von vorn herein unter einen Kostenvorbehalt stellt. Das Menschenrecht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe ist aber nicht zum Nulltarif zu haben.

Auch ist die Zukunft von Assistenzleistung in Art und Umfang ein großer Risiko- und Angstfaktor für Betroffene. Für viele ist eine Assistenz für eine ganzheitliche Teilnahme unerlässlich - nicht nur im Arbeitsleben. Doch das Gesetz lässt immer noch zuviele Fragen offen. Dies ist für Menschen mit Behinderung ebenso unzumutbar wie für jene, die sich in den unterschiedlichen Bereichen als Assistenz engagieren. Neben der vorgesehenen Möglichkeit des Zwangspoolens, also der gemeinschaftlichen Leistungsgewährung auch gegen den Willen der Betroffenen, sollen auch beispielsweise Familienangehörige zu einer Assistenz bei im Ehrenamt Tätige herangezogen werden können. Hier fragte Kathrin Vogler etwa, ob dann demnächst eine LINKE Stadträtin mit Behinderung von ihrem CDU wählenden Bruder zu Ausschuss-Sitzungen begleitet werden soll.

Ebenso darf die Leistungsgewährung der Pflegeversicherung, welche eine Pflichtversicherung ist und in die alle Menschen, also auch jene mit Behinderung einzahlen, keine Frage der Wohnform sein. Hier wird DIE LINKE. im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zum Pflegestärkungsgesetz 3 massiv intervenieren.

Zentraler Punkt für Kathrin Vogler, wie auch für viele Betroffene, ist eine bessere Arbeitsmarktpolitik. Dem gerechtfertigten Anspruch wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht. Es ist unerlässlich mehr Menschen mit Behinderung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Ausgleichsabgabe, die wegen ihrer geringen Höhe für Arbeitgeber nicht hemmend wirkt, muss deutlich erhöht werden. 

Auch die Regelung, dass sich Leistungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stets im unteren Drittel des Preissegments bewegen müssen, sei nicht hinnehmbar. Sie werde zu einem massiven Lohndumping und zu einer Abwärtsspirale in der Qualität dieser Leistungen führen. 

Die tatsächliche Erreichung der Umsetzung des Grundsatzes der Behindertenbewegung „Nicht über uns, ohne uns“ ist noch weit entfernt. Die bisherige Mobilisierung der durch Verbände und Betroffene in Form von Aktionen, Zusammenschlüssen oder Petitionen ist ein wichtiger Schritt und muss weiter betrieben werden.