PID-Abstimmung im Bundestag lässt viele Fragen offen

Kathrin Vogler machte sich noch bis zur letzten Minute vor der Abstimmung für ein umfassendes Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) stark. Immerhin 40 Prozent ihrer Fraktionskolleginnen und -kollegen konnte sie überzeugen. Doch insbesondere bei FDP (94%) und SPD (74%) gab es eine deutliche Mehrheit pro PID (s.Grafik unten). So stimmten schon in der ersten Abstimmung 306 von 598 Abgeordneten für eine recht weitgehende Zulassung der PID.

Die Auseinandersetzungen um dieses Thema sind damit jedoch nicht abgeschlossen. Viel zu unpräzise ist der Gesetzestext: Was sind „schwerwiegende Erkrankungen“? Wer darf bzw. soll entscheiden? Müssen die Krankenkassen die teure PID bezahlen? Was passiert mit den überzähligen Embryonen?

Als Ulrike Flach den nun beschlossenen Gesetzentwurf auf den Weg brachte, war sie noch gesundheitspolitische Sprecherin der FDP. Als sie den Gesetzestext per Änderungsantrag ergänzen ließ, saß sie schon als Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium. Diese Änderungen sehen vor, dass die Bundesregierung (d.h. das Gesundheitsministerium) per Regierungsverordnung festlegen darf, wie viele PID-Zentren zugelassen werden sollen, welche Voraussetzungen diese zu erfüllen haben oder wer in so genannten „Ethikkommissionen“ sitzt und im Einzelfall über die Anträge der Eltern oder Frauen entscheiden soll. Frau Flach hat sich somit selbst zu diesen Festlegungen ermächtigen lassen.

Im Gesetzestext wurde hingegen nicht geklärt, was unter einer „schwerwiegenden Erkrankung“ zu verstehen sein soll. Manche Abgeordnete, die diesem Gesetz zugestimmt haben, wollen die PID nur in ganz wenigen Ausnahmefällen erlaubt sehen. Viele Eltern und wahrscheinlich auch Mitglieder der so genannten „Ethikkommissionen“ (die zu allermeist Ärztekommissionen sein werden) werden die Definition nicht zuletzt mit dem Blick ins Ausland deutlich weiter fassen. Frau Flach und ihre 300 Mistreiter haben sich jedenfalls darum herum gedrückt, hier klare Vorgaben zu machen oder zumindest die Entscheidungen der Kommissionen einer parlamentarischer Kontrolle zu unterziehen.

Ungeklärt bleibt auch, wer die nicht unerheblichen Kosten für die PID und die dafür notwendige künstliche Befruchtung übernehmen soll: Die Eltern (da es sich um eine Angelegenheit der persönlichen Lebensplanung handelt) oder die Krankenkassen (als Gesundheitsleistung) oder der Staat (im Rahmen von Familienunterstützung)? Forderungen, dies per Gesetz in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen, gibt es bereits im Kreis der PID-Befürworter und müsste im Bundestag entschieden werden.

Auch zu dem heiklen Thema „Überschüssige Embryonen“ haben die PID-Befürworter keine Antworten gegeben. Aufgrund der vielen Widersprüche der gesetzlichen Regelungen zur PID mit dem Gendiagnostikgesetz und anderen Regelungen im Embryonenschutzgesetz erwägen selbst Mitglieder des Ethikrats eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Kathrin Vogler hat in der parlamentarischen Beratung schweren Kritikpunkte an dem Gesetz zur weitgehenden PID-Zulassung geäußert. Diese sind allesamt nicht ausgeräumt. Dies ist nicht nur fahrlässig, sondern weil es bei der PID um eine Auswahl von lebenswertem oder nicht lebenswertem Leben, katastrophal.