Hauptkritikpunkte am Vorschlag Röspel/Hinz (enge Zulassung):

•   Der Gesetzentwurf erfasst nur wenige Ausnahmefälle, da die Mehrheit der Frauen mit mehrfachen Fehl- und Totgeburten keine entsprechende genetische Vorbelastung hat (i.d.R. Spontanaberrationen).

•   Es kann medizinisch nicht immer zuverlässig vorhergesagt werden, ob eine Erkrankung eine Fehl- oder Totgeburt auslösen oder zu einem Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen wird.

•   Die Lebenserwartung des Kindes von max. einem Jahr ist eine willkürlich gesetzte Grenze und beinhaltet ein Urteil über lebenswertes und nicht lebenswertes Leben, obwohl der Gesetzentwurf dies ja angeblich vermeiden will.

•   Die Eingrenzung auf die im Gesetzentwurf genannten Erkrankungen lässt sich in der Praxis nicht umsetzen, weil die entsprechenden Testverfahren dafür fehlen. Die vorhandenen Tests werden immer zu Nebenbefunden führen, was eine verdeckte Ausweitung der PID zur Folge hätte.

Gesetzentwurf als PDF

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