Hauptkritikpunkte am Vorschlag Flach/Hintze (weite Zulassung):

•  Der Gesetzentwurf ist kein Verbot der PID mit wenigen Ausnahmen (wie oft behauptet), sondern eine weitreichende Zulassung der PID.

•  Der Gesetzentwurf würde den Selektionsgedanken bei Behinderung wieder in die deutschen Rechtsordnung einführen.

•  Der Begriff „schwerwiegende Erkrankung“ ist so unbestimmt, dass er einer Ausweitung der PID Tür und Tor öffnet.

•  PID wird auch bei sog. spätmanifestierenden Erkrankungen erlaubt, obwohl auf diese selbst im Rahmen der Pränataldiagnostik nicht untersucht werden darf.

•  Das Aneuploidie-Screening (PGS) wird zugelassen, dass eine weite Öffnung der PID zur Folge haben wird; insbesondere der Umgang mit Nebenbefunden ist unklar und wird in der Praxis zu einer Ausweitung führen.

•  PID wird auch für Paare zugelassen, die keine genetische Vorbelastung haben, wenn bei diesen die hohe Wahrscheinlichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt vorliegt (was theoretisch bei allen Frauen über 35 der Fall sein kann).

•  Wegen der fehlenden Änderung der 3er-Regel im Embryonenschutzgesetz wird die PID nach diesem Gesetzentwurf nur schwer durchführbar oder mit einer erheblichen (hormonellen) Mehrbelastung für die Frauen verbunden sein.

•  PID soll u.U. aus Steuermitteln finanziert werden

Gesetzentwurf als PDF

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