Härtefallantrag an das Innenministerium NRW

Im August 2011 kam Herr S. in das Wahlkreisbüro, weil er in großer Sorge war, wieder in sein Heimatland abgeschoben zu werden.

In seinem Heimatland, einer Teilrepublik der ehemaligen Sowjetunion, wurde Herr S., der dort ein Handelsgeschäft betrieb, wegen seiner politischen Überzeugung und der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit verfolgt. Er wurde geschlagen und zu Unrecht inhaftiert.

Im Juni diesen Jahres gelang ihm die Flucht und er meldete sich am Frankfurter Flughafen als Asylsuchender an. Sein Asylantrag wurde vom Verwaltungsgericht in Münster abschlägig behandelt. Schon im Urteil ist zu erkennen, dass Herr S. vor Gericht Verständigungsschwierigkeiten aufgrund eines der Muttersprache nicht immer mächtigen Dolmetschers hatte.

Durch eigene Initiative hat Herr S. bis zum heutigen Tag seine deutschen Sprachkenntnisse stark verbessert. Angebote von Arbeitgebern zur Arbeitsaufnahme liegen ihm vor, er darf sie aber nicht annehmen, da die Form seiner Duldung das nicht erlaubt. Das Ausländeramt des Kreises hatte Herrn S. nun vorgeladen, um mit ihm über seine Ausweisung zu sprechen. Mitarbeiter des Wahlkreisbüros haben Herrn S. zu diesem Gespräch begleitet. Mit dem Ausländeramt haben konnte nunmehr eine Vereinbarung durchgesetzt werden, die die Abschiebung von Herrn S. so lange aussetzt, wie über einen Härtefallantrag, den das Büro Vogler an das Innenministerium in NRW gestellt hat, noch nicht entschieden worden ist.

Der Härtefallantrag wurde auch von der Bleiberechtsinitiative e.V. unterstützt. Kathrin Vogler und ihre Mitarbeiter hoffen in dieser Sache weiter auf einen positiven Ausgang, da Herr S. sich sehr gern hier in Deutschland integrieren würde und seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten möchte.

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