Fahrtkosten-Übernahme

Im August 12.08.2010 besuchte Frau S. das Wahlkreisbüro in Emsdetten.

Frau S. hat 3 Kinder, ist alleinerziehend und erhält seit mehreren Jahren Leistungen nach Hartz IV.

Ihr ältester Sohn ist schwerst mehrfachbehindert. Er lebt seit einiger Zeit in einer Behinderteneinrichtung im Kreis Borken. Frau S. berichtete, dass es ihr Sachbearbeiter im Sozialamt der Stadt Emsdetten ablehne, die Fahrtkosten für die regelmäßigen Besuche bei ihrem Sohn zu übernehmen.

Somit konnte Frau S. seit einigen Wochen ihren Sohn nicht mehr besuchen, obwohl dies für die gegenseitige Beziehung als auch für das Wohlbefinden des Jugendlichen sehr wichtig wäre. Frau S. konnte die Fahrtkosten aus ihren normalen SGB II-Bezügen aber nicht mehr finanzieren.

Frau S. war darüber sehr traurig und auch mutlos geworden.

Das Büro von Kathrin Vogler hat darauf hin sofort Kontakt mit dem Amtsleiter in Emsdetten aufgenommen und um Hilfe in diesem konkreten Fall gebeten. Es wurde zugesichert, hier schnell und unbürokratisch zu helfen.

Frau S. stellte mit Hilfe des Büros erneut einen schriftlichen Antrag auf Fahrtkostenerstattung, dieser wurde dann auch prompt genehmigt und Frau S. kann ihren Sohn nun wieder regelmäßig besuchen.

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