Kritik an Zulassungsverfahren bei Homöopathie

DAZ.online

Die Deutsche Apothekerzeitung (DAZ) berichtet in seiner heutigen Ausgabe vom 6. Dezember 2016 über die Kritik an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, nachdem ein Homöopathie-Hersteller für sein Produkt werben, obwohl dessen Nutzen sogar in der zuständigen Homöopathie-Kommission verneint wird.

 

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts macht deutlich, dass homöopathische Arzneimittel auf dem Markt sein können, für die nicht nachgewiesen ist, dass sie zur Behandlung der in der Packungsbeilage genannten Erkrankungen auch tatsächlich geeignet sind“, erklärt nun die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Kathrin Vogler, gegenüber DAZ.online.

Weiterhin heißt es:

„Das ist eine sehr problematische Situation und nicht akzeptabel“, betont Vogler. Nachdem die Gesetzesauslegung nun höchstrichterlich entschieden wurde, könne „nur eine Gesetzesänderung“ für mehr Klarheit und Verlässlichkeit sorgen“. Sie fordert die Bundesregierung auf, noch das laufende Arzeimittelversorgungsstärkungsgessetz zu nutzen, um die Probleme zu beheben. Ihrer Meinung nach erwarteten Patienten zu Recht, „dass staatliche Aussagen zu Arzneimitteln seriös sind“. Dieser „Arzneimittel-TÜV“ sollte ihrer Auffassung nach ausgebaut werden.

Dass es für homöopathische Arzneimittel grundsätzlich keine festen Anwendungsgebiete gibt, entspreche einerseits dem Konzept der Homöopathie, sagt Vogler. Andererseits folge es auch der Maxime, dass in der Zulassung keine Aussagen getroffen werden dürfen, die wissenschaftlich nicht haltbar sind. Alle Therapierichtungen sollten wissenschaftlichen Kriterien entsprechen, betont sie – „erst Recht, wenn sie aus Mitteln des Solidarsystems finanziert werden“.

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