Bundesregierung verhindert öffentliche Kontrolle bei unabhängiger Patientenberatung

Pressemtteilung Kathrin Vogler, MdB

„Die Übertragung von 63 Millionen Versichertengelder an gewinnorientierte Investoren soll weiterhin vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Unter Verweis auf ein kartellrechtliches Bieterverfahren und unter dem Deckmantel der Vertraulichkeit verweigern die Bundesregierung und deren Patientenbeauftragter Karl-Josef Laumann Antworten auf kritische Fragen zur Fortsetzung der unabhängigen Patientenberatung. Eine öffentliche Kontrolle kann so nicht stattfinden." kommentiert Kathrin Vogler, bei der Bundestagsfraktion DIE LINKE für Patientenrechte zuständig, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zur „Sicherstellung der Unabhängigkeit von Einrichtungen der Patientenberatung“. Vogler weiter:

„Die Übertragung von 63 Millionen Versichertengelder an gewinnorientierte Investoren soll weiterhin vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Unter Verweis auf ein kartellrechtliches Bieterverfahren und unter dem Deckmantel der Vertraulichkeit verweigern die Bundesregierung und deren Patientenbeauftragter Karl-Josef Laumann Antworten auf kritische Fragen zur Fortsetzung der unabhängigen Patientenberatung. Eine öffentliche Kontrolle kann so nicht stattfinden." kommentiert Kathrin Vogler, bei der Bundestagsfraktion DIE LINKE für Patientenrechte zuständig, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zur „Sicherstellung der Unabhängigkeit von Einrichtungen der Patientenberatung“. Vogler weiter:

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Krankenkassen und Laumann 63 Millionen Euro Versichertengelder an ein Call-Center-Unternehmen vergeben, das zum Konsortium des Schweizer Finanzinvestors MPL Investmentgroup GmbH gehört. Diese Mittel sollten für eine unabhängige Patientenberatung zur Verfügung stehen und nicht einem privaten, gewinnorientierten Call-Center-Unternehmen zufließen, das gleichzeitig im Namen von Krankenkassen und Pharmaunternehmen aktiv ist. Gewerbliche, gewinnorientierte Anbieter dürfen sich nicht auf Kosten der Sozialversicherung bereichern, auch dann nicht, wenn sie trickreich eigens dafür eine Tochterfirma gründen.

Die bisherigen Träger der UPD (Verbraucherzentrale Bundesverband, der Sozialverband VdK und der Verbund unabhängige Patientenberatung), für deren Arbeit von neutralen Prüfern Bestnoten verteilt wurden, decken in Tausenden von Beratungsgesprächen auf, dass Krankenkassen ihren Versicherten Leistungen verwehren, die denen zustehen. Darum müssen die Beratungsstellen völlig unabhängig sein, damit die Versicherten ihnen Vertrauen schenken können. Das muss auch in Zukunft so bleiben.

DIE LINKE setzt sich für die Fortführung einer wirklich unabhängigen Beratung im Sinne der Patientinnen und Patienten ein. Dazu bringen wir zurzeit eine weitere Kleine Anfrage zum Vergabeverfahren auf den Weg. Außerdem wollen wir per Gesetz verhindern, dass gewinnorientierte und nicht unabhängige Unternehmen den Zuschlag für die Patientenberatung erhalten. Nur noch freigemeinnützige Organisationen oder solche in öffentlicher Trägerschaft sollten zukünftig mit dieser Aufgabe betreut werden dürfen.“

Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit

Antwort auf die kleine Anfrage "Sicherstellung der Unabhängigkeit von Einrichtungen der Patientenberatung"