Wohnkostenlücke im Arbeitslosengeld II im Kreis Steinfurt – Kathrin Vogler drängt auf Abhilfe!

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"Im Kreis Steinfurt mussten auch im Corona-Jahr 2020 zu viele Menschen im SGB-II-Bezug einen Teil ihres künstlich klein gerechneten Existenzminimums abknapsen, um ein Dach über dem Kopf zu haben," so die Kritik von Kathrin Vogler in ihrer Pressemitteilung zur Wohnkostenlücke im ALG II.

„Im Kreis Steinfurt mussten auch im Corona-Jahr 2020 zu viele Menschen im SGB-II-Bezug einen Teil ihres künstlich klein gerechneten Existenzminimums abknapsen, um ein Dach über dem Kopf zu haben. Für mehr als jede vierte Bedarfsgemeinschaft (26,4 Prozent) wurden geringere Unterkunftskosten anerkannt, als tatsächlich anfallen. Im Schnitt lag die Differenz von anerkannten und tatsächlichen Kosten der Unterkunft (KdU) für die Betroffenen bei 111 Euro“, sagt Kathrin Vogler, LINKE Bundestagsabgeordnete aus dem Kreis Steinfurt. Die Zahlen veröffentlichte die Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN im Deutschen Bundestag (Drucksache 19/30857).

DIE LINKE bemängelt seit Jahren die riesige Lücke zwischen den tatsächlichen Unterkunftskosten von SGB-II-Beziehenden und dem, was das Jobcenter übernimmt. Die Höhe des Existenzminimums setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft. Vogler erklärt: „Auch die Aussetzung der Prüfung der angemessenen Wohnkosten durch die Jobcenter während der Pandemie ist bei den Menschen nicht angekommen. Im Bundesdurchschnitt waren 16,9 Prozent der Bedarfsgemeinschaften mit durchschnittlich 87,35 Euro pro Monat betroffen. Der Kreis Steinfurt sticht deutlich hervor. Hier behält das Jobcenter besonders vielen Hartz-IV-Beziehenden Geld vor, weil deren Wohnungen angeblich zu teuer sind. In der Summe waren es 2020 über 3,7 Millionen Euro.“

„Nach der LINKEN haben mittlerweile selbst andere Parteien erkannt, dass das Hartz-IV-Regime gescheitert ist. Es braucht nun keine Reförmchen, sondern einen grundlegenden Neuanfang für soziale Garantien. DIE LINKE will eine Arbeitsmarktpolitik, die gute Arbeitsbedingungen und auskömmliche Löhne in den Mittelpunkt stellt, eine bessere Erwerbslosenversicherung und eine bedarfsgerechte individuelle Mindestsicherung ohne Sanktionen. Als Zwischenschritt bis zur Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung wollen wir die sofortige Erhöhung der Grundsicherung auf 658 Euro und die Übernahme der tatsächlichen Wohn- und Stromkosten“, so Vogler weiter.

"Die gegenwärtigen Regelungen müssen vor Ort umgehend auf den Prüfstand. Die vielen Fälle im Kreis Steinfurt zeigen, dass viele Bedarfsgemeinschaften finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen, weil günstiger Wohnraum schlicht nicht verfügbar ist. Hier muss das Jobcenter seine Richtlinien für die Angemessenheit der Unterkunftskosten schnellstens an den realen Begebenheiten auf dem Wohnungsmarkt anpassen und gleichzeitig muss der öffentlich geförderte Wohnungsmarkt reaktiviert werden. Es darf nicht sein, dass Hartz-IV-Betroffene vor die Wahl gestellt werden, ob sie Essen kaufen oder die Miete bezahlen“, so Vogler. „Wir bestehen darauf, dass sich die Dinge ändern, weil sie geändert werden können!“